GermanyWirtschaftsprüferkammer
CEAOB legt Konzept für EU-Prüfungsstandard Nachhaltigkeit vor
Der Rat schlägt EU-spezifische Ergänzungen und Streichungen zu ISSA 5000 vor; die Kommission muss den Standard bis 1. Juli 2027 erlassen, eine Konsultation steht bevor.
By Taxxa AI OyPublished 6 October 2026
Das Committee of European Auditing Oversight Bodies (CEAOB) hat seinen Technical Advice für einen europäischen Standard zur Prüfung von Nachhaltigkeitsberichten mit begrenzter Sicherheit Ende September 2026 an die Europäische Kommission übergebenWPK und auf seiner Internetseite veröffentlicht. Die Wirtschaftsprüferkammer (WPK) hat das Dokument am 6. Oktober 2026 aufgegriffen. Der Rat schlägt unionspezifische Ergänzungen („add-ons“) und Streichungen („carve-outs“) zum International Standard on Sustainability Assurance (ISSA) 5000 des IAASB vor und beantwortet damit ein Ersuchen der Kommission vom 27. Januar 2026.
Der Rat ist eine Zwischenstation, kein anwendbarer Standard. Die Kommission muss den Prüfungsstandard per delegiertem Rechtsakt nach Art. 26a Abs. 3 der durch die CSRD geänderten Abschlussprüferrichtlinie erlassenWPK — ursprünglich bis zum 1. Oktober 2026
WPK, nun bis zum 1. Juli 2027, nachdem die Omnibus-Richtlinie (EU) 2026/470 die Frist verschoben hat
WPK. Es ist zu erwarten, dass die Kommission in Kürze auf dieser Grundlage eine öffentliche Konsultation einleitet; der Standard selbst muss noch per delegiertem Rechtsakt erlassen werden.
ISSA 5000 selbst steht als globale Grundlage bereit. Das IAASB hat ihn am 20. September 2024 genehmigt, das Public Interest Oversight Board hat am 12. November 2024 zugestimmt, und die endgültigen General Requirements for Sustainability Assurance Engagements — mit den zugehörigen Anpassungen weiterer IAASB-Standards — wurden im November 2024 veröffentlicht. Der europäische Rat passt diese Grundlage an das Unionsrecht an, statt sie zu ersetzen: Prüfer und Wirtschaftsprüfer auf der CSRD-Prüfungsschiene sollten den Technical Advice daher jetzt lesen, um zu sehen, wo europäische Aufträge von einem reinen ISSA-5000-Auftrag abweichen würden, und sich auf die kommende Konsultation vorbereiten, während sie bis zum delegierten Rechtsakt weiter nach den geltenden nationalen Prüfungsregelungen arbeiten.
Rechtsgrundlage: Art. 26a Abs. 3 der durch die CSRD geänderten Abschlussprüferrichtlinie, mit der durch die Omnibus-Richtlinie (EU) 2026/470 verschobenen Erlassfrist; Ersuchen der Kommission vom 27. Januar 2026; Technical Advice des CEAOB von Ende September 2026 auf Grundlage von ISSA 5000.
Lesen Sie den Technical Advice des CEAOB jetzt, um zu erfassen, wo europäische Aufträge von reinem ISSA 5000 abweichen würden, und bereiten Sie sich auf die kommende Konsultation der Kommission vor.