GermanyWirtschaftsprüferkammer
Kommission für Qualitätskontrolle verabschiedet neue Prüfungshinweise
Neue Hinweise zur Durchführung und Berichterstattung unabhängig vom CSRD-Zeitplan verabschiedet, zwei ältere Hinweise aufgehoben und eine Praxis aus dem Register der gesetzlichen Abschlussprüfer gestrichen.
By Taxxa AI OyPublished 14 October 2026
Industry: Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung; Buchführung
In ihrer Sitzung am 9. Oktober 2026WPK hat die Kommission für Qualitätskontrolle ihre überarbeiteten Hinweise zur Durchführung und Dokumentation einer Qualitätskontrolle („Durchführung und Dokumentation einer Qualitätskontrolle“)
WPK sowie zur Berichterstattung über eine Qualitätskontrolle („Berichterstattung über eine Qualitätskontrolle“)
WPK abschließend verabschiedet. Die Verabschiedung gilt unabhängig vom Inkrafttreten des CSRD-Umsetzungsgesetzes
WPK. Die WPK wird die verabschiedeten Texte in Kürze auf ihrer Internetseite veröffentlichen, zusammen mit den Ergebnissen ihrer Befragung der Berufsverbände.
Mit der Verabschiedung des Hinweises zur Durchführung und Dokumentation entfallen zwei ältere Hinweise: Die Hinweise zu Qualitätskontrollen bei Sozietäten und Partnerschaften sowie zur Prüfung der Vollständigkeit der Grundgesamtheit für die Prüfung der Auftragsabwicklung werden aufgehobenWPK, da ihre Inhalte in den verabschiedeten Text integriert wurden. Praxen und Prüfer für Qualitätskontrolle, die mit den aufgehobenen Hinweisen gearbeitet haben, finden die maßgeblichen Anforderungen nach der Veröffentlichung im konsolidierten Hinweis.
Zur Nachschau erörterte die Kommission Grundsatzfragen zur nachschauenden Prüfung gesetzlicher Abschlussprüfungen, die die Vereinbarkeit der geltenden Regelungen der Berufssatzung WP/vBP und der Satzung für Qualitätskontrolle mit dem europäischen Recht und der WPO betreffen. Sie befasste sich außerdem erneut mit den Auswirkungen der Künstlichen Intelligenz auf ihre Tätigkeit. Keine der beiden Erörterungen brachte eine neue Regel hervor; beide bleiben Beratungen.
Die schärfste Folge der Sitzung trifft eine geprüfte Praxis. Deren Prüfer für Qualitätskontrolle hatte Mängel in allen Bereichen des Qualitätssicherungssystems festgestelltWPK, das Prüfungsurteil aber nur eingeschränkt
WPK. Die Kommission hielt fest, dass das Urteil hätte versagt werden müssen
WPK: Die festgestellten wesentlichen Mängel ließen das Qualitätssicherungssystem unangemessen und unwirksam erscheinen
WPK, und die Praxis trug keine Maßnahmen vor, die geeignet gewesen wären, die Mängel konsequent und nachhaltig zu beseitigen
WPK. Die Kommission beschloss daher, die Eintragung der Praxis als gesetzlicher Abschlussprüfer zu löschen.
WPK
In zwei weiteren Einzelfällen wurde ein Widerspruch gegen die Anordnung einer Qualitätskontrolle als unbegründet zurückgewiesen, und eine Untersuchung bei einem Prüfer für Qualitätskontrolle wurde mit Hinweisen abgeschlossen.
Rechtsgrundlage: die Satzung für Qualitätskontrolle und die Berufssatzung WP/vBP nach der WPO; die verabschiedeten Hinweise gelten unabhängig vom Inkrafttreten des CSRD-UmsetzungsgesetzesWPK.
Praxen und Prüfer für Qualitätskontrolle sollten den konsolidierten Hinweis zur Durchführung und Dokumentation anwenden, sobald die WPK ihn veröffentlicht, und sich nicht mehr auf die beiden aufgehobenen Hinweise stützen.