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EU verhängt vorläufige Schutzmaßnahmen für Elektrostahl
GOES, Lamellen und Kerne: vorläufige Schutzzölle und Kontingente 25.9.2026–26.2.2027 — Transformatorkerne zahlen Pauschalzoll ohne Kontingent.
By Taxxa AI OyPublished 18 September 2026
Importeure von kornorientiertem Elektrostahl und Transformatorkernen sehen sich ab dem 25. September 2026 vorläufigen EU-Schutzzöllen gegenüberEuropa. Die Kommission hat eine 155-tägige vorläufige Schutzmaßnahme eingeführt
Europa, die bis zum 26. Februar 2027 läuft
Europa, für bestimmte kornorientierte flachgewalzte Erzeugnisse aus Silizium-Elektrostahl (GOES) sowie für Blechlamellen und Kerne aus Stahl (SLC), gestapelt oder gewickelt oder nicht — einschließlich in Transformatoren eingebauter SLC
Europa. Die Maßnahme verbindet länderspezifische Zollkontingente (TRQ) mit einem spezifischen Zoll in Höhe der Differenz zwischen einer festgesetzten Preisschwelle und dem Nettopreis frei Grenze der Union, vor Zoll, wenn der Einfuhrpreis unter der Schwelle liegt
Europa; liegt der Einfuhrpreis auf oder über der Schwelle, wird kein Zoll erhoben
Europa.
Der Warenkreis umfasst GOES der KN-Codes 7225 11 00 und 7226 11 00Europa sowie SLC des KN-Codes 8504 90 13
Europa, wobei auch in Transformatoren eingebaute SLC (KN-Codes 8504 21 00 bis 8504 34 00 wie in Artikel 1 Absatz 3 aufgeführt) erfasst sind
Europa. Die Kommission hat die Maßnahme ausdrücklich auf Kerne in eingeführten Transformatoren erstreckt, um eine Umgehung des Zolls über das nachgelagerte Erzeugnis zu verhindern; der Stahlkern ist eingebaut, aber nicht aufgesogen, sodass er dort identifiziert werden kann. Wirtschaftsbeteiligte, die Transformatoren zur Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr stellen, müssen das Gewicht des Kerns im Transformator in Tonnen anmelden
Europa, und Kerne in Transformatoren zahlen einen Pauschalsatz von 1 140 EUR je Tonne eingebauter Ware
Europa ohne Kontingent
Europa. Alle übrigen Kontingente werden nach dem Windhundverfahren verwaltet, wobei sich die Schwelle innerhalb und außerhalb des Kontingents unterscheidet.
Die Preisschwellen in Anhang I sind je TARIC-Linie festgesetzt: GOES-Linien tragen je nach Linie 3 400, 3 100 oder 2 800 EUR je Tonne im KontingentEuropa gegenüber 3 500 außerhalb des Kontingents
Europa; Lamellen 4 000 im Kontingent
Europa und 4 550 außerhalb
Europa; Kerne 5 000 im Kontingent
Europa und 5 600 außerhalb
Europa. Die Kontingentsmengen laufen bis zum 26. Februar 2027
Europa: für GOES China 30 693,68 Tonnen
Europa, Japan 23 103,61 Tonnen
Europa, Korea 4 789,93 Tonnen
Europa und andere Länder 5 360,39 Tonnen
Europa; für Lamellen und Kerne Türkiye 14 161,55 Tonnen
Europa, China 4 241,07 Tonnen
Europa, Vereinigte Arabische Emirate 2 704,99 Tonnen
Europa und andere Länder 2 694,36 Tonnen
Europa. Länder mit über 5 % der Einfuhren in den letzten drei Jahren erhielten länderspezifische Kontingente; das Restkontingent geht an übrige Lieferanten in der Reihenfolge angenommener Überlassungserklärungen. Neue TARIC-Codes in Anhang II teilen GOES nach Ummagnetisierungsverlust-Bändern und SLC in Lamellen und Kerne ein.
Ausgenommen sind Einfuhren mit Ursprung in Island, Liechtenstein, Norwegen, Kenia und der UkraineEuropa, und die Entwicklungsland-Ausnahmen in Anhang III gelten je Warentyp
Europa. Für Einfuhren, die auch den Antidumpingzöllen der Durchführungsverordnung (EU) 2022/58 unterliegen, werden diese Zölle während der Anwendung dieser Verordnung nicht erhoben, weil sie niedriger sind als die vorläufigen Schutzzölle.
Der Hintergrund, den die Kommission zeichnet, ist deutlich: Die Gesamteinfuhren von GOES und SLC stiegen zwischen 2021 und 2025 um 120 %, während die Unionsproduktion um 9 % sank und der Marktanteil der Unionsindustrie von 66 % auf 43 % fiel; China hielt 53 % der Einfuhren von 2025, gefolgt von Japan mit 20 % und Türkiye mit 13 %. Die Kommission verweist auf weltweite Überkapazitäten, US-Zölle nach Section 232, die Ströme auf den noch offenen Unionsmarkt lenken, sowie chinesische Mehrwertsteuererstattungen zugunsten von SLC- und Transformatorenexporten. Kritische Umstände wurden festgestellt: Ein Unionshersteller stellte die Produktion in einem Werk vorübergehend ein, und jede Verzögerung würde schwer wiedergutzumachenden Schaden verursachen.
Rechtsgrundlage: Durchführungsverordnung (EU) 2026/2133 der Kommission über eine vorläufige Schutzmaßnahme für GOES und SLCEuropa, erlassen gestützt auf die Verordnung (EU) 2015/478 und die Verordnung (EU) 2015/755, Inkrafttreten am 25. September 2026
Europa.
Reihen Sie GOES- und SLC-Sendungen — einschließlich Kernen in Transformatoren — in die richtigen neuen TARIC-Codes ein, prüfen Sie vor der Überlassung das Länderkontingent und die Preisschwelle und melden Sie das Kerngewicht von Transformatoren in Tonnen an.