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EU setzt 1.569 russische Militärindustrie-Namen auf Ukraine-Liste
1.569 neue Ukraine-Einträge ab 12. Oktober 2026: russische Militärindustrie-Firmen und Direktoren unter Einfrierungen — neue Namen und Kennnummern prüfen.
By Taxxa AI OyPublished 12 October 2026
Industry: Across industries
Der Rat hat am 12. Oktober 2026 743 Personen und 826 Einrichtungen in die EU-Ukraine-Sanktionslisten aufgenommenEuropa und damit einen Querschnitt des russischen militärisch-industriellen Komplexes sowie die Führungskräfte, die ihn leiten, erfasst. Zwei am selben Tag angenommene parallele Rechtsakte tragen die Ergänzungen: der Beschluss (GASP) 2026/2279 des Rates zur Änderung des Anhangs des Beschlusses 2014/145/GASP
Europa und die Durchführungsverordnung (EU) 2026/2281 des Rates, mit der dieselben Namen in den Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 eingefügt werden
Europa. Beide sind am Tag ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft getreten, und die Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.
Die gelisteten Einrichtungen mit den Nummern 1010 bis 1835 im AnhangEuropa sind Gesellschaften, die die Regierung der Russischen Föderation als zum russischen militärisch-industriellen Komplex gehörig bestimmt hat und die der Rat als Teil des militärischen und industriellen Komplexes Russlands ansieht. Die Einträge beschreiben Arbeitgeber der russischen Rüstungsindustrie — Forschungsinstitute, Instrumenten- und Elektronikhersteller, Schiffsreparaturwerften und Komponentenwerke — die Anspruch auf föderale Zuschüsse für die Wohnkosten ihrer Beschäftigten haben. Die gelisteten Personen mit den Nummern 2199 bis 2941 sind die Generaldirektoren und Direktoren dieser Einrichtungen, die nach Auffassung des Rates durch ihre Leitungsfunktionen den militärischen und industriellen Komplex Russlands materiell unterstützen. Die Erwägungsgründe stellen das Paket als Antwort auf die fortgesetzte Aggression Russlands gegen die Ukraine dar, einschließlich gezielter Angriffe auf die zivile Infrastruktur.
Die Listung zieht die üblichen Ukraine-Folgen nach den geänderten Anhängen nach sich. Nach dem Beschluss 2014/145/GASP werden sämtliche Gelder und wirtschaftlichen Ressourcen, die gelisteten Personen, Einrichtungen und Organisationen gehören oder in deren Eigentum, Besitz oder Kontrolle stehen, eingefrorenEuropa. Die Ukraine-Verordnung des Rates bewirkt dieselbe Einfrierung
Europa und verbietet, gelisteten Parteien Gelder oder wirtschaftliche Ressourcen zur Verfügung zu stellen
Europa. Das Screening muss die 1.569 neuen Einträge vom 12. Oktober 2026 abbilden, einschließlich transliterierter Gesellschaftsnamen, Anschriften, Registernummern und Steueridentifikationsnummern wie in jedem Eintrag angegeben.
Rechtsgrundlage: Beschluss (GASP) 2026/2279 des Rates zur Änderung des Beschlusses 2014/145/GASP (Artikel 1 und Anhang; Artikel 2 zum Inkrafttreten); Durchführungsverordnung (EU) 2026/2281 des Rates zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 269/2014, Artikel 1 und 2 sowie Anhang; Einfrierungsfolgen nach Artikel 2 des Beschlusses 2014/145/GASP in geänderter Fassung sowie den entsprechenden Bestimmungen der Verordnung (EU) Nr. 269/2014.
Die konsolidierte Ukraine-Liste gegen die 1.569 neuen Einträge prüfen und sämtliche Gelder oder wirtschaftlichen Ressourcen gelisteter Personen, Einrichtungen und Organisationen einfrieren.
Sources
- COUNCIL DECISION (CFSP) 2026/2279 of 12 October 2026 amending Decision 2014/145/CFSP concerning restrictive measures in respect of actions undermining or threatening the territorial integrity, sovereignty and independence of Ukraine
- COUNCIL IMPLEMENTING REGULATION (EU) 2026/2281 of 12 October 2026 implementing Regulation (EU) No 269/2014 concerning restrictive measures in respect of actions undermining or threatening the territorial integrity, sovereignty and independence of Ukraine
- COUNCIL DECISION 2014/475/CFSP of 18 July 2014 amending Decision 2014/145/CFSP concerning restrictive measures in respect of actions undermining or threatening the territorial integrity, sovereignty and independence of Ukraine
- COUNCIL REGULATION (EU) 2026/511 of 23 April 2026 amending Regulation (EU) No 269/2014 concerning restrictive measures in respect of actions undermining or threatening the territorial integrity, sovereignty and independence of Ukraine
- COUNCIL REGULATION (EU) 2025/2037 of 23 October 2025 amending Regulation (EU) No 269/2014 concerning restrictive measures in respect of actions undermining or threatening the territorial integrity, sovereignty and independence of Ukraine