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EU streicht drei von ISIL/Al-Qaida-Liste, aktualisiert drei Einträge
Drei Namen verlassen die ISIL/Al-Qaida-Sperrliste und drei Einträge erhalten aktualisierte Kennungen; die geänderten Anhang-I-Daten ab 5. November 2026 anwenden.
By Taxxa AI OyPublished 3 November 2026
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Die Durchführungsverordnung (EU) 2026/2490 der KommissionEuropa vom 3. November 2026 streicht drei natürliche Personen von der ISIL (Da'esh)- und Al-Qaida-Sanktionsliste
Europa und aktualisiert die Identifizierungsangaben für drei weitere
Europa. Sie ändert zum 364. Mal die Verordnung (EG) Nr. 881/2002 des Rates, veröffentlicht im Amtsblatt am 4. November 2026.
Die Streichungen setzen die Beschlüsse des Sanktionsausschusses des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen vom 24. Oktober 2026 nach den Resolutionen 1267(1999), 1989(2011) und 2253(2015) um. Aus Anhang I unter der Rubrik Natürliche Personen gestrichen werden Shafi Sultan Mohammed Sultan Al-AjmiEuropa, Bassam Ahmad Al-Hasri
Europa und Iyad Nazmi Salih Khalil
Europa. Gelder und wirtschaftliche Ressourcen der in Anhang I aufgeführten Personen sind einzufrieren, und es dürfen ihnen weder Gelder noch wirtschaftliche Ressourcen nach den Artikeln 2 bis 4 der Verordnung (EG) Nr. 881/2002 bereitgestellt werden; ab Inkrafttreten gilt dieses Verbot für die drei gestrichenen Namen nicht mehr
Europa, während fortbestehende Pflichten zu eingefrorenen Konten, Meldungen und Umgehung nach den Artikeln 4 bis 6 geregelt bleiben.
Die Änderungen setzen die Sanktionsausschuss-Beschlüsse vom 26. Oktober 2026 um. Bei Emilie Edwige Konig, geboren am 9. Dezember 1984 in Ploemeur, Frankreich, verzeichnet der Eintrag nun den Alias Emilie Samra Konig als geringwertig, überarbeitet Pass- und Personalausweisangaben, nennt als Anschrift Frankreich (in Haft) und ergänzt, dass sie eine französische terroristische Kämpferin ist, die nach Syrien reiste, derzeit in Frankreich inhaftiert ist und Al-Qaida-Ideologie radikalisierend verbreitet. Bei Oumar Diaby, geboren am 5. August 1975 in Dakar, Senegal, verzeichnet der Eintrag nun die Aliase Omsen und Omar Omsen als geringwertig, nennt als Anschrift Arabische Republik Syrien (Aufenthalt dort) und ergänzt, dass er Anführer einer mit Al-Qaida und Al-Nusrah-Front verbundenen bewaffneten Gruppe ist und ein wichtiger Vermittler für nach Syrien reisende ausländische terroristische Kämpfer, aktiv in terroristischer Propaganda über das Internet. Bei Peter Cherif, geboren am 26. August 1982 in Paris, fügt der Eintrag den hochwertigen Alias Abou Hamza hinzu, nennt als Anschrift Frankreich (in Gewahrsam) und verzeichnet die fünfjährige Verurteilung in Abwesenheit 2012 sowie die lebenslange Haftstrafe eines französischen Gerichts vom 3. Oktober 2024 wegen Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung.
Von den drei beibehaltenen Namen sind nun nur zwei in Frankreich verzeichnet: Konig als Frankreich (in Haft) und Cherif als Frankreich (in Gewahrsam), während Diaby als Arabische Republik Syrien (Aufenthalt dort) verzeichnet ist. Die Streichungen und geänderten Kennungen wirken über Anhang I; die geänderten Anhang-I-Daten ersetzen die früheren Einträge ab Inkrafttreten.
Die Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt in KraftEuropa, ist in allen Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in allen Mitgliedstaaten und wurde auf Grundlage von Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe a und Artikel 7a Absatz 5 der Verordnung (EG) Nr. 881/2002 erlassen.
Rechtsgrundlage sind der Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union sowie Artikel 7 Absatz 1 Buchstabe a und Artikel 7a Absatz 5 der Verordnung (EG) Nr. 881/2002 des Rates, für diese Einträge umgesetzt durch die Durchführungsverordnung (EU) 2026/2490 der Kommission.
Die Anhang-I-Prüfeinträge für die sechs genannten Personen aktualisieren und die geänderten Kennungen ab Inkrafttreten anwenden.
Sources
- COMMISSION IMPLEMENTING REGULATION (EU) 2026/2490 of 3 November 2026 amending for the 364th time Council Regulation (EC) No 881/2002 imposing certain specific restrictive measures directed against certain persons and entities associated with the ISIL (Da'esh) and Al-Qaida organisations
- Council Regulation (EC) No 881/2002 of 27 May 2002 imposing certain specific restrictive measures directed against certain persons and entities associated with Usama bin Laden, the Al-Qaida network and the Taliban, and repealing Council Regulation (EC) No 467/2001 prohibiting the export of certain goods and services to Afghanistan, strengthening the flight ban and extending the freeze of funds and other financial resources in respect of the Taliban of Afghanistan
- COUNCIL REGULATION (EU) No 1286/2009 of 22 December 2009 amending Regulation (EC) No 881/2002 imposing certain specific restrictive measures directed against certain persons and entities associated with Usama bin Laden, the Al-Qaida network and the Taliban