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BFH: Untätiger Elternteil kann BEA-Übertragung nicht stoppen

Drittbetreuung ohne Zutun des widersprechenden Elternteils ist ihm nicht zuzurechnen, auch nicht durch seine eigenen Eltern in der Nähe. Der III. Senat hob das Untergerichtsurteil auf und gab der Übertragung statt.

By Taxxa AI Oy · Published 17 September 2026

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Ein getrenntlebender Elternteil, der weder Betreuungskosten trägt noch das Kind selbst betreut, kann die BEA-Übertragung nicht blockieren.Bundesfinanzhof In einem Urteil vom 18. Juni 2026 (III R 2/24, ECLI:DE:BFH:2026:U.180626.IIIR2.24.0) hat der III. Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) entschieden, dass der Widerspruch gegen die Übertragung des Freibetrags für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf (BEA-Freibetrag) nach § 32 Absatz 6 Satz 9 Einkommensteuergesetz (EStG) scheitert, wenn der widersprechende Elternteil weder Betreuungskosten trägt noch selbst Betreuungspflichten wahrnimmt — selbst wenn Dritte, hier die Großeltern, umfangreich betreut habenBundesfinanzhof. Das Gericht hob das Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz vom 26. Januar 2023 (6 K 1165/21) aufBundesfinanzhof und gab der Klage der Mutter stattBundesfinanzhof.

Für 2019 zieht jeder Elternteil je Kind einen Kinderfreibetrag von 2.490 EUR und einen BEA-Freibetrag von 1.320 EUR ab, unabhängig von tatsächlichen Aufwendungen oder Betreuungsmodell. Liegen bei den Eltern die Voraussetzungen des § 26 Absatz 1 Satz 1 EStG nicht vor, wird der BEA-Anteil des Elternteils, bei dem das minderjährige Kind nicht gemeldet ist, auf Antrag auf den anderen Elternteil übertragen (§ 32 Absatz 6 Satz 8 EStG)Bundesfinanzhof — es sei denn, dem wird widersprochen, weil der nicht gemeldete Elternteil Betreuungskosten trägt oder das Kind regelmäßig in nicht unwesentlichem Umfang betreut (§ 32 Absatz 6 Satz 9 EStG)Bundesfinanzhof.

Hier waren die geschiedenen Eltern gemeinsam sorgeberechtigt, doch beide Töchter waren nur bei der Mutter gemeldet; der Vater zahlte Unterhalt, hatte die persönlichen Kontakte seit 2015 reduziert, und 2019 begleitete eine Tochter ihn zu drei von ihm geleiteten Trainings — vereinzelte anlassbezogene Kontakte, keine regelmäßige Betreuung. Die Töchter verbrachten 159 Tage bei den Eltern des Vaters in deren Wohnung im selben Zweifamilienhaus, ohne Absprachen mit dem Vater und ohne Zugang zu seiner eigenen Wohnung. Das Finanzgericht hatte die Großelternbetreuung wegen der räumlichen Nähe dem Vater zugerechnet und seinen Widerspruch für begründet gehalten.

Der BFH lehnte diese Zurechnung ab.Bundesfinanzhof Das Widerspruchsrecht gleicht verminderte Leistungsfähigkeit durch Betreuungspflichten aus, die Arbeitskraft oder Geldmittel beanspruchen — die verfassungsrechtliche Gleichsetzung von Geldaufwand mit unentgeltlicher Eigenbetreuung. Wer es dem anderen Elternteil überlässt, den Betreuungsbedarf zu decken — sei es durch eigene Betreuung oder durch Organisation von Drittbetreuung — befindet sich nicht in dieser Lage. Betreuung durch Dritte kann nicht zugerechnet werden, wenn sie ohne Zutun des widersprechenden Elternteils erfolgt, selbst wenn sich das Kind in seiner Nähe aufhält oder seine eigenen Eltern betreuen.Bundesfinanzhof Die Rechtsprechung von 2017 zur regelmäßigen Betreuung im Residenzmodell setzt voraus, dass der Widersprechende überhaupt eine Betreuungsleistung erbringt, was hier fehlte; auch eine polarisierte Familiensituation rechtfertigt keine teleologische Reduktion, denn streitbelastete Trennungen sind genau der Fall des Widerspruchsrechts. Der Nebenkostenanteil des Vaters am Grundstück hing ebenso wenig mit Kinderbetreuung zusammen, und keine Unterhaltsberechnung hatte Drittbetreuungskosten enthalten.

Die Sache war spruchreif: Die Veranlagung 2019 der Mutter berücksichtigt zusätzlich die BEA-Anteile des Vaters von 2 × 1.320 EUR, sodass das Existenzminimum beider Kinder durch Freibeträge statt Kindergeld freigestellt wird, mit Hinzurechnung eines weiteren Kindergeldanspruchs von 1.194 EUR zur ermittelten Steuer.

Rechtsgrundlage: § 32 Absatz 6 Satz 8 und 9 EStG (Fassung 2019)Bundesfinanzhof; BFH-Urteil III R 2/24 vom 18. Juni 2026, das FG Rheinland-Pfalz 6 K 1165/21 vom 26. Januar 2023 aufhebt.

Weisen Sie bei Streit getrennter Eltern über die BEA-Übertragung nach, ob der nicht gemeldete Elternteil persönlich Betreuungskosten trägt oder das Kind selbst regelmäßig betreut — Betreuung durch Dritte ohne sein Zutun trägt einen Widerspruch nach § 32 Absatz 6 Satz 9 EStG nicht.

Sources

  1. Voraussetzungen für einen Widerspruch gegen die Übertragung des Freibetrags für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf

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