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Geschweißtes Stahlgitter aus China und Türkiye: EU-Importregistrierung
Der Zoll muss geschweißtes Stahlgitter aus China und Türkiye registrieren und wahrt so die Möglichkeit rückwirkender Antidumpingzölle; Registrierung dauert neun Monate.
By Taxxa AI OyPublished 10 September 2026
Die Zollbehörden in der gesamten EU müssen nun jede Sendung geschweißten Stahlgitters mit Ursprung in der Volksrepublik China und Türkiye registrieren.Europa Die Registrierung begründet für sich genommen keine Zollpflicht
Europa, wahrt aber die Möglichkeit der Kommission, auf die registrierten Einfuhren endgültige Antidumpingzölle rückwirkend zu erheben, falls die Untersuchung mit Zöllen endet und die rechtlichen Voraussetzungen für eine rückwirkende Erhebung erfüllt sind
Europa.
Bei der betroffenen Ware handelt es sich um Gitter, Geflechte, Netze und Zäune, an den Kreuzungspunkten verschweißt, aus glattem Draht, plattiert oder nicht, mit Zink oder einer anderen Beschichtung versehen oder nicht, verzinkt oder nicht, und ob in Rollen aufgemacht oder nicht.Europa Sie wird derzeit unter den CN codes 7314 20 90, 7314 31 00 und 7314 39 00 eingereiht
Europa und hat ihren Ursprung in der Volksrepublik China und Türkiye.
Die Registrierung folgt auf die Einleitung eines Antidumpingverfahrens am 3. Juni 2026Europa, bekannt gegeben durch Bekanntmachung im Amtsblatt. Das Verfahren wurde nach einem Antrag vom 20. April 2026
Europa der European Welded Steel Mesh Producers Association
Europa im Namen von Herstellern eingeleitet, auf die mehr als 25 % der gesamten Unionsproduktion entfallen
Europa. Die Kommission hat die Registrierung von Amts wegen nach Artikel 14 Absatz 5 der Antidumping-Grundverordnung eingeführt
Europa, und eine etwaige künftige Zollpflicht wird sich ausschließlich aus den Feststellungen dieser Untersuchung ergeben
Europa.
In dem Antrag wurden Dumpingspannen von 26 % bis 73 % für die Volksrepublik ChinaEuropa und von 44 % bis 51 % für Türkiye
Europa sowie Schadensbeseitigungsschwellen von 18 % für China
Europa und 41 % für Türkiye
Europa für den Untersuchungszeitraum vom 1. Oktober 2024 bis zum 30. September 2025
Europa veranschlagt. Nach Artikel 9 Absatz 4 der Grundverordnung wird der endgültige Zoll normalerweise auf den niedrigeren der beiden Werte aus Dumping- oder Schadensspanne festgesetzt.
Europa Stellt die Kommission Beweise für Verzerrungen bei den Rohstoffen im Sinne von Artikel 7 Absatz 2a fest — was in diesem Fall in Bezug auf die Volksrepublik China geltend gemacht wird —, kann der Zoll stattdessen nach Artikel 7 Absatz 2b auf die volle Dumpingspanne festgesetzt werden, wenn ein niedrigerer Zoll die Schädigung des Wirtschaftszweigs der Union nicht beseitigen würde.
Europa Derzeit erklärt die Kommission, die tatsächliche künftige Zollbelastung nicht schätzen zu können, sodass die Zahlen aus dem Antrag nur zur Information dienen und keine Erwartungen begründen.
Die Registrierung endet neun Monate nach Inkrafttreten der Verordnung.Europa Im Rahmen der Registrierung erhobene personenbezogene Daten werden gemäß Verordnung (EU) 2018/1725 verarbeitet.
Rechtsgrundlage: Durchführungsverordnung (EU) 2026/2022 der Kommission vom 10. September 2026Europa, erlassen nach Artikel 14 Absatz 5 der Verordnung (EU) 2016/1036
Europa.
Importeure und Zollmakler, die geschweißtes Stahlgitter aus China oder Türkiye abfertigen, müssen jetzt mit einer zollamtlichen Registrierung ihrer Sendungen rechnen und mögliche rückwirkende Antidumpingzölle nach Abschluss der Untersuchung einplanen.