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Entsendemappen in Luxemburg dürfen nun auf Englisch geführt werden
Guichets Entsendemeldeseite akzeptiert nun Französisch, Deutsch oder Englisch für die nach Artikel L. 142-3 aufbewahrten Dokumente; die Vorgängerversion ließ nur Französisch oder Deutsch zu.
By Taxxa AI OyPublished 21 October 2026
Industry: Across industries
Ausländische Arbeitgeber, die Arbeitnehmer nach Luxemburg entsenden, können die Dokumentenmappe nach Artikel L. 142-3 nun auf Englisch führenPublic. Die Guichet-Seite Déclaration de détachement de salariés verlangt, dass die aufbewahrten Dokumente auf Französisch, Deutsch oder Englisch abgefasst oder übersetzt sind
Public; ihre Vorgängerversion ließ nur Französisch oder Deutsch zu
Public.
Die Mappe umfasst die Kopie des Dienstleistungsvertrags mit dem Auftraggeber, dem Besteller, dem Unterauftragnehmer oder deren jeweiligen Vertragspartnern sowie jeden contrat de mise à disposition; das Original oder die Kopie des A1-Formulars oder andernfalls den Nachweis der Sozialversicherungszugehörigkeit des Arbeitnehmers für die gesamte Entsendedauer; die Kopie des Arbeitsvertrags; Lohnabrechnungen mit Zahlungsnachweisen für die gesamte Entsendedauer; Arbeitszeitnachweise mit Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit; sowie die Kopie der Aufenthaltserlaubnis jedes entsandten Drittstaatsangehörigen.
Die Dokumente werden für die Dauer der Entsendung aufbewahrt, in Papierform oder elektronisch, am Arbeitsplatz des entsandten Arbeitnehmers oder an jedem Ort, der für die benannte personne de référence innerhalb der gesetzten Frist zugänglich ist, und werden der Inspection du travail et des mines oder den anderen zuständigen Behörden auf Verlangen vorgelegt.
Die Entsendung selbst wird der Inspection du travail et des mines über die elektronische Plattform e-Détachement spätestens zu Beginn der Arbeiten gemeldet; es wird keine Genehmigung erteilt, und die Meldung allein genügt, um die Entsendung durchzuführen. Die Meldung benennt auch die personne de référence, die frei bestimmt wird und während der Dienstleistung in Luxemburg anwesend ist — zum Beispiel ein Arbeitnehmer, eine Fiduciaire oder ein Anwalt —, die Ansprechpartnerin für die Inspektion und die anderen Behörden ist und für ihre Aufgabe keine rechtliche Haftung übernimmt. Spätere Änderungen der personne de référence, des Aufbewahrungsorts der Dokumente oder der Unterkunft des Arbeitnehmers werden der Inspektion auf demselben Weg gemeldet, und eine andere Dienstleistung erfordert einen neuen Vertrag.
Die Frage-und-Antwort-Seiten der ITM zu derselben Aufbewahrungspflicht nennen die Französisch-oder-Deutsch-RegelPublic. Artikel L. 142-3 des Code du travail verlangt in seiner geltenden Fassung, dass die Dokumente ins Französische oder Deutsche übersetzt werden
Public.
Die Aufbewahrungspflicht beruht auf Artikel L. 142-3 des Code du travailPublic.
Führen Sie für jeden entsandten Arbeitnehmer die Mappe — Dienstleistungsvertrag, A1 oder Zugehörigkeitsnachweis, Arbeitsvertrag, Lohnabrechnungen mit Zahlungsnachweisen, Arbeitszeitnachweise und gegebenenfalls Aufenthaltserlaubnis — auf Französisch, Deutsch oder Englisch am Arbeitsplatz oder bei der personne de référence.
Sources
- Déclaration de détachement de salariés
- D15a8 - Une entreprise établie à l’étranger qui, dans le cadre d’une prestation de services transnationale, détache des salariés sur le territoire luxembourgeois est-elle tenue de conserver certains documents pendant la durée du détachement ?
- Loi du 14 mars 2017 portant \n1. modification du Code du travail ; \n2. modification de l’article 3 de la loi du 17 juin 1994 fixant les mesures en vue d’assurer le maintien de l’emploi, la stabilité des prix et la compétitivité des entreprises.