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GA stützt Irlands 75 %-Solidaritätsabgabe
In der Rechtssache C-533/24 billigt GA Rantos Kapitel III der Verordnung 2022/1854 und Irlands Gesetz von 2023: 75 % auf Übergewinne ohne Verluste vor 2018 verletzen nicht die Charta.
By Taxxa AI OyPublished 22 October 2026
Industry: Gewinnung von Erdgas
Generalanwalt Rantos hat vorgeschlagen, den EU-Energiesolidaritätsbeitrag in vollem Umfang zu bestätigenEuropa und die irische Umsetzungsgesetzgebung zu billigen
Europa. In seinen Schlussanträgen vom 22. Oktober 2026 in der Rechtssache C-533/24 Vermilion Energy Ireland
Europa, ergangen auf Vorlage des High Court, kommt er zu dem Ergebnis, dass die Verordnung (UE) 2022/1854 des Rates einschließlich ihres Kapitels III gültig auf Artikel 122 Absatz 1 AEUV gestützt wurde
Europa und dass die Artikel 14 und 15 weder die allgemeinen Grundsätze der Rechtssicherheit, der Nichtrückwirkung und der Verhältnismäßigkeit noch die Artikel 16 und 17 der Charta verletzen
Europa. Die Antragstellerinnen betreiben das Corrib-Gasfeld vor Irlands Westküste, das einzige fördernde Feld des Staates, das 2022 etwa 25 % des irischen Gasbedarfs gedeckt haben soll.
Die Rückwirkungsrüge scheitert an ihren eigenen Voraussetzungen. Das irische Gesetz von 2023, unterzeichnet am 17. Juli 2023Europa und in Kraft seit dem 2. August 2023, definiert als Besteuerungszeiträume die Kalenderjahre 2022 und 2023
Europa. Für 2023 wendet das Gesetz eine neue Regel auf einen neuen Sachverhalt an, sodass überhaupt keine Rückwirkung entsteht
Europa. Für 2022 ist das Gesetz tatsächlich rückwirkend
Europa, da dieses Jahr vor Verabschiedung des Gesetzes geendet hatte
Europa, doch beide Voraussetzungen ausnahmsweiser Rückwirkung sind erfüllt
Europa: ein Ziel von allgemeinem Interesse, da der Beitrag eine außergewöhnliche befristete Krisenmaßnahme ist
Europa und die Gewinne 2022 unmittelbar mit der Energiekrise verknüpft waren, sowie die Wahrung berechtigter Erwartungen
Europa, da die Verordnung 2022/1854 im Oktober 2022 erlassen wurde
Europa und ausdrücklich die Anwendung des befristeten Solidaritätsbeitrags für das Geschäftsjahr 2022 vorsah
Europa und ein mit den Antragstellerinnen verbundenes Unternehmen nach Erlass und irischer Ankündigung die Erhöhung seiner Corrib-Beteiligung eine attraktive Investition nannte. Keiner der zehn Umstände der vierten Frage, von abgeschlossenen 2022-Geschäften bis zum rein zivilrechtlichen Charakter der Haftung, ändert diese Bewertung, vorbehaltlich der Tatsachenfeststellungen des vorlegenden Gerichts
Europa.
Auch der 75 %-Satz und die Verlustregeln halten stand. Die Verordnung setzt nur einen Mindestsatz von 33 %Europa ohne Höchstsatz
Europa und überlässt es ausdrücklich den Mitgliedstaaten, den für angemessen gehaltenen Satz festzusetzen
Europa, und sie regelt die Behandlung von Verlusten früherer Jahre nicht, sondern überlässt sie den Mitgliedstaaten
Europa. Die Charta gilt, weil das Gesetz von 2023 Unionsrecht durchführt, und die Voraussetzungen gesetzlicher Grundlage, Wesensgehalt und Allgemeininteresse sind erfüllt
Europa. Zur Verhältnismäßigkeit könnte nur ein offensichtlicher Beurteilungsfehler gerügt werden
Europa, entsprechend dem weiten Ermessen in Steuersachen. Der 75 %-Satz trifft nur Übergewinne
Europa, sodass den Unternehmen ein Anteil bleibt, die Abgabe erfasst nur zwei abgegrenzte Geschäftsjahre
Europa, und ein nominaler Satz von 75 % ist nicht als solcher konfiskatorisch
Europa: Die Antragstellerinnen, die für 2022 etwa 99 Millionen Euro zahlten und für 2023 etwa 40 Millionen Euro erwarten, zahlten auf diese Jahresgewinne dank Verrechnung historischer Verluste keine Körperschaftsteuer
Europa, sodass der effektive Gesamtsatz bei 25,2 % lag
Europa. Der Ausschluss von Verlusten vor 2018 ist ebenso haltbar
Europa: Verluste ab 2018 bleiben für den Beitrag abzugsfähig
Europa, Verluste vor 2018 bleiben künftig für die Körperschaftsteuer abzugsfähig
Europa, und ihre Zulassung hätte den Beitrag auf wenig oder nichts schrumpfen lassen
Europa und die Finanzierung der Stützmaßnahmen untergraben, die Irland etwa 4,5 Milliarden Euro kosteten.
Im Streit stehen Artikel 122 Absatz 1 AEUV, die Artikel 14 bis 18 und 22 der Verordnung (UE) 2022/1854, die Artikel 16 und 17 der Charta der Grundrechte sowie der irische Energy (Windfall Gains in the Energy Sector) (Temporary Solidarity Contribution) Act 2023..
Irische Energieunternehmen unter dem Gesetz von 2023: Setzen Sie nicht auf Rückwirkung, berechtigte Erwartungen oder die Charta gegen den 75 %-Satz – beziffern Sie Ihren effektiven Gesamtsatz und zeigen Sie eine mildere Alternative, da nur noch Verhältnismäßigkeit bei offensichtlichem Beurteilungsfehler bleibt.