GermanyWirtschaftsprüferkammer
WPK rügt Geheimnisschutz-Lücke im Zollentwurf, goAML mit TOTP
WPK-Meldungen vom 28. Oktober: Die Kammer wehrt sich gegen ungleichen Geheimnisschutz im Zollentwurf und meldet das TOTP-Verfahren für goAML ab 9. November 2026, dessen Nutzung die FIU empfiehlt.
By Taxxa AI OyPublished 28 October 2026
Legal & CorporateFinancial Sector & Markets
Industry: Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung; Buchführung
Die Prüferkammer kämpft an zwei Fronten: ungleichen Geheimnisschutz im Zollgesetzentwurf der RegierungWPK und ein neues Anmeldeverfahren für das Geldwäscheportal. Der WPK-Index „Neu auf WPK.de“ vom 28. Oktober 2026 enthält beide Meldungen, jede als eigene Nachricht des Tages.
Mit Schreiben vom 23. Oktober 2026 nimmt die Kammer zum Regierungsentwurf StellungWPK für mehr Gerechtigkeit durch eine stärkere Zollverwaltung und die Bekämpfung der Finanzkriminalität, der nun den Bundestagsausschüssen vorliegt. Sie beanstandet, dass erneut ein Entwurf Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer beim Berufsgeheimnisschutz schlechter stellt als Rechtsanwälte und Kammerrechtsbeistände
WPK.
Die erste Rüge betrifft § 57 Abs. 2 und 3 des Entwurfs des ZollfahndungsdienstgesetzesWPK, eingeführt durch Artikel 2. Die Vorschrift gibt den Zollbehörden umfassende Befugnisse zur Aufklärung der Herkunft bedeutsamer Vermögensgegenstände, wenn tatsächliche Anhaltspunkte für nicht rechtmäßige Herkunft sprechen
WPK: Sie können von natürlichen und juristischen Personen, Personengesellschaften und öffentlichen Stellen Auskünfte und Unterlagen verlangen, die zu den untersuchten Vorgängen sachdienlich beitragen können. Über § 57 Abs. 3 Satz 3 gilt § 9 Abs. 3 des Gesetzes entsprechend und durchbricht das Auskunftsverweigerungsrecht der WP/vBP, wenn die Auskunft zur Abwehr einer Gefahr für Bestand oder Sicherheit des Bundes oder eines Landes oder für Leib, Leben oder Freiheit einer Person erforderlich ist
WPK. Das Verweigerungsrecht der Rechtsanwälte und Kammerrechtsbeistände besteht auch in diesen Fällen fort
WPK. Die Kammer fordert einheitlichen Schutz.
Die zweite Rüge betrifft § 2 des Entwurfs des SanktionsdurchsetzungsgesetzesWPK, eingeführt durch Artikel 15, das gar keine Verweigerungsrechte oder Ausnahmen für Berufsgeheimnisträger vorsieht
WPK. Diese Vorschrift stattet die Generalzolldirektion mit weitreichenden Befugnissen zur Ermittlung von Geldern und wirtschaftlichen Ressourcen aus
WPK: Auskünfte und Unterlagen einschließlich elektronisch gespeicherter Daten zu verlangen, Personen vorzuladen und zu vernehmen sowie Geschäftsräume während der üblichen Zeiten zu betreten und zu durchsuchen. Die Kammer schlägt entsprechende Ausnahmen vor.
Allgemein modernisiert der Entwurf die Zollverwaltung, indem er Fahndungsdienst und Sanktionsdurchsetzung mit dem Rest der Generalzolldirektion und den Hauptzollämtern zusammenführt, bei den Ortsbehörden spezialisierte Einheiten für komplexe internationale Geldwäschefälle schafft, die Befugnisse gegen internationale Geldwäsche und organisierte Kriminalität im Einklang mit den FATF-Empfehlungen stärkt und die Datenqualität des Transparenzregisters verbessert.
Daneben steht ab dem 9. November 2026 das TOTP-Verfahren für die goAML-Anmeldung bereitWPK. TOTP-Codes laufen innerhalb kurzer Zeit ab, was für mehr Sicherheit sorgt. Das bisherige Einmalpasswort-Verfahren — ein Code, der nach der Anmeldung mit Benutzername und Passwort versandt wird — bleibt verfügbar
WPK, doch die FIU empfiehlt die Umstellung auf TOTP
WPK. Nutzer benötigen eine Authenticator-App mit TOTP-Unterstützung oder Zwei-Faktor-Hardware
WPK. Näheres steht auf der Zoll-Website, mit einem Registrierungs-Tutorial für Verpflichtete.
Rechtsgrundlage ist der Regierungsentwurf eines Gesetzes für mehr Gerechtigkeit durch die Stärkung der Zollverwaltung und die Bekämpfung der Finanzkriminalität (Bundestagsausschüsse) mit WPK-Stellungnahme vom 23. Oktober 2026 sowie die WPK-goAML-Meldung vom 28. Oktober 2026.
Wenn Sie über goAML melden, stellen Sie Ihre Anmeldung ab dem 9. November 2026 auf den TOTP-Zweitfaktor um; wenn Sie Prüfer beraten, verfolgen Sie die Geheimnisschutzregeln des Zollentwurfs in den Bundestagsausschüssen und erwägen Sie eine Eingabe über die Kammer.
Sources
- WPK spricht sich erneut gegen die Benachteiligung von WP/vBP beim Schutz des Berufsgeheimnisses aus – Zollfinanzgerechtigkeitsgesetz
- Alternativer zweiter Faktor für die goAML-Anmeldung
- Neu auf WPK.de
- Stellungnahme zum Regierungsentwurf eines Gesetzes für mehr Gerechtigkeit durch die Stärkung der Zollverwaltung und die Bekämpfung der Finanzkriminalität
- Referentenentwurf Bundesministeriums der Finanzen Entwurf eines Gesetzes für mehr Gerechtigkeit durch die Stärkung der Zollverwaltung und die Bekämpfung der Finanzkriminalität