GermanyWirtschaftsprüferkammer
KfQK verabschiedet überarbeitete Hinweise zur Qualitätskontrolle
Die überarbeiteten Hinweise der KfQK, beschlossen am 9. Oktober und veröffentlicht am 22. Oktober 2026, verschärfen Auftragsauswahl, personelle Besetzung und Berichtspflichten für Prüfer und Praxen.
By Taxxa AI OyPublished 22 October 2026
Industry: Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung; Buchführung
Am 9. Oktober 2026 beschloss die Kommission für Qualitätskontrolle (KfQK) einstimmig überarbeitete Fassungen ihres Hinweises zur Durchführung und Dokumentation einer Qualitätskontrolle sowie ihres Hinweises zur Berichterstattung über eine QualitätskontrolleWPK; die Texte wurden am 22. Oktober 2026 veröffentlicht
WPK. Sie geben nun vor, wie registrierte Prüfer für Qualitätskontrolle die gesetzliche Qualitätskontrolle jeder Praxis planen, durchführen, dokumentieren und darüber berichten, die Abschlussprüfungen nach § 316 HGB durchführt. Zugleich hob die KfQK ihre Hinweise von 2016 zu Qualitätskontrollen bei Sozietäten und Partnerschaften sowie zur Prüfung der Vollständigkeit der Grundgesamtheit auf
WPK und führte deren Inhalte in den überarbeiteten Durchführungshinweis über.
Die Überarbeitung trägt die WPO-Änderungen und die Änderungen der Berufssatzung WP/vBP vom Juni 2024 zur Umsetzung von ISQM 1, ISQM 2 und ISA 220 (Revised), einschließlich der Pflicht zur kritischen Grundhaltung nach § 37 BS WP/vBP, in die Prüfungspraxis und verarbeitet Erkenntnisse aus der Auswertung bisheriger Qualitätskontrollberichte — insbesondere zu Kontrollen großer und gemischter Praxen sowie zur Dokumentation. Eine neue Zuordnungsanlage überführt die Bestandteile des Qualitätssicherungssystems nach WPO und Berufssatzung in die Komponenten des ISQM 1, während der bewährte Dreiklang aus Praxisorganisation, Auftragsabwicklung und Nachschau erhalten bleibt. Die KfQK verabschiedete die Texte bewusst, ohne das noch ausstehende CSRD-Umsetzungsgesetz abzuwarten.
Prüfer müssen von der Planung an eine kritische Grundhaltung wahrenWPK: Sie gehen Beschwerden und Hinweisen aus dem Hinweisgebersystem nach, stellen die eigene Risikobewertung der Praxis anhand ihrer Erfahrung infrage und hinterfragen durchgehend die Relevanz und Verlässlichkeit der Prüfungsnachweise. Die Auftragsprüfung selbst darf nur von WP/vBP durchgeführt werden
WPK — fachliche Mitarbeiter dürfen lediglich unterstützend tätig werden, etwa Auswertungen der Grundgesamtheit erstellen, und diese Unterstützung darf sich nicht auf die materielle Prüfung selbst erstrecken
WPK, während Spezialisten etwa für IT hinzugezogen werden können. Die Unterstützungszeiten sind im Bericht gesondert auszuweisen. Für größere Praxen mit vielen Aufträgen und Berufsträgern empfiehlt der Hinweis ein dreistufiges Auswahlmodell
WPK: Zunächst wird die Wirksamkeit der praxiseigenen Nachschau anhand einer risikoorientierten Stichprobe getestet, sodann werden mindestens ebenso viele Aufträge ausgewählt, die nicht der Nachschau unterlagen, und abschließend wird die Gesamtabdeckung einschließlich der einbezogenen verantwortlichen Partner kritisch gewürdigt. Jede Abweichung von diesem Modell ist im Bericht überzeugend zu begründen
WPK. Wo die Akten die Arbeit des Abschlussprüfers nicht nachvollziehbar belegen, gilt die Arbeit als nicht erbracht
WPK: Die Praxis muss dokumentierte Spuren ihres Handelns vorlegen, und Aufträge mit durchschnittlich weniger als einem Prüfertag sind zu begründen. Die Prüfungsakten sind zeitnah zu schließen, spätestens 60 Tage nach dem Bestätigungsvermerk
WPK.
Der Qualitätskontrollbericht muss das praxiseigene Risikobewertungsverfahren beschreiben — das als Anlage beigefügt werden kann —, die Struktur der Grundgesamtheit, die risikoorientierten Auswahlkriterien, wie das Dreistufenmodell angewendet oder warum davon abgewichen wurde, sowie die Prüfungshandlungen und Feststellungen des Prüfers zu Organisation, Aufträgen und Nachschau, gegliedert nach § 51 BS WP/vBP. Bei gemischten Praxen beschreibt der Prüfer zusätzlich das Nachschausystem mit seinem Konsequenzenmanagement sowie die geldwäscherechtlichen Regelungen, soweit sich diese nicht hinreichend aus dem Transparenzbericht ergeben. Das Prüfungsurteil bleibt negativ formuliertWPK und wird mit der gesetzlich geforderten erforderlichen Sicherheit getroffen.
Die Entwürfe gingen im Februar 2026 an die Berufsverbände; IDW, DWP und wp.net gaben Stellungnahmen ab, und die Antwortschreiben der KfQK vom 12. Oktober 2026 wurden zusammen mit den endgültigen Texten veröffentlicht, ergänzt um überarbeitete Arbeitshilfen zu Praxisdaten, Grundgesamtheits- und Auswahltabellen, einem Beispiel zur Auftragsprüfung und einer Beurteilungshilfe für Feststellungen.
Rechtsgrundlage: die überarbeiteten Hinweise der KfQK (Stand: 9. Oktober 2026) zur Konkretisierung der Satzung für Qualitätskontrolle nach §§ 57a ff. und 55b WPO sowie der Berufssatzung WP/vBP.
Wenden Sie die überarbeiteten Hinweise — einschließlich Dreistufenmodell und erweiterter Berichtspflichten — auf laufende Qualitätskontrollen an und begründen Sie Abweichungen im Qualitätskontrollbericht.
Sources
- Hinweise zur Durchführung und Dokumentation einer Qualitätskontrolle sowie zur Berichterstattung über eine Qualitätskontrolle
- Kommission für Qualitätskontrolle: Hinweis zur Durchführung und Dokumentation einer Qualitätskontrolle
- Gesetz über eine Berufsordnung der Wirtschaftsprüfer (Wirtschaftsprüferordnung - WPO) (1961)
- Hinweis zur Durchführung und Dokumentation einer Qualitätskontrolle einschließlich Anlage 1 bis 3
- Kommission für Qualitätskontrolle: Hinweis zur Durchführung und Dokumentation einer Qualitätskontrolle
- Anlage zum Antwortschreiben der KfQK vom 12. Oktober 2026 zur Stellungnahme des IDW Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. vom 30. März 2026
- KfQK: Hinweis zur Berichterstattung über eine Qualitätskontrolle einschließlich Anlage 1 bis 4
- Anlage zum Antwortschreiben der KfQK vom 12. Oktober 2026 zur Stellungnahme des DWP Deutscher Wirtschaftsprüferverein e. V. vom 31. März 2026
- Hinweise der Kommission für Qualitätskontrolle