GermanyWirtschaftsprüferkammer
IESBA-Handbuch 2026 setzt Dezemberstart für Assurance-Regeln
Das Handbuch 2026 fasst den Ethik-Code in zwei Bänden zusammen; Externen-Experten- und Nachhaltigkeitsregeln gelten ab 15. Dezember 2026, Wertschöpfungsketten-Unabhängigkeit ab 1. Juli 2028.
By Taxxa AI OyPublished 29 September 2026
Deutsche Prüfer und Nachhaltigkeitsprüfer erhalten ein neues konsolidiertes Regelwerk. Die Wirtschaftsprüferkammer (WPK) meldet, dass das International Ethics Standards Board for Accountants (IESBA) am 24. September 2026 das 2026 Handbook of the International Code of Ethics for Professional Accountants (Including International Independence Standards) veröffentlicht hat. Die Ausgabe ersetzt das Handbuch 2025 und erscheint wie ihr Vorgänger in zwei Bänden.
Band 1 enthält den Code selbst mit drei wesentlichen Neuerungen. Erstens Regeln zur Nutzung der Arbeit eines externen Sachverständigen: in Teil 2 des Code, einschließlich der neuen Section 290, anzuwenden ab dem 15. Dezember 2026WPK; sowie in Teil 3, einschließlich der neuen Section 390
WPK. Diese Änderungen gelten für audit engagements, review engagements und other assurance engagements außerhalb des Anwendungsbereichs von Teil 5 des Code für Zeiträume ab dem 15. Dezember 2026 sowie für Stichtage ab dem 15. Dezember 2026
WPK; für sonstige berufliche Dienstleistungen gilt ebenfalls der 15. Dezember 2026
WPK. Zweitens Änderungen der Teile 1 bis 3 im Zusammenhang mit der Nachhaltigkeitsberichterstattung, anzuwenden ab dem 15. Dezember 2026
WPK. Drittens Folgeänderungen und redaktionelle Anpassungen in den Teilen 1 bis 4B aufgrund der Nachhaltigkeitsprüfungs-Änderungen sowie Glossaränderungen, anzuwenden für Zeiträume ab dem 15. Dezember 2026 beziehungsweise für Stichtage ab diesem Tag.
Band 2 enthält die International Ethics Standards for Sustainability Assurance (Including International Independence Standards) mit weiteren nachhaltigkeitsprüfungsbezogenen Änderungen, einschließlich der Externen-Sachverständigen-Vorschriften von Teil 5 des Code. Diese Regelungen treten am 15. Dezember 2026 in KraftWPK. Ausgenommen sind bestimmte Unabhängigkeitsbestimmungen zur Wertschöpfungskette, die am 1. Juli 2028 in Kraft treten
WPK.
Praktisch müssen Firmen, die Nachhaltigkeitsberichterstattung prüfen, die Ethik- und Unabhängigkeitsstandards für Sustainability Assurance ab dem 15. Dezember 2026 anwendenWPK und zugleich das verschobene Datum 1. Juli 2028 für die Wertschöpfungsketten-Ausnahme im Blick behalten. Teams, die externe Sachverständige in Prüfungen, Reviews und sonstigen Assurance-Aufträgen einsetzen, fallen ab dem 15. Dezember 2026 unter die neuen Sections 290 und 390
WPK. Die Vorjahresausgabe hatte diese Daten Dezember 2026 und Juli 2028 bereits angekündigt und eine frühere Anwendung empfohlen.
Rechtsgrundlage: IESBA 2026 Handbook of the International Code of Ethics for Professional Accountants (Including International Independence Standards), Bände 1 und 2, veröffentlicht am 24. September 2026.
Wenden Sie die neuen Sections 290 und 390 sowie die nachhaltigkeitsbezogenen Code-Änderungen auf Aufträge für Zeiträume ab dem 15. Dezember 2026 an und planen Sie die Wertschöpfungsketten-Unabhängigkeitsbestimmungen für den 1. Juli 2028 ein.