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Germany·Deutsche Rentenversicherung

Krankengeld entfällt ab 2027 bei Teilrente über zwei Dritteln

Wer mehr als 66,66 % der vollen Altersrente als Teilrente bezieht, verliert ab 1. Januar 2027 das Krankengeld; Umstellungsanträge für diesen Stichtag müssen bis 31. Dezember 2026 bei der DRV eingehen.

By Taxxa AI Oy · Published 16 September 2026

Payroll & Labour

Arbeitende Rentner, die ihre Altersrente als Teilrente beziehen, müssen ab 2027 mit einer scharfen Einschnitt rechnen. Nach dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz, meist BStabG oder Krankenkassen-Reform genanntDeutsche Rentenversicherung, lässt der Bezug einer Alters-Teilrente von mehr als zwei Dritteln (66,66 Prozent) der Vollrente den gesetzlichen Krankengeldanspruch vollständig entfallenDeutsche Rentenversicherung. Die Deutsche Rentenversicherung datiert die Kürzung auf den 1. Januar 2027.

Bislang konnten weiterbeschäftigte Rentner eine Teilrente von 99,99 Prozent — also fast die volle Rente — beziehen und dabei den vollen gesetzlichen Krankengeldanspruch aus der Weiterbeschäftigung behalten.Deutsche Rentenversicherung Diese Kombination endet: Wer im Job bei längerer Krankheit finanziell abgesichert sein will, darf höchstens 66,66 Prozent Teilrente beziehenDeutsche Rentenversicherung. Der gleichzeitige Bezug von 99,99 Prozent Teilrente und Krankengeld ist dann nicht mehr möglich.Deutsche Rentenversicherung Die Deutsche Rentenversicherung bezeichnet arbeitende Teilrentenbezieher als besonders stark betroffen; das Gesetz bringe ab 2027 spürbare finanzielle Einschnitte und gesetzliche Änderungen für Rentner. Für Betroffene heißt das: entweder eine niedrigere Teilrente von höchstens zwei Dritteln akzeptieren und den Krankengeldschutz behalten, oder die höhere Teilrente behalten und das Einkommensrisiko längerer Krankheit selbst tragen.

Gesetzlicher Anker ist der geänderte § 50 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 des Fünften Buches SozialgesetzbuchBund: Die neue Fassung nennt die Rente wegen voller Erwerbsminderung, die Alters-Teilrente von mehr als zwei Dritteln der Vollrente oder die Alters-Vollrente aus der gesetzlichen RentenversicherungBund. Die Inkrafttretensvorschrift des Gesetzes bringt seine Artikel-1-Nummern-20-bis-23-Änderungsgruppe zum 1. Januar 2027 in Kraft.Bund

Rentner können ihre Teilrente jederzeit für die Zukunft umstellen oder in eine Vollrente wechseln, über den Online-Service der Deutschen Rentenversicherung oder schriftlich.Deutsche Rentenversicherung Soll die Änderung zum 1. Januar 2027 wirksam werden, muss der Antrag spätestens am 31. Dezember 2026 bei der Deutschen Rentenversicherung eingegangen sein.

Rechtsgrundlage: Gesetz zur Stabilisierung der Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz, BGBl 2026 I Nr. 228)Bund zur Änderung des § 50 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 SGB VBund.

Arbeitende Rentner mit einer Alters-Teilrente über 66,66 %, die ab dem 1. Januar 2027 Krankengeld behalten wollen, sollten bis zum 31. Dezember 2026 bei der Deutschen Rentenversicherung die Absenkung der Teilrente auf höchstens zwei Drittel oder den Wechsel in eine Vollrente beantragen.

Sources

  1. Beitrags­stabilisierungs­gesetz: Änderungen bei Bezug einer Teilrente
  2. GESETZ - GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (2026.07.24)

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