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EU streicht China-Solarglaszölle, da Unionsproduktion null ist
Die Kommission beendet die Antidumpingzölle auf chinesisches Solarglas: Dumping festgestellt, doch Unionsproduktion null, daher keine neue Schädigung; seit 22. Juli 2025 gezahlte Zölle erstattungsfähig.
By Taxxa AI OyPublished 19 October 2026
Industry: Herstellung von sonstigen elektrischen Ausrüstungen und Geräten a. n. g.
Die Kommission hebt den endgültigen Antidumpingzoll auf Solarglas aus China aufEuropa und stellt das Auslaufüberprüfungsverfahren ein
Europa, weil es keinen Wirtschaftszweig der Union mehr gibt, den der Zoll schützen könnte
Europa. Dumping wurde weiterhin festgestellt
Europa, doch bei einer Unionsproduktion von null
Europa und ohne überprüfbare Aussicht auf Wiederaufnahme
Europa besteht keine Wahrscheinlichkeit eines Anhaltens oder erneuten Auftretens der Schädigung
Europa, und das Interesse der Verwender in der Union spricht für das Auslaufen der Maßnahmen.
Bei der Ware handelt es sich um vorgespanntes Natron-Kalk-Flachglas mit einem Eisengehalt unter 300 ppm, einem solaren Transmissionsgrad über 88 %, Hitzebeständigkeit bis 250 °C, Temperaturwechselbeständigkeit von 150 K und einer mechanischen Festigkeit von mindestens 90 N/mm² unter dem KN-Code ex 7007 19 80. Es wird in Photovoltaikmodulen, Flachkollektoren und Gewächshäusern verwendet. Endgültige Zölle wurden 2014 eingeführt und 2020 verlängert; die aktuelle Auslaufüberprüfung wurde am 22. Juli 2025 eingeleitetEuropa. Dieser Rechtsakt betrifft nur die Antidumpingzölle.
Zum Dumping arbeitete kein chinesischer ausführender Hersteller mit und die Regierung antwortete nicht, sodass die Feststellungen auf den verfügbaren Informationen beruhen. Die Kommission stellte erneut nennenswerte Verzerrungen in China im Sinne von Artikel 2 Absatz 6a der Grundverordnung fest, konstruierte den Normalwert aus unverzerrten Kosten mit der Türkei als repräsentativem Land und stellte Dumping über der Geringfügigkeitsschwelle fest. Eine genauere Quantifizierung war angesichts des Folgenden entbehrlich.
Zur Schädigung stellten beide verbliebenen Unionshersteller, GMB Glasmanufaktur Brandenburg und AGC Glass Europe, die Produktion Anfang 2025 einEuropa; Nachprüfungen vor Ort konnten nicht stattfinden, GMB meldete im November 2025 Insolvenz an und kein anderer Hersteller meldete sich. Die Hersteller trugen vor, die Zölle würden bei besseren Marktbedingungen eine Wiederaufnahme ermöglichen, legten aber weder eine bindende Vereinbarung noch Finanzierung oder einen Betriebsplan vor, und keine Übernahme kam zustande. Ohne Produktion am Ende des Untersuchungszeitraums
Europa gibt es keinen Wirtschaftszweig der Union im Sinne von Artikel 4 der Grundverordnung, dessen Lage geprüft werden könnte
Europa, sodass keine Wahrscheinlichkeit einer Schädigung festgestellt werden kann
Europa.
Zum Unionsinteresse wandten sich alle mitarbeitenden Verwender, Modulhersteller mit importiertem Glas, gegen die Aufrechterhaltung. Ohne Unionsproduktion wirkt der Zoll wie eine Steuer auf die nachgelagerte Produktion: Solarglas macht 12 bis 18 % der Herstellungskosten eines Standardmoduls aus, und auf einem Markt mit starkem Preisdruck hilft selbst eine geringe Kostensenkung den Unions-Modulherstellern im Wettbewerb mit importierten Modulen. Das Auslaufen erreicht die Verwender wegen Produktions- und Lieferzeiten aus China erst nach mindestens vier Monaten. Kein aktives Herstellerinteresse an einer Verlängerung konnte festgestellt oder nachgeprüft werden.
Operativ werden die mit den Durchführungsverordnungen 470/2014 und 2020/1080 eingeführten Zölle aufgehobenEuropa und das Verfahren eingestellt
Europa. Seit der Einleitung am 22. Juli 2025 auf abgefertigte Waren erhobene Zölle werden erstattet, wenn die nationalen Zollbehörden einem Antrag nach den Unionszollregeln über Erlass und Erstattung stattgeben
Europa; Zinsen werden nicht gezahlt. Die Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft und gilt unmittelbar in allen Mitgliedstaaten.
Die Auslaufüberprüfung wurde nach Artikel 11 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2016/1036 durchgeführt, unter Anwendung der Artikel 2 Absatz 6a, 4, 18 und 21, und wird mit der Durchführungsverordnung (EU) 2026/2314 der Kommission vom 19. Oktober 2026 abgeschlossen.
Beantragen Sie die Erstattung der seit dem 22. Juli 2025 auf abgefertigtes chinesisches Solarglas gezahlten Antidumpingzölle und kalkulieren Sie Importe ohne den Zoll neu.