GermanyBundeszentralamt für Steuern
MiKaDiv-FB-Handbuch verbietet Anhänge, regelt W-IdNr, neue Returncodes
Das MiKaDiv-FB-Handbuch Oktober 2026 verbietet Anhänge an XML-Meldungen, schreibt das W-IdNr-Unterscheidungsmerkmal „00001“ vor und fügt die Returncodes RC44, RC45 und RC46 zur BEM- und Meldekettenprüfung hinzu.
By Taxxa AI OyPublished 20 October 2026
Industry: Across industries
Die Ausgabe Oktober 2026 (Version 1.4, Stand 19. Oktober 2026) des MiKaDiv-FB-Kommunikationshandbuchs fügt drei operative Regelungen für die XML-Übermittlung von Aktionärsidentitätsmeldungen nach § 45b Absatz 9 Einkommensteuergesetz (EStG) hinzuBzst, neben den redaktionellen Anpassungen des Änderungsprotokolls. Das Handbuch regelt die Datenübermittlung nach § 45b Absatz 9 EStG für inländische börsennotierte Gesellschaften, die die Identität ihrer Aktionäre zum Zeitpunkt des Gewinnverteilungsbeschlusses melden, unter Verwendung der Meldeart 31 mit Wertpapiergattung, Beschlussdatum und Aktionärsangaben als Referenzen auf Beteiligungsmeldungen (BEM).
An XML-basierte FB-Nachrichten darf nichts angehängt werden.Bzst Obwohl die Einlieferung über die DIP-Schnittstelle technisch die Übermittlung zusätzlicher Anhänge neben XML-Nachrichten erlaubt, unterstützt das MiKaDiv-Verfahren diese Funktion nicht: Anhänge werden systemseitig nicht erfasst, gespeichert oder verarbeitet. Für einen reibungslosen Datentransfer sind XML-basierte Nachrichten ohne Anhänge zu versenden
Bzst.
Für Aktionäre, die keine natürlichen Personen sind, legt das Handbuch nun fest, wie die Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr) einzutragen ist.Bzst Sind die W-IdNr und/oder die deutsche Steuernummer bekannt, sind sie anzugeben
Bzst. Die Stammnummer der W-IdNr nach § 139c Absatz 1 Abgabenordnung (AO) ist um das Unterscheidungsmerkmal nach § 139c Absatz 5a AO mit „00001“ zu ergänzen
Bzst; diese einheitliche Angabe hat keine rechtliche Wirkung. Das Merkmal „00001“ kennzeichnet die erste wirtschaftliche Tätigkeit des wirtschaftlich Tätigen, entsprechend dem W-IdNr-Schema des BZSt. Für jede nicht-natürliche Person ist eines der aufgeführten Identifikationsmerkmale — W-IdNr, Steuernummer, nationale Registrierungsnummer, Legal Entity Identifier (LEI), Business Identifier Code (BIC) oder Kundenkennziffer — anzugeben
Bzst, und wo keines verfügbar ist, trägt das Feld NatRegistrierungsnummer den Wert <UNKNOWN>.
Drei neue allgemeine Returncodes verschärfen die Prüfung der Meldeketten.Bzst RC44 weist eine selbständige Meldung ab, deren referenzierte BEM nicht vorliegt
Bzst: Die Meldung wird zunächst zurückgestellt und nach einigen Tagen erneut verarbeitet, und endgültig abgewiesen, wenn keine passende akzeptierte BEM erscheint — analog zur Behandlung (initialer) StornoMeldungen. RC45 weist eine ErstMeldung ab, die auf eine andere ErstMeldung referenziert
Bzst, denn pro Sachverhalt und Meldejahr ist nur eine ErstMeldung zulässig
Bzst. RC46 verlangt, dass jede KorrekturMeldung über die ErstmeldungUUID auf die ErstMeldung referenziert; jede Korrektur ersetzt die ErstMeldung und alle früheren Korrekturen in Gänze, und eine StornoMeldung referenziert ebenfalls die ErstMeldung und schließt die Kette für dieses Meldejahr.
Das BEM-Modell hinter diesen Codes hält Aktionärsmassendaten aus der selbständigen Meldung herausBzst: Eine BEM enthält selbst keine fachlichen Angaben und ist nur in Kombination mit einer selbständigen Meldung gültig
Bzst, mit bis zu 100 BEM-Referenzen je Meldung
Bzst für bis zu 2.500.000 Aktionäre
Bzst, und eine referenzierte BEM muss vor der sie zitierenden selbständigen Meldung im System eingehen.
Rechtsgrundlage: § 45b Absatz 9 EStG in Verbindung mit § 93c AO, § 67d AktG sowie §§ 4 Absatz 2, 5 Absatz 1 Nummer 14a Finanzverwaltungsgesetz (FVG).
Senden Sie XML-FB-Meldungen ohne Anhänge, erfassen Sie die W-IdNr mit dem Unterscheidungsmerkmal 00001 und richten Sie Meldeketten- und BEM-Referenzen an den neuen Returncodes RC44 bis RC46 aus.