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Chinesische Alkalibatterien: EU ordnet Importregistrierung an
Der Zoll muss chinesische Alkalibatterien (CN 8506 10 11) registrieren; die Option rückwirkender Antidumpingzölle bleibt bestehen, die Registrierung gilt neun Monate.
By Taxxa AI OyPublished 14 September 2026
Die Zollbehörden in der gesamten EU müssen nun jede Sendung alkalischer Mangandioxid-Primärzellen und -Primärbatterien mit Ankunft aus der People's Republic of China registrierenEuropa. Die Registrierung begründet für sich genommen keine Abgabenpflicht
Europa, erhält jedoch die Möglichkeit der Kommission aufrecht, auf die registrierten Einfuhren endgültige Antidumpingzölle rückwirkend zu erheben, falls die Untersuchung mit Zöllen endet und die rechtlichen Voraussetzungen für die rückwirkende Erhebung erfüllt sind
Europa.
Die betroffene Ware sind Primärzellen und Primärbatterien aus alkalischem Mangandioxid in Form zylindrischer ZellenEuropa — nicht wiederaufladbar, nicht verbraucht, keine Abfälle und kein Schrott — ausgenommen Teile. Sie wird derzeit unter CN code 8506 10 11 eingereiht
Europa und hat ihren Ursprung in der People's Republic of China
Europa.
Die Registrierung folgt der Einleitung eines Antidumpingverfahrens am 2. Juli 2026, bekannt gegeben durch eine Bekanntmachung im Amtsblatt. Das Verfahren wurde nach einer am 18. Mai 2026 eingereichten Beschwerde der VARTA Consumer Batteries GmbH & Co. KGaA im Namen von Herstellern eingeleitet, auf die mehr als 25 % der gesamten Union-Produktion entfallen. Die Kommission hat die Registrierung von Amts wegen nach Article 14(5) der Antidumping-Grundverordnung eingeführtEuropa, und eine etwaige künftige Abgabenpflicht ergibt sich ausschließlich aus den Feststellungen dieser Untersuchung.
In der Beschwerde wurden Dumpingspannen von 20 % bis 219 % und eine Schadensbeseitigungsschwelle von 9 % bis 134 % für den Untersuchungszeitraum von Januar bis Dezember 2025 veranschlagt. Nach Article 9(4) der Grundverordnung würde der endgültige Zoll normalerweise auf den niedrigeren der beiden Werte aus Dumping- bzw. Schadensspanne festgesetzt. Stellt die Kommission Beweise für Verzerrungen bei den Rohstoffen im Sinne von Article 7(2a) fest, könnte der Zoll stattdessen nach Article 7(2b) auf die volle Dumpingspanne festgesetzt werden, wenn ein niedrigerer Zoll die Schädigung des Union-Wirtschaftszweigs nicht beseitigen würde. In diesem Stadium erklärt die Kommission, dass sie die tatsächliche künftige Abgabenpflicht nicht schätzen kann, sodass die Zahlen aus der Beschwerde nur zur Information dienen und keine Erwartungen begründen.
Die Registrierung endet neun Monate nach Inkrafttreten der VerordnungEuropa. Im Rahmen der Registrierung erhobene personenbezogene Daten werden gemäß Regulation (EU) 2018/1725 verarbeitet.
Rechtsakt: Commission Implementing Regulation (EU) 2026/2049 of 14 September 2026Europa
Europa, adopted under Article 14(5) of Regulation (EU) 2016/1036
Europa.
Importeure und Zollmakler, die chinesische alkalische Mangandioxid-Batterien abfertigen, müssen nun mit der zollamtlichen Registrierung ihrer Sendungen rechnen und mögliche rückwirkende Antidumpingzölle nach Abschluss der Untersuchung einplanen.