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EU erfasst Aspirinsäure aus China für mögliche Rückwirkungzölle
Verordnung 2026/2390 lässt o-Acetylsalicylsäure aus China erfassen, damit endgültige Zölle später rückwirkend greifen; Erfassung dauert neun Monate.
By Taxxa AI OyPublished 28 October 2026
Industry: Herstellung von pharmazeutischen Erzeugnissen
Die Zollbehörden müssen Einfuhren von o-AcetylsalicylsäureEuropa (CAS RN 50-78-2
Europa)
Europa mit Ursprung in China
Europa in die Union erfassen, die derzeit unter dem KN-Code ex 2918 22 00
Europa mit dem TARIC-Code 2918 22 00 20
Europa eingereiht wird. Die Anweisung ergeht nach Artikel 14 Absatz 5 der Verordnung (EU) 2016/1036 über den Schutz gegen gedumpte Einfuhren
Europa, und der Zoll muss die geeigneten Schritte zur Erfassung dieser Einfuhren unternehmen.
Die Erfassung selbst begründet keinen Zoll.Europa Ihr Zweck ist sicherzustellen, dass Antidumpingzölle, falls sie letztlich eingeführt werden, auf die erfassten Einfuhren rückwirkend erhoben werden können, sofern die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind
Europa. Die Kommission handelt aus eigener Initiative nach Artikel 14 Absatz 5, und die Voraussetzungen einer rückwirkenden Erhebung werden in der Verordnung über endgültige Zölle geprüft
Europa. Eine künftige Haftung ergibt sich aus den Feststellungen der laufenden Antidumpinguntersuchung.
Europa
Diese Untersuchung wurde am 23. September 2026Europa mit der Bekanntmachung C/2026/4913 eingeleitet, nach einer Beschwerde vom 10. August 2026
Europa von Novacyl SAS
Europa im Namen von Herstellern, die mehr als 25 % der gesamten Unionsproduktion von Acetylsalicylsäure vertreten
Europa. Die Erfassung sichert der Kommission den Zugriff auf Einfuhren während der laufenden Untersuchung.
Europa
Die Berechnungen der Beschwerde schätzen Dumpingspannen von 20 % bis 45 % und eine Schadensbeseitigungsschwelle von 49 % bis 78 % für die betroffene Ware im Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2025. Nach Artikel 9 Absatz 4 der Grundverordnung würde eine künftige Haftung normalerweise auf den niedrigeren der beiden Werte festgesetzt.Europa Derzeit erklärt die Kommission jedoch, die Höhe einer möglichen künftigen Haftung nicht schätzen zu können
Europa, sodass die Beschwerdezahlen nur zur Information dienen und keine Erwartung an die tatsächliche Haftung begründen
Europa.
Die Erfassung endet neun Monate nach Inkrafttreten.Europa Die Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft
Europa und ist in allen Teilen verbindlich und in allen Mitgliedstaaten unmittelbar anwendbar. Im Erfassungskontext erhobene personenbezogene Daten werden nach der Verordnung (EU) 2018/1725 behandelt.
Rechtsgrundlage ist Artikel 14 Absatz 5 der Verordnung (EU) 2016/1036 über den Schutz gegen gedumpte EinfuhrenEuropa, angewandt durch die Durchführungsverordnung (EU) 2026/2390 der Kommission zur Erfassung dieser Einfuhren durch den Zoll
Europa.
Stellen Sie sicher, dass Einfuhren von o-Acetylsalicylsäure aus China unter TARIC 2918 22 00 20 erfasst werden, und bereiten Sie sich auf mögliche rückwirkende Antidumpingzölle vor.