GermanyRechtsprechung des Bundes
Neue Tabaksteuersätze 2027–2031 treten in Kraft
Gestaffelte Tabaksätze gelten ab 2027 — Zigaretten bis 18,57 Cent plus 21,05 Prozent, Substitute bis 0,44 Euro/ml ab 2030 — mit fünf Wochen Steuerzeichen-Vorlauf bis 2026.
By Taxxa AI OyPublished 20 October 2026
Industry: Tabakverarbeitung
Das Gesetz zur Änderung des Tabaksteuergesetzes vom 19. Oktober 2026 (Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 309, ausgegeben am 20. Oktober 2026) ersetzt § 2 Absatz 1 durch einen neuen gestaffelten TarifBund für die Zeit vom 1. Januar 2027 bis zum 14. Februar 2031
Bund und fasst die Steuerzeichen-Übergangsregelung neu. Das Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Bund
Zigaretten steigen auf 18,57 Cent je Stück zuzüglich 21,05 Prozent des Kleinverkaufspreises als BasisBund, mit Staffelsätzen von 14,34 Cent im Jahr 2027
Bund, 15,63 Cent im Jahr 2028
Bund, 17,04 Cent im Jahr 2029
Bund und 18,57 Cent von 2030 bis zum 14. Februar 2031
Bund, jeweils zuzüglich 21,05 Prozent des Kleinverkaufspreises
Bund und mindestens 29,492 Cent im Jahr 2027
Bund, 32,146 Cent im Jahr 2028
Bund, 35,042 Cent im Jahr 2029
Bund und 38,192 Cent in 2030/31 abzüglich der Umsatzsteuer des Kleinverkaufspreises
Bund. Zigarren und Zigarillos steigen auf 2,85 Cent je Stück zuzüglich 3,83 Prozent als Basis
Bund, mit einem abgesenkten Einstieg von 1,4 Cent zuzüglich 1,47 Prozent für Januar und Februar 2027
Bund, dann 2,14 Cent für den Rest des Jahres 2027
Bund, 2,35 Cent im Jahr 2028
Bund und 2,59 Cent im Jahr 2029
Bund, jeweils zuzüglich 3,83 Prozent
Bund und steigenden Mindestbeträgen. Feinschnitt steigt auf 121,71 Euro je Kilogramm zuzüglich 17,97 Prozent als Basis
Bund, gestaffelt von 75,80 Euro im Jahr 2027
Bund über 88,76 Euro im Jahr 2028
Bund bis 103,94 Euro im Jahr 2029
Bund, mit Mindestbeträgen abzüglich Umsatzsteuer von 155,34 Euro bis 249,43 Euro je Kilogramm
Bund.
Pfeifentabak steigt auf 41,23 Euro je Kilogramm zuzüglich 14,83 Prozent als BasisBund
Bund mit einem Mindestbetrag von 71,50 Euro
Bund, beginnend mit 15,66 Euro zuzüglich 13,13 Prozent im Januar und Februar 2027
Bund und gestaffelt über 21,11 Euro für den Rest des Jahres 2027
Bund, 26,39 Euro im Jahr 2028
Bund und 32,99 Euro im Jahr 2029
Bund. Erhitzter Tabak wird mit dem Pfeifentabaksatz zuzüglich eines Zuschlags von 80 Prozent des Zigarettenbetrags abzüglich des Pfeifentabakbetrags besteuert
Bund, wobei jede einzeln portionierte Rauchtabakeinheit einer Zigarette entspricht
Bund; Wasserpfeifentabak trägt den Pfeifentabaksatz zuzüglich 23 Euro je Kilogramm
Bund. Substitute für Tabakwaren werden je Milliliter mit 0,38 Euro im Jahr 2027
Bund, 0,40 Euro im Jahr 2028
Bund, 0,42 Euro im Jahr 2029
Bund und 0,44 Euro ab 2030 besteuert
Bund.
Für die Logistik erlaubt der neue § 38 Absatz 3a TabStG, Steuerzeichen für Zigaretten, Feinschnitt, erhitzten Tabak und Substitute in der nach einer Tarifänderung geltenden Fassung fünf Wochen vor Wirksamwerden der Änderung zu beziehenBund, abweichend bis zum 31. Dezember 2026 von der regulären Zwei-Monats-Regel
Bund; die mit solchen neuen Zeichen entrichtete Steuer entsteht in der nach der Änderung geltenden Höhe
Bund. Spiegelnde Übergangsregeln in § 61 Tabaksteuerverordnung verlangen, Zeichen für diese Waren bei Tarif- oder umfassenden Kleinverkaufspreisänderungen mindestens fünf Wochen vor Bedarf zu bestellen
Bund, und erlauben, die Mitteilung nach § 32 Absatz 3 Satz 2 spätestens mit der Bestellung abzugeben — beides bis zum 31. Dezember 2026
Bund.
Rechtsgrundlage: Artikel 1 (neue §§ 2 und 38 Tabaksteuergesetz) und Artikel 2 (neuer § 61 Tabaksteuerverordnung) des Gesetzes zur Änderung des Tabaksteuergesetzes vom 19. Oktober 2026 (BGBl I Nr. 309)Bund.
Wenden Sie die gestaffelten Tabaksteuersätze 2027–2031 in Kalkulation und Steuerzeichenplanung an, beziehen Sie neue Steuerzeichen im Übergangszeitraum bis 2026 fünf Wochen vorab und geben Sie die Mitteilung nach § 32 bei Bedarf mit der Bestellung ab.