GermanyDeutscher Steuerberaterverband e.V.
DStV stützt Insolvenz-Berufszugang, lehnt Vorrangregel ab
Der DStV begrüßt einen einheitlichen Berufszugang für Insolvenzamtsträger, fordert aber Freiberuflichkeitsklausel, Gleichwertigkeit der Restrukturierungsausbildung, Registerleitplanken und breiteren Bestandsschutz.
By Taxxa AI OyPublished 29 October 2026
Industry: Rechtsberatung
Deutschlands geplante Zulassungsordnung für Insolvenzamtsträger findet vorsichtige UnterstützungDstv beim Deutschen Steuerberaterverband (DStV). In seiner Stellungnahme R05/26
Dstv vom 26. Oktober 2026
Dstv zum Gesetzentwurf des Justizministeriums für einen Rechtsrahmen insolvenzrechtlicher Amtsträger
Dstv begrüßt der Verband, die unterschiedlichen gerichtlichen Vorauswahllisten durch ein einheitliches bundesweites Zulassungsverfahren zu ersetzen
Dstv, und damit die Transparenzvorgaben des Bundesverfassungsgerichts von 2004 sowie Artikel 26 der EU-Restrukturierungs- und Insolvenzrichtlinie umzusetzen. Zentrales Verfahren und Register könnten Bürokratie abbauen, sofern das neue System selbst keine unverhältnismäßigen Verwaltungs-, Nachweis- und Kostenlasten auftürmt
Dstv.
Der DStV begrüßt, dass Restrukturierungsbeauftragte nach §§ 74 ff. StaRUGDstv und Sanierungsmoderatoren nach §§ 94 ff. ausdrücklich als Amtsträger zählen
Dstv, was spiegelt, dass die außergerichtliche Restrukturierung eine eigenständige qualifizierte Tätigkeit ist, die in der Praxis bereits von Steuerberatern geprägt wird. Doch er will im Gesetz klarstellen, dass jede Amtsträgertätigkeit freiberuflich ausgeübt wird
Dstv, und verweist auf die Partnerschaftsregel, nach der Steuerberater nur mit Angehörigen freier Berufe zusammenarbeiten dürfen. Ohne diese Klausel könnte die interprofessionelle Zusammenarbeit ausfransen.
Die Zugangsvoraussetzungen sind im Ansatz praktikabel, brauchen aber Feinschliff. Der Entwurf verlangt Hochschulabschluss, praktische Ausbildung und PrüfungDstv und erkennt die Steuerberaterqualifikation grundsätzlich zu Recht an. Doch prüfungsfrei bestellte Steuerberater, namentlich nach der Befreiung für bestimmte Akademiker und Beamte
Dstv, brauchen eine ausdrückliche Klarstellung, um ebenfalls zu zählen
Dstv. Die praktische Ausbildung muss bei einem zugelassenen Berufsträger laufen
Dstv, und während der DStV begrüßt, dass bis zu 40 Prozent beim Steuerberater stattfinden dürfen
Bstbk, hält er die starre Kappung angesichts der Restrukturierungskompetenz des Berufsstands für verfehlt. Wo der Entwurf die Ausbildung auf die klassische Verwaltertätigkeit zentriert, wertet er Restrukturierungsarbeit ab, daher verdienen Restrukturierungsqualifikationen gleiches Gewicht, einschließlich der Kenntnisse für den Fachberater für Restrukturierung und Unternehmensplanung des Verbands
Dstv. Die einheitliche Theorieprüfung für alle Bewerber unabhängig vom Werdegang sollte Inhabern geregelter Fachqualifikationen ebenfalls Erleichterungen gewähren.
Das elektronische Amtsträgerregister braucht schärfere gesetzliche Leitplanken. Jenseits der Stammdaten soll es ein Interessen- und Erfahrungsprofil tragen, geformt durch Kammerschemata plus Freitextfeld, und der DStV will, dass das Gesetz selbst eintragungsfähige Qualifikationen benenntDstv und die gesonderte Erfassung nachgewiesener Zusatzqualifikationen verlangt
Dstv, damit bestellende Gerichte strukturierte, vergleichbare Informationen statt Prosa sehen.
Eine pauschale Vorrangregel stößt auf entschiedenen Widerstand. Wo Amtsträgerpflichten mit Pflichten aus einem anderen Beruf kollidieren, gibt der Entwurf den insolvenzrechtlichen Pflichten den generellen VorrangDstv. Der DStV will diesen Satz ersatzlos streichen
Dstv: Steuerberater schulden eigene gesetzliche Unabhängigkeits-, Verschwiegenheits- und Kollisionspflichten, und die Praxis hat sich darauf eingependelt, in jeder Überschneidung die jeweils strengere Berufsregel anzuwenden. Ein einseitiger Vorrang des Insolvenzrechts würde diese Balance einebnen.
Der Bestandsschutz ist im Grundsatz willkommen, aber zu eng geschnittenDstv. Das Einführungsgesetz stellt bereits tätige Praktiker unter Schutz
Dstv, was der Verband für zwingend hält, knüpft den Schutz aber im Wesentlichen an frühere Verwalterbestellungen
Dstv. Da das neue Gesetz Verwalter, Restrukturierungsbeauftragte und Moderatoren zu Recht als einen Beruf fasst
Bstbk, ist es inkonsequent und ungleich, Restrukturierer vom Schutz auszuschließen, und die Vorschrift muss auf ihre Tätigkeit erstreckt werden
Dstv.
Schließlich stellt der DStV infrage, die Amtsträgertätigkeit in den gesetzlichen Katalog der mit dem Steuerberaterberuf vereinbaren Tätigkeiten aufzunehmenDstv. Die Vereinbarkeit folgt bereits aus dem bestehenden Auffangtatbestand und der Berufsordnung
Dstv, die Insolvenz- und Restrukturierungsarbeit ausdrücklich erfassen
Dstv, daher drängt der Verband, die Ergänzung fallenzulassen, um die Systematik zu wahren
Dstv. Rechtsgrundlage: BMJV-Referentenentwurf eines Gesetzes zur Schaffung eines Rechtsrahmens für die Tätigkeit insolvenzrechtlicher Amtsträger (Bearbeitungsstand 23. Juli 2026
Bstbk), Entwurfsvorschriften §§ 1, 2, 4 bis 6, 25, 28 und 41 InsAG-E sowie § 1 InsAGEG-E; DStV-Stellungnahme R05/26.
Gleichen Sie insolvenznahes Personal und Mandate mit den Entwurfsregeln zu Zulassung, Ausbildung und Register ab und bereiten Sie Bestandsschutznachweise für Restrukturierer vor.