GermanyDeutsche Rentenversicherung
DRV: Kabinett beschloss Rechengrößen 2027; Bundesrat steht aus
Rentengrenze 8.850 Euro monatlich, Kranken/Pflege 6.375 Euro, Versicherungspflichtgrenze 84.150 Euro jährlich — die Verordnung braucht noch die Bundesratszustimmung.
By Taxxa AI OyPublished 8 October 2026
Die Deutsche Rentenversicherung meldet, dass das Bundeskabinett die Rechengrößen der Sozialversicherung für 2027 beschlossen hatDeutsche Rentenversicherung: Ab Januar 2027
Deutsche Rentenversicherung steigt die monatliche Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung von 8.450 Euro
Deutsche Rentenversicherung auf 8.850 Euro. Die Meldung besagt, das Kabinett habe am Vortag entschieden.
Deutsche Rentenversicherung Die Verordnung selbst bedarf noch der Zustimmung des Bundesrats, bevor die Werte Gesetz werden.
Deutsche Rentenversicherung
Dieselbe Meldung beziffert die monatliche Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung mit 6.375 EuroDeutsche Rentenversicherung, nach bisher 5.812,50 Euro
Deutsche Rentenversicherung, und die Versicherungspflichtgrenze mit 84.150 Euro im Jahr
Deutsche Rentenversicherung, nach bisher 77.400 Euro. Die Beitragsbemessungsgrenze ist der Höchstbetrag, bis zu dem Arbeitseinkommen bei der Beitragsberechnung berücksichtigt wird; für darüber hinausgehendes Einkommen fallen keine Beiträge an. Wer mit seinem Jahreseinkommen über der Versicherungspflichtgrenze liegt, kann sich privat krankenversichern statt in der gesetzlichen Kasse zu bleiben.
Rechtsvehikel ist die jährliche Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung, die die Lohnentwicklung des Vorjahres zeitversetzt in die Rechengrößen übersetzt: Bei steigenden Löhnen und Gehältern steigen auch die Beitragsbemessungsgrenzen in der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung. Die Meldung verweist für Näheres auf die Website der Bundesregierung und hält fest, dass die Verordnung noch vom Bundesrat gebilligt werden mussDeutsche Rentenversicherung. Diese Reihenfolge — erst Kabinettsbeschluss, dann Bundesratszustimmung — bringt die Entwurfswerte auf den Weg zum Gesetz.
Eine frühere Meldung der Deutschen Rentenversicherung zu derselben Verordnung hatte den Kabinettsbeschluss noch als ausstehend beschrieben; die neue Meldung berichtet ihn als gefasst und lässt die Bundesratszustimmung als verbleibenden Schritt übrigDeutsche Rentenversicherung. Zur Einordnung belaufen sich die angekündigten Anhebungen auf 400 Euro monatlich bei der Rentengrenze
Deutsche Rentenversicherung, 562,50 Euro monatlich bei der Kranken- und Pflegegrenze
Deutsche Rentenversicherung und 6.750 Euro jährlich bei der Versicherungspflichtgrenze
Deutsche Rentenversicherung — Werte, die Lohnsoftwareanbieter nun mit einem Zustimmungsvorbehalt hinterlegen können.
Rechtsgrundlage: die Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2027 (am Vortag berichteter Kabinettsbeschluss; Bundesratszustimmung ausstehend).
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