GermanyBundeszentralamt für Steuern
BZSt verlagert §-50c-Entlastung im Dezember auf neues Portalformular
Ab 7. Dezember 2026 läuft die §-50c-Entlastung von der §-50a-Abzugsteuer über ein neues Formular nur im neuen BZSt online.portal; alte Zertifikate gelten weiter, alte Entwürfe verfallen.
By Taxxa AI OyPublished 15 October 2026
Industry: Leasing von nichtfinanziellen immateriellen Vermögensgegenständen (ohne Copyrights) · Kreative, künstlerische und unterhaltende Tätigkeiten · Erbringung von Dienstleistungen des Sports, der Unterhaltung und der Erholung
Das Bundeszentralamt für Steuern stellt das Formular für die Entlastung nach § 50c von der deutschen Abzugsteuer nach § 50a EStG umBzst: Ab dem 7. Dezember 2026 steht ein neues Formular ausschließlich im neuen BZSt online.portal zur Verfügung
Bzst. Bestehende Zertifikate zur Anmeldung können im neuen Portal weiterverwendet werden
Bzst, doch Entwürfe aus dem bisherigen Formular können nach der Umstellung nicht weiterverwendet werden
Bzst.
Die Änderung betrifft Entlastungsanträge — Erstattung oder Freistellung —, die ausländische Künstler, Sportler, Lizenzgeber und Aufsichtsräte beim BZSt stellen, also die Vergütungsgläubiger mit beschränkt steuerpflichtigen Einkünften nach § 49 EStG, die dem Steuerabzugsverfahren nach § 50a EStG unterliegen.Bzst Sieht ein Doppelbesteuerungsabkommen für die in Deutschland erzielten Einkünfte eine vollständige oder teilweise Freistellung von der Abzugsteuer vor, kann der Gläubiger beim BZSt Entlastung von der deutschen Abzugsteuer beantragen
Bzst.
Das BZSt befindet sich derzeit in der Umstellung vom bisherigen Online-Portal (BOP) auf das neue BZSt online.portal, und das neue §-50c-Formular kommt im Zuge dieser Umstellung. Wer jetzt einen Antrag vorbereitet, muss damit rechnen, ab dem 7. Dezember 2026 auf dem neuen Formular im neuen Portal zu stellenBzst, und sollte sich nicht darauf verlassen, einen im alten Formular begonnenen Entwurf zu übernehmen.
Zwei Wege führen zur Entlastung, und das Formular deckt beide ab.Bzst Steht das Abkommen der Besteuerung der Einkünfte bereits entgegen, muss der Schuldner der Vergütung überhaupt keine Steuer einbehalten, soweit das BZSt dies dem Gläubiger auf Antrag bescheinigt hat — die Freistellungsbescheinigung
Gesetze IM Internet —, die auf höchstens fünf Jahre ab Eingang des Antrags zu befristen ist
Gesetze IM Internet. Wurde die Steuer trotz des Abkommenshindernisses einbehalten, erhält der Gläubiger sie über einen Erstattungsantrag beim BZSt zurück, den Erstattungsantrag
Gesetze IM Internet, innerhalb von vier Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vergütungen bezogen worden sind
Gesetze IM Internet. Freistellungs- und Erstattungsantrag sind elektronisch nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz über die amtlich bestimmte Schnittstelle zu übermitteln
Gesetze IM Internet; nur zur Vermeidung unbilliger Härten kann das BZSt auf die elektronische Übermittlung verzichten und den Antrag auf amtlich vorgeschriebenem Vordruck annehmen
Gesetze IM Internet.
Der Anwendungsbereich des §-50c-Antrags bleibt unverändertBzst: Er gilt nur für Lizenzgebühren und ähnliche Vergütungen nach § 50a EStG
Bzst. Für die Entlastung von der Kapitalertragsteuer ist ein gesonderter Antrag zu stellen
Bzst, worauf die Seite weiterhin hinweist — eine Unterscheidung, die einzuhalten lohnt, denn ein Antrag auf dem falschen Formular verzögert die Bearbeitung. Rechtsgrundlagen: §§ 49, 50a und 50c EStG.
Stellen Sie Anträge auf Entlastung nach § 50c ab dem 7. Dezember 2026 auf dem neuen Formular im neuen BZSt online.portal, verwenden Sie Ihre bestehenden Anmeldezertifikate weiter und verlassen Sie sich nicht auf Entwürfe aus dem bisherigen Formular.