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Grenzgänger-Haushalte in der Schweiz erhalten deutsche Steuerermäßigung
In C-223/25 entschied der EuGH: Paragraph 35a EStG muss die 20 %-Ermäßigung auch für Schweizer Haushalte von Grenzgängern gewähren.
By Taxxa AI OyPublished 17 September 2026
Deutschland muss seine Einkommensteuerermäßigung für haushaltsnahe und Handwerkerleistungen einem Grenzgänger auch für Arbeiten in dessen Schweizer Haushalt gewährenEuropa zu denselben Bedingungen wie für Haushalte in der Union oder im Europäischen Wirtschaftsraum
Europa. In der Rs. C-223/25 entschied der Gerichtshof (Erste Kammer), dass Art. 1, 2, 7 und 15 des Agreement on the free movement of persons (AFMP) i.V.m. Art. 9 Abs. 2 des Anhangs I dem Paragraph 35a Abs. 4 Einkommensteuergesetz (EStG) entgegenstehen
Europa, soweit er die Ermäßigung Unions- oder EWR-Haushalten vorbehält
Europa und sie für den Schweizer Haushalt eines Grenzgängers versagt
Europa.
Der Fall betrifft die Eheleute BT und CY, beide deutsche und schweizerische StaatsangehörigeEuropa, wohnhaft im eigenen Haus in der Schweiz
Europa. BT arbeitet für eine deutsche Gesellschaft
Europa, wohnte seit 2015 allein in einer deutschen Wohnung, arbeitete und lebte 2019 werktags in Deutschland
Europa und kehrte am Wochenende in die Schweiz zurück
Europa. 2019 ließen sie Schweizer Handwerker und ein Gartenbauunternehmen am Schweizer Haus arbeiten
Europa
Europa und zahlten die Lohnkosten gegen Rechnungen
Europa. CY wählte die unbeschränkte deutsche Steuerpflicht
Europa und die Zusammenveranlagung mit BT
Europa. Nach dem Bescheid vom 26. Februar 2021 beantragten sie die Änderung zur Geltendmachung der Ermäßigung nach Paragraph 35a Abs. 2–5; das Finanzamt lehnte ab, weil die Leistungen in der Schweiz erbracht wurden
Europa, und das Finanzgericht Köln legte die Frage vor
Europa.
Paragraph 35a EStG mindert die Einkommensteuer um 20 % nur der begünstigten LohnkostenEuropa, gedeckelt auf 4 000 EUR für Haushaltsleistungen
Europa und 1 200 EUR für Handwerkerleistungen
Europa, gegen Rechnung und Banküberweisung; Paragraph 35a Abs. 4 begrenzt sie auf Unions- oder EWR-Haushalte
Europa. Der Gerichtshof behandelte die Minderung als Steuervorteil i.S.v. Art. 9 Abs. 2 des Anhangs I
Europa, der dieselben Steuervergünstigungen wie inländischen Arbeitnehmern garantiert
Europa.
Die Doppelstaatsangehörigkeit hinderte die Berufung auf das AFMP nichtEuropa: Angehörige einer Vertragspartei können es unter den anwendbaren Umständen gegen das eigene Land geltend machen
Europa. BT erfüllte die Grenzgängermerkmale nach Art. 7 Abs. 1 des Anhangs I
Europa — Angehöriger einer Vertragspartei mit Wohnsitz in einer Vertragspartei, beschäftigt in der anderen, mit Rückkehr in der Regel täglich oder mindestens wöchentlich — weil das Schweizer Familienheim mit Wochenendrückkehr sein Hauptwohnsitz war
Europa; die zusätzliche deutsche Wohnung in Arbeitsnähe steht dem nicht entgegen
Europa. CY, als Familienangehörige zusammenveranlagt, teilt den Anspruch.
Europa
Das Haushaltsort-Kriterium ist eine verdeckte Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit.Europa Ein Grenzgänger wohnt begriffsnotwendig außerhalb des Beschäftigungsstaats
Europa, sodass die Bedingung in der Schweiz wohnhafte Grenzgänger generell ausschließt — dieselbe Wirkung wie ein Wohnsitzkriterium
Europa, das die Rechtsprechung von vor der Unterzeichnung als verdeckte Diskriminierung behandelt
Europa, anwendbar über Art. 16 Abs. 2 AFMP. Art. 21 Abs. 2 AFMP, der eine unterschiedliche Besteuerung nicht vergleichbarer Lagen erlaubt
Europa, rettet die Regel nicht
Europa: BT unterliegt der unbeschränkten deutschen Steuerpflicht
Europa, ist also nicht in objektiv anderer Lage als Ansässige
Europa, und die Ermäßigung bemisst sich nach einem festen Prozentsatz der Aufwendungen, nicht nach Leistungsfähigkeit
Europa.
Keine Rechtfertigung griff durch. Die Bekämpfung von Schwarzarbeit ist unter dem AFMP anerkanntEuropa, doch der Ausschluss Schweizer Haushalte ist nicht geeignet
Europa: Rechnungen plus Kontozahlung sichern bereits die Deklaration, und Schweizer Anbieter dürfen Leistungen in Deutschland binnen 90 Tagen im Jahr erbringen
Europa. Die Kohärenz scheiterte am fehlenden unmittelbaren Zusammenhang zwischen Vorteil und Abgabe.
Europa Über die Kosten des Ausgangsverfahrens entscheidet das vorlegende Gericht.
Europa Die Rechtsgrundlage steht in einem einzigen Schlusssatz: Das Urteil legt Art. 1, 2, 7 und 15 AFMP mit Art. 9 Abs. 2 des Anhangs I aus
Europa unter Anwendung von Art. 21 Abs. 2, Art. 5 Abs. 1 und Art. 16 Abs. 2 zu Vergleichbarkeit, Dienstleistungen und Auslegung
Europa.
Prüfen Sie abgelehnte Paragraph-35a-EStG-Anträge für Schweizer Haushaltsleistungen von Grenzgängern ab 2019 erneut und beantragen Sie die 20-%-Ermäßigung mit Rechnungs- und Überweisungsnachweis neu.