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EuGH: Griechenland darf Diplomaten mit 65 nach 35 Jahren in Ruhestand versetzen
In der Rechtssache C-359/25 sieht der Gerichtshof in Griechenlands Ruhestand von Diplomaten mit 65 eine altersbedingte Ungleichbehandlung, billigt sie aber bei angemessenem Generationenaustausch.
By Taxxa AI OyPublished 22 October 2026
Der Gerichtshof (Zehnte Kammer) hat entschieden, dass die Richtlinie 2000/78 griechischen Rechtsvorschriften nicht entgegensteht, die Diplomaten mit 65 automatisch in den Ruhestand versetzenEuropa, sobald sie 35 ruhegehaltfähige öffentliche Dienstjahre vollendet haben. In seinem Urteil vom 22. Oktober 2026 in der Rechtssache C-359/25 Delevris, ergangen auf Vorlage des Symvoulio tis Epikrateias, entscheidet der Gerichtshof, dass Artikel 98 Absatz 1 des Gesetzes 3566/2007 Bestand haben kann, sofern er ein legitimes beschäftigungs- und arbeitsmarktpolitisches Ziel verfolgt und in seinem gesetzgeberischen Kontext sowie über alle erfassten Fälle angemessen und erforderlich ist. Beamte, die mit 65 keine 35 Jahre vollendet haben, bleiben im Dienst, bis sie 35 Jahre vollenden
Europa, jedoch nicht über ihr 67. Lebensjahr hinaus, und Botschafter können bei besonderen Diensterfordernissen nach Vollendung von 35 Dienstjahren um bis zu zwei Jahre verlängert werden, keinesfalls aber über 67 hinaus.
Die Richtlinie gilt zunächst.Europa Eine Regel, die ein Diplomatenverhältnis kraft Gesetzes in einem festen Alter beendet, regelt Beschäftigungs- und Arbeitsbedingungen einschließlich der Entlassung nach Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe c
Europa, und der Erwägungsgrund 14, der nationale Ruhestandsalter unberührt lässt, nimmt Beendigungsregeln nicht aus dem Anwendungsbereich der Richtlinie. Für die Vergleichbarkeit zählt nur ein wirklich altersbedingter Unterschied.
Europa Gegenüber Diplomaten unter 65, die im Dienst bleiben
Europa, begründet die automatische Beendigung mit 65 eine unmittelbar altersbedingte Ungleichbehandlung, die unter anderem einen Einkommensverlust bewirkt.
Europa Gegenüber Diplomaten, die mangels 35 Dienstjahren bis 67 bleiben, oder anderen Beamten, Richtern und Professoren mit Ruhestand mit 67 beruht der Unterschied nicht auf dem Alter, sondern auf der Zahl vollendeter ruhegehaltfähiger öffentlicher Dienstjahre und/oder der Art des Dienstes
Europa, die beide nicht zu den in Artikel 1 erschöpfend aufgeführten Gründen zählen
Europa, sodass er außerhalb der Richtlinie liegt
Europa.
Diese Ungleichbehandlung kann gleichwohl nach Artikel 6 Absatz 1 gerechtfertigt sein.Europa Eine ausgewogene Altersstruktur, die Generationenaustausch, Verjüngung und den Zugang junger Menschen zum diplomatischen Dienst sichert, ist ein legitimes beschäftigungspolitisches Ziel
Europa, und 65 ist ein hinreichend hohes Alter als Stichtag
Europa. Die Maßnahme ist grundsätzlich geeignet: Die Mitgliedstaaten haben ein weites Ermessen, begrenzte Höchstqualifikationsposten bedeuten, dass eine Stelle frei werden muss, bevor ein junger Diplomat eingestellt werden kann, die automatische Beendigung bei Alters- plus Versorgungsvoraussetzungen ist ein alteingesessener arbeitsrechtlicher Mechanismus, und die Botschafterverlängerung bis 67 dient dem parallelen Ziel eines arbeitsfähigen Dienstes. Doch muss das vorlegende Gericht die Kohärenz prüfen: ob die Regel diesen Zielen unter den Besonderheiten des diplomatischen Dienstes folgerichtig dient und ob unterschiedliche Ruhestandsalter über Personalkategorien eine langjährige Praxis widerspiegeln, die an die besonderen Dienstbedingungen des diplomatischen Dienstes anknüpft.
Die Erforderlichkeit hängt vom Ausgleich ab. Das nationale Gericht muss den Zugang junger Diplomaten gegen die Weiterbeschäftigung älterer Beamter, ihre altersbedingte Schutzbedürftigkeit und den von IS geltend gemachten Versorgungsnachteil durch entgangene höhere Anwartschaften nach 35 Jahren abwägen. Die automatische Ruhestandsversetzung mit 65 ist nicht übermäßig, wenn der Versorgungsausgleich zum Karriereende nicht unangemessen istEuropa, und hier können die Betroffenen zur Vollendung ihrer 35 ruhegehaltfähigen Dienstjahre bis 67 im Dienst gehalten werden. IS wurde mit Wirkung zum 31. Dezember 2017 in den Ruhestand versetzt und legte am 7. Mai 2021 Rechtsmittel ein; ob das griechische System innerhalb des Erforderlichen bleibt, entscheidet nun der Staatsrat.
Rechtsgrundlage sind die Artikel 1, 2, 3 Absatz 1 Buchstabe c und 6 Absatz 1 der Richtlinie 2000/78 samt Erwägungsgrund 14, Artikel 3 Absatz 3 EUV, Artikel 98 des Gesetzes 3566/2007, Artikel 155 des Gesetzes 3528/2007 sowie Artikel 16 Absatz 6 und 88 Absatz 5 der griechischen Verfassung.
Wenn Sie eine Altersgrenze für den Ruhestand verteidigen, knüpfen Sie sie an dokumentierten Bedarf an Generationenaustausch, halten Sie Alters- und Dienstzeitbänder über vergleichbare Gruppen kohärent und stellen Sie ein nicht unangemessenes Versorgungsergebnis sicher – das Gericht prüft alle drei Punkte.