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Kommission legt Paket für faire Arbeitsmobilität mit ESSPASS vor
Das Fair-Labour-Mobility-Paket schlägt einen digitalen ESSPASS-Sozialpass, einen ersten Unionsrahmen für Drittstaatsqualifikationen und eine stärkere Arbeitsbehörde vor.
By Taxxa AI OyPublished 15 September 2026
Die Kommission hat ein Fair Labour Mobility Package vorgelegt: eine Mitteilung mit VorschlägenEuropa, darunter eine Verordnung über einen europäischen Sozialversicherungspass (ESSPASS) zur Digitalisierung der Koordinierungsdokumente
Europa, eine Richtlinie zur Schaffung eines ersten Unionsrahmens für die Anerkennung von Qualifikationen von Drittstaatsangehörigen
Europa sowie eine gezielte Überarbeitung der Verordnung über die Europäische Arbeitsbehörde
Europa, mit Subsidiaritätsraster und Folgenarbeit flankierend. Das Paket antwortet auf die Aufforderung des Europäischen Rates vom März 2026 nach besserer gegenseitiger Anerkennung und Qualifikationsportabilität sowie auf die One Europe, One Market-Roadmap zur Vollendung des Binnenmarkts bis Ende 2027; rund 14 Mio. Unionsbürger leben oder arbeiten langfristig in einem anderen Mitgliedstaat, darunter 1,9 Mio. Grenzgänger und 3,64 Mio. entsandte Arbeitnehmer.
Der ESSPASS-Vorschlag (COM(2026) 980)Europa ändert die Verordnungen (EG) Nr. 883/2004, (EG) Nr. 987/2009 und (EU) 2018/1724 auf Grundlage von Art. 48 AEUV
Europa. Deckungsnachweise — beginnend mit dem portablen Dokument A1, das angibt, wo Beiträge gezahlt werden, und der Europäischen Krankenversicherungskarte in den Händen von über 253 Mio. Menschen — werden in European Digital Identity Wallets ausstellbar
Europa mit einer Papieralternative mit QR-Code oder elektronischen Merkmalen, gegenseitig anerkannt in allen Mitgliedstaaten mit Sofortprüfung. Anträge laufen vollständig online über das Single Digital Gateway, A1-Antragsangaben werden mit der Entsende-e-Erklärung konvergiert, und Art. 8 schreibt bindende Ausstellungsfristen per Durchführungsrechtsakt vor
Europa: die EHIC binnen 24 Stunden nach vollständigem Antrag
Europa. Prüfdaten werden minimiert und nach Prüfung nicht gespeichert, außer zur Anwendung der Koordinierungsverordnungen. Das Subsidiaritätsraster beziffert den Gewinn: 5,5 Mio. A1-Bescheinigungen 2024 ausgestellt, Prüfung sinkend von 5–16 Minuten (A1) und 2–5 Minuten (EHIC) auf Sekunden im Wallet, 12-Jahres-Ersparnisse von 24–72 Mio. EUR für Prüfer, 21–64 Mio. EUR für A1-Unternehmensverfahren und 23–69 Mio. EUR für EHIC-Anbieter, plus bis zu 157 Mio. und 120 Mio. EUR Betrugseinsparungen.
Der Qualifikationsvorschlag (COM(2026) 990)Europa stützt sich auf Art. 79 Abs. 2 Buchst. a–b AEUV und erfasst rechtmäßig ansässige oder glaubhaft einreisewillige Drittstaatsangehörige — über Visum- oder Aufenthaltsverfahren, Stellenangebot oder EU-Talentpool-Registrierung — mit Qualifikationen aus einem Drittstaat oder einem anderen Mitgliedstaat, für den Zugang zu reglementierten Berufen oder ein Migrationsverfahren. Die durchschnittliche Anerkennung kostet heute 1 500 EUR und dauert 14,2 Monate, 70,4 % der Befragten nennen die Dauer ein großes Problem und fast die Hälfte der Verfahren im Gesundheitswesen. Der Vorschlag setzt Dreimonatsentscheidungen bei vollständigen Anträgen mit Rechtsbehelf fest, deckelt verlangbare Dokumente, verlangt elektronische Fernabwicklung, koordiniert Anerkennung mit Migrationsverfahren zur Beendigung von Doppelprüfungen, beauftragt unverbindliche Kommissions-Echtheitsunterstützung und öffnet die automatische Anerkennung für vorab genehmigte Qualifikationen akkreditierter Einrichtungen in vertrauenswürdigen Partnersystemen
Europa. EU-Bürger mit Drittstaatsqualifikationen erhalten mindestens ebenso günstige Behandlung über die parallele Änderung der Richtlinie 2005/36/EG, die einen einheitlichen digitalen Workflow erhält; gesondert hat die Kommission einen gemeinsamen Ausbildungsrahmen für Physiotherapeuten mit automatischer Anerkennung beschlossen
Europa.
Die Mitteilung fügt Durchsetzungs- und Matching-Säulen hinzu: ein überarbeitetes ELA-Mandat mit Risikotools für gemeinsame Inspektionen, Mediation und EURES-Unterstützung; eine Zusage, Wege zur Klärung der Bedingungen echter Entsendung von Drittstaatsangehörigen zu suchen, jeder fünfte Entsandte 2023; Arbeiten an einer interoperablen A1-Schnittstelle mit dem Entsende-e-Erklärungsportal über das Binnenmarktinformationssystem; ein Entsende-Vergütungsrechner pilotiert ab 2027; sowie ein europäischer Rentenverfolgungsdienst, der fünf bis sieben nationale Systeme bis 2029 verbindet. Nichts davon gilt bereits: Jeder Vorschlag braucht nun die Annahme durch Parlament und RatEuropa. Die Rechtsgrundlage steht in einem einzigen Schlusssatz: ESSPASS wird auf Art. 48 AEUV gestützt und die Drittstaats-Anerkennung auf Art. 79 Abs. 2 Buchst. a–b AEUV
Europa
Europa.
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Sources
- COMMUNICATION FROM THE COMMISSION TO THE EUROPEAN PARLIAMENT, THE COUNCIL, THE EUROPEAN ECONOMIC AND SOCIAL COMMITTEE AND THE COMMITTEE OF THE REGIONS Fair Labour Mobility Package
- COMMISSION STAFF WORKING DOCUMENT Subsidiarity Grid
- Proposal for a REGULATION OF THE EUROPEAN PARLIAMENT AND OF THE COUNCIL on digitalising the coordination of social security systems, laying down a framework for the European Social Security Pass (ESSPASS) and amending Regulations (EC) No 883/2004, (EC) No 987/2009 and (EU) No 2018/1724
- Proposal for a DIRECTIVE OF THE EUROPEAN PARLIAMENT AND OF THE COUNCIL on the recognition of qualifications of third-country nationals