GermanyDeutsche Rentenversicherung
Sozialversicherungs-Rechengrößen 2027 steigen mit Lohnplus 4,38 %
Alle Rechengrößen steigen; Krankenversicherungsgrenzen zusätzlich um 300 Euro monatlich. Die Verordnung braucht noch Bundesregierung und Bundesrat.
By Taxxa AI OyPublished 7 October 2026
Beschäftigte mit höheren Einkommen müssen sich im kommenden Jahr auf steigende Renten- und Krankenversicherungsbeiträge einstellen.Deutsche Rentenversicherung Die jährliche Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung legt die maßgeblichen Rechengrößen der Sozialversicherung für das Jahr 2027 nach den gesetzlichen Regelungen neu fest
Deutsche Rentenversicherung: Die Bundesregierung schreibt die Rechengrößen jedes Jahr gemäß der Lohnentwicklung des vergangenen Jahres fort, damit sich alle Versicherten entsprechend der Lohnentwicklung an der Finanzierung beteiligen. Den Rechengrößen 2027 liegt die Lohnentwicklung des Jahres 2025 von 4,38 Prozent zugrunde.
Deutsche Rentenversicherung Aufgrund dieses starken Lohnjahres steigen alle Rechengrößen
Deutsche Rentenversicherung — und die Versicherungspflichtgrenze (Jahresarbeitsentgeltgrenze) sowie die Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung werden entsprechend den gesetzlichen Vorgaben über die Lohnentwicklung hinaus zusätzlich um 300 Euro monatlich angehoben
Deutsche Rentenversicherung.
Beschlossen ist noch nichts.Deutsche Rentenversicherung Die Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2027 muss zunächst von der Bundesregierung beschlossen werden und bedarf anschließend der Zustimmung des Bundesrats
Deutsche Rentenversicherung; die Deutsche Rentenversicherung verweist für die Unterlagen auf die Website des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS). Entgeltabteilungen können daher heute noch keine Rechengröße für 2027 umsetzen — die Größenordnung lässt sich aber aus den bereits feststehenden Parametern und der Vorjahresrunde abschätzen. Den Werten für 2026 lag die Lohnentwicklung 2024 von 5,16 Prozent zugrunde; die monatliche Beitragsbemessungsgrenze betrug 8.450 Euro in der allgemeinen Renten- und Arbeitslosenversicherung (101.400 Euro im Jahr), 10.400 Euro in der knappschaftlichen Rentenversicherung (124.800 Euro im Jahr), 5.812,50 Euro in der Kranken- und Pflegeversicherung (69.750 Euro im Jahr), die Versicherungspflichtgrenze 6.450 Euro monatlich (77.400 Euro im Jahr) und die Bezugsgröße 3.955 Euro monatlich (47.460 Euro im Jahr). Bei einem nur wenig schwächeren Lohnplus von 4,38 Prozent im Jahr 2025 sind Erhöhungen ähnlicher Größenordnung zu erwarten — zuzüglich der zusätzlichen 300 Euro monatlich bei den beiden Krankenversicherungsgrenzen, die in der Lohnformel keine Entsprechung haben
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Die Rechengrößen bestimmen die Beitragshöhe in der gesetzlichen Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung. Arbeitgeber und Entgeltabrechner sollten daher ihre Abrechnungssysteme auf die neuen Schwellen vorbereiten und höhere Beiträge für Entgelte oberhalb der heutigen Grenzen einplanen, mit der Umsetzung aber warten, bis die Verordnung Bundesregierung und Bundesrat passiert hatDeutsche Rentenversicherung.
Rechtsgrundlage: die jährliche Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung für 2027 (Beschluss der Bundesregierung und Zustimmung des Bundesrats ausstehend)Deutsche Rentenversicherung.
Bereiten Sie Abrechnungssysteme und Budgets 2027 auf höhere Sozialversicherungs-Schwellen vor (Lohnbasis 4,38 % plus 300 Euro bei den Krankengrenzen), setzen Sie aber nichts um, bis die Verordnung 2027 beschlossen und zugestimmt ist.