TaxxaCompany Logo

Menu

Company

About usCareersBlogContact usLinkedInYouTube

Product

FeaturesPricingFAQ

Legal

Cookie PolicyData Processing AgreementPrivacy PolicyTerms and Conditions
© 2026 Taxxa AI Oy. All rights reserved.
  1. News
  2. /Europäische Union
  3. /Recht & Unternehmen

European Union·EUR-Lex

EU-Förderrisiko rechtfertigt keine Ex-parte-Aufhebung des Stillstands

Portugal muss seine 48-Stunden-Ex-parte-Aufhebung streichen: Nur die Nachprüfungsstelle, die beide Seiten hört und alle Interessen abwägt, darf den Eilschutz zur Rettung von EU-Mitteln aufheben.

By Taxxa AI Oy · Published 17 September 2026

Legal & Corporate

Eine portugiesische Regel, die es dem Gericht erlaubt, die automatische aufschiebende Wirkung einer angefochtenen Zuschlagsentscheidung innerhalb von 48 Stunden und ohne Anhörung des Antragstellers aufzuhebenEuropa, ist mit der Rechtsmittelrichtlinie unvereinbar, auch wenn das Ziel die Rettung europäischer Mittel istEuropa. Artikel 2 Absätze 3 bis 5 der Richtlinie 89/665/EWG des Rates, gelesen im Lichte von Artikel 47 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union, schließt eine solche Regelung ausEuropa, urteilt der Gerichtshof (Zweite Kammer) in den verbundenen Rechtssachen C-266/25 und C-267/25Europa.

Die Rechtssachen betreffen zwei Zuschläge der EDIA – Empresa de Desenvolvimento e Infra-estruturas do Alqueva, S.A., jeweils vom 23. Dezember 2024, für schwimmende Photovoltaikanlagen an Pumpstationen in Portugal: die Station Álamos in der Rechtssache C-266/25 und die Stationen S. Pedro und S. Matias in der Rechtssache C-267/25. I-Sete – Inovação, Soluções Económicas e Tecnologias Ecológicas, Lda. focht beide Zuschläge vor dem Tribunal Administrativo e Fiscal do Porto an. EDIA trägt vor, die Entwicklungsbank des Europarats finanziere die beiden Aufträge mit insgesamt 45 Mio. EUR, sofern sie spätestens am 31. Dezember 2025 vollendet sind, sodass die Aufrechterhaltung der aufschiebenden Wirkung diese europäische Finanzierung kosten könnte.

Das vorlegende Gericht fragte nach Artikel 2d der Richtlinie 89/665 über die Unwirksamkeit geschlossener Verträge. Der Gerichtshof formuliert die Frage um: Kein Vertrag wurde geschlossen — I-Sete ficht die Zuschlagsentscheidungen selbst an — der Streit ist daher vorkontraktlich und unterliegt Artikel 2, nicht Artikel 2d.

Nach portugiesischem Recht hemmt eine Eilklage gegen einen Zuschlag für ein europäisch finanziertes Vorhaben, erhoben innerhalb von 10 Arbeitstagen nach Mitteilung des Zuschlags an alle Bieter, den angefochtenen Akt automatischEuropa. Danach kann der Auftraggeber das Gericht ersuchen, ohne vorherige Anhörung der Gegenseite die aufschiebende Wirkung vorläufig gegen zusammenfassende Beweise aufzuhebenEuropa. Das Gericht muss dem innerhalb von 48 Stunden stattgeben, allein bei zwei kumulativen Voraussetzungen: Ablauf der 10-Tage-Frist und Risiko des Verlusts europäischer MittelEuropa — vermutet, sobald der Auftraggeber ein Dokument beifügt, das zeigt, dass der Auftrag zu einem finanzierten Vorhaben gehörtEuropa. Der Antragsteller hat dann fünf Tage, um die Aufrechterhaltung zu beantragen, aber nur indem er zeigt, dass diese beiden Voraussetzungen nicht erfüllt warenEuropa.

Diese Regelung ersetzt eine Automatik durch ihr Gegenteil. Sie lässt den Auftraggeber die vorläufige Aufhebung nutzen, um den Vertrag zu unterzeichnen, obwohl Artikel 2 Absatz 3 den Abschluss verbietet, bevor die Nachprüfungsstelle entschieden hat. Die einzige Antwort des Antragstellers ist, mit den Worten des Gerichtshofs, eine probatio diabolica — den Negativbeweis gegen zwei leicht erfüllbare Voraussetzungen — während das Gericht selbst in diesem vorläufigen Stadium kein Ermessen hatEuropa.

Die spätere kontradiktorische Abwägung nach Artikel 25-A Absätze 6 bis 8 des Vergabekodex kann dies nicht heilen, weil der Antragsteller keine Garantie hat, dieses Stadium zu erreichen. Das Recht auf einen wirksamen Rechtsbehelf verlangt, dass das Eilgericht selbst alle betroffenen Interessen abwägt, bevor es den Schutz aufhebtEuropa — Artikel 2 Absatz 5 der Richtlinie ist dessen konkreter Ausdruck im Vergaberecht, der den unterlegenen Bieter mit dem Auftraggeber und dem erfolgreichen Bieter versöhnt. Ein bloßes Förderverlustrisiko kann diese Abwägung nicht systematisch zugunsten des Auftraggebers kippenEuropa, denn der Schutz jedes EU-finanzierten Zuschlags vor der aufschiebenden Wirkung könnte rechtswidrige Zuschläge segnen und den Antragstellern zugleich irreparablen Schaden zufügen. Die Maßnahme beeinträchtigt daher den Wesensgehalt des Rechts aus Artikel 47Europa, sodass keine Verhältnismäßigkeitsprüfung sie retten kann.

Rechtsgrundlage in einem Satz: Artikel 2 Absätze 3 bis 5 der Richtlinie 89/665/EWG des Rates vom 21. Dezember 1989, geändert durch die Richtlinie 2014/23/EU, gelesen im Lichte von Artikel 47 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union.

Fechten Sie portugiesische Zuschlagsentscheidungen innerhalb von 10 Arbeitstagen an, um die automatische aufschiebende Wirkung zu sichern, und greifen Sie jede Ex-parte-Aufhebung an, die Gehör oder volle Interessenabwägung verweigert.

Sources

  1. JUDGMENT OF THE COURT (Second Chamber) 17 September 2026 — Joined Cases C-266/25

Share with your network

More on this

  1. 17 Sept 2026

    Generalanwalt: Zustimmung zu unbenannten „Partnern“ trägt Marketing nicht

  2. 16 Sept 2026

    Gericht erklärt EZB-Rücknahme eines Kurzvertrags ohne Frist für nichtig

  3. 17 Sept 2026

    Dividendensteuerlücke braucht volle Anrechnung, urteilt Gerichtshof

  4. 17 Sept 2026

    Einlagefreie Umwandlungen ohne PCC-Steuer, entscheidet Gerichtshof

  5. 15 Sept 2026

    Kommission legt Paket für faire Arbeitsmobilität mit ESSPASS vor

European Union news