GermanyBundessteuerberaterkammer
Kammer-Entwurf für Insolvenzämter: Zulassung, Prüfung, Zweitkammer-Pflicht
Steuerberater in Verwalterämtern drohen Zweit-Zulassung und Kammerpflicht nach dem Entwurf; die BStBK trägt die Kammer mit, lehnt aber den pauschalen Vorrang des Insolvenz-Berufsrechts ab.
By Taxxa AI OyPublished 22 October 2026
Industry: Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung; Buchführung
Ein Gesetzentwurf über insolvenzrechtliche Amtsträger würde die derzeitige gerichtsweise Vorauswahl von InsolvenzverwalternBstbk durch ein einheitliches bundesweites Zulassungsverfahren
Bstbk, eine eigenständige Berufskammer für insolvenzrechtliche Amtsträger und eine verfahrensübergreifende Berufsaufsicht
Bstbk ersetzen. Für Steuerberater, die als Insolvenzverwalter, Sachwalter, Verfahrenskoordinator, Restrukturierungsbeauftragter oder Sanierungsmoderator tätig sind oder eine berufliche Zusammenarbeit mit solchen Amtsträgern planen
Bstbk, bedeutet der Entwurf einen zweiten Zulassungsweg, zusätzliche Berufspflichten sowie eine weitere Kammermitgliedschaft und Aufsicht neben der Steuerberaterkammer
Bstbk. Die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) steht der Errichtung dieser Kammer grundsätzlich offen gegenüber und nennt die Stärkung der Selbstverwaltung der Freien Berufe ein Kernanliegen des Berufsstands, warnt aber davor, dass das neue Gesetz den Bestrebungen zur Vereinheitlichung der Berufsrechte bereits verkammerter Berufe zuwiderlaufen dürfe.
Die Zulassung würde ein Hochschulstudium, eine praktische Ausbildung und eine theoretische PrüfungBstbk erfordern. Die Steuerberaterprüfung würde an die Stelle des Studiums treten
Bstbk, sodass der Weg auch Praktikern offensteht, die ohne Hochschulstudium über den Praktikerweg bestellt wurden. Für Steuerberater würde die fünfjährige praktische Regelausbildung des Entwurfs drei Jahre betragen
Bstbk, und Steuerberater könnten an der Ausbildung mitwirken: Bis zu 40 % dürfen auf Restrukturierungssachen, Sanierungsmoderationen und außergerichtliche Sanierungen entfallen
Bstbk.
Der Entwurf ordnet jeden zugelassenen Amtsträger dem berufsständischen Versorgungswerk der Rechtsanwälte, Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer zu, dem er im Zeitpunkt der Zulassung bereits angehörtBstbk, sodass die Amtsträgertätigkeit als versorgte Tätigkeit gilt. Die BStBK begrüßt diese Klarstellung und weist auf die Berliner Lücke hin: Berlin ist das einzige Bundesland ohne berufsständisches Versorgungswerk für Steuerberater, nachdem frühere Gründungsversuche am politischen Widerstand auf Landesebene gescheitert sind.
Zu den Reibungspunkten gehört die pauschale Regel des Entwurfs, dass insolvenzrechtliche Berufspflichten im Konfliktfall den Pflichten jedes weiteren Berufs vorgehenBstbk; sie soll ersatzlos gestrichen werden
Bstbk: Ein Steuerberater bleibt an Unabhängigkeit, Verschwiegenheit und die Vermeidung von Interessenkollisionen gebunden
Bstbk, und Überschneidungen löst die Praxis, indem sie im Einzelfall jeweils das strengere Berufsrecht anwendet und die geschützten Rechtsgüter abwägt
Bstbk. Der Datenaustausch soll in beiden Richtungen zwischen den Kammern laufen und die wechselseitige Übermittlungsregel des steuerberatenden Berufs spiegeln, weil der Verlust der insolvenzrechtlichen Zulassung oder eine schwerwiegende berufsrechtliche Entscheidung den Kammerstatus oder eine Beteiligung an einer steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaft berühren kann. Die Aufsicht über gemischte Gesellschaften braucht eine scharfe Abgrenzung: Die Anforderungen an zulässige Gesellschafter, Kapitalbindung und unabhängige Berufsausübung gelten für steuerberatende Gesellschaften uneingeschränkt fort, ohne mittelbare Erweiterung des Gesellschafterkreises und ohne Umgehung des Fremdbesitzverbots
Bstbk, und ein in einer solchen Gesellschaft angestellter Verwalter muss persönlich unabhängig und weisungsfrei bleiben
Bstbk. Eine Verhaltensklausel, die jederzeit ein berufswürdiges Verhalten verlangt, auch ohne Bezug zur Amtswahrnehmung
Bstbk, geht über die disziplinare Schwelle des steuerberatenden Berufs hinaus
Bstbk, die eine rechtswidrige Tat oder Ordnungswidrigkeit verlangt, die nach den Umständen des Einzelfalls in besonderem Maße geeignet ist, Achtung und Vertrauen zu beeinträchtigen; die BStBK will die Klausel auf schwerwiegendes Verhalten mit Bezug zur Eignung für insolvenzrechtliche Ämter begrenzt sehen
Bstbk.
Der Bestandsschutz, der an mindestens 20 Bestellungen zum Insolvenzverwalter oder Sachwalter sowie fünf schlussgerechnete Regelverfahren anknüpftBstbk, ist zu eng für einen neuen Beruf
Bstbk, der auch Koordinatoren, Restrukturierungsbeauftragte und Sanierungsmoderatoren umfasst. Auf Seiten des Steuerberatungsgesetzes will die BStBK die Tätigkeit ausdrücklich als Freier Beruf eingeordnet sehen, damit die bestehenden Kooperationsregeln fortgelten, die Lehre für die Prüfung präzise bezeichnet wissen und eine Anrechnung der insolvenzrechtlich vorgeschriebenen Haftpflichtpolice daran geknüpft sehen, dass die Deckungs- und Summenanforderungen vollständig erfüllt sind.
Rechtsgrundlage: Referentenentwurf eines Gesetzes zur Schaffung eines Rechtsrahmens für die Tätigkeit insolvenzrechtlicher Amtsträger (InsAG-E mit InsO-, StBerG- und DVStB-Änderungen); BStBK-Stellungnahme vom 22. Oktober 2026; Steuerberatungsgesetz §§ 10, 32 Abs. 2, 50 Abs. 1, 57 Abs. 3, 89 Abs. 2; Insolvenzordnung § 56b.
Wenn Sie insolvenzrechtliche Ämter anstreben oder innehaben, gleichen Sie Ihre Qualifikation mit den Zulassungs-, Ausbildungs- und Kammeranforderungen des Entwurfs ab und verfolgen Sie die Vereinbarkeitsforderungen der BStBK.