GermanyWirtschaftsprüferkammer
WPK: keine Kontenpflicht für Prüfer in AMLA-Meldungen
Die WPK fordert von der AMLA optionale Konten- und Transaktionsfelder für Prüfer — sonst droht technische Unzustellbarkeit. Konsultation endet am 20. September 2026.
By Taxxa AI OyPublished 16 September 2026
Wirtschaftsprüfer, die Verdachtsmeldungen abgeben, kennen Konten oder Transaktionen des Mandanten in der Regel nicht — daher darf keiner dieser Datenpunkte für sie verpflichtend seinWPK. Das ist der Kern der Antwort der Wirtschaftsprüferkammer (WPK) vom 7. September 2026
WPK auf die Konsultation der Anti-Money Laundering Authority (AMLA) zum Entwurf des technischen Durchführungsstandards (ITS) nach Artikel 69 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2024/1624 (AMLR)
WPK, der das Format für Verdachtsmeldungen und die Übermittlung von Transaktionsaufzeichnungen festlegt
WPK. Die Konsultation läuft bis zum 20. September 2026
WPK, die WPK hat ihre Antwort in einer Meldung vom 16. September 2026 angekündigt.
Der ITS legt Format und zu übermittelnde Datenpunkte fest. Der zentrale Einwand der WPK: Zu viele Datenpunkte sind als verpflichtend oder technisch erforderlich markiertWPK, wie schon im System goAML, was sinnvollen Meldungen von Verpflichteten des Nichtfinanzsektors, die durch ihre punktuelle Tätigkeit keinen vollständigen Überblick über den verdeckten Sachverhalt haben, äußerst schwer macht. Das gilt insbesondere für den Katalog I.6 für Wirtschaftsprüfer. Alle Datenpunkte zu Konten und zu Transaktionen müssen daher für Wirtschaftsprüfer optional sein
WPK: Im Nichtfinanzsektor, jedenfalls bei Wirtschaftsprüfern, spielen Transaktionen in der Regel keine Rolle, weil sie regelmäßig keine Transaktionen für Mandanten vornehmen. Wären solche Punkte verpflichtend, ließen sich Verdachtsmeldungen an die Financial Intelligence Unit gegebenenfalls technisch nicht übermitteln.
Die Antwort arbeitet dann die einzelnen Datenpunkte für die Anhang-1-Gruppe der Abschlussprüfer, externen Buchprüfer, Steuerberater, Rechtsanwälte und Trust- und Company-Dienstleister ab. Die Registernummernabfrage (DP0003) ist überflüssigWPK, weil sich Prüfer bei goAML registrieren müssen und die Nummer bekannt ist. Das Verdachtsbewertungsfeld (DP0017) und das Startdatum analysierter Transaktionen (DP0019) müssen fakultativ statt technisch erforderlich sein
WPK, denn oft kann keine solche Einschätzung getroffen werden oder ist kein Startdatum bekannt — häufig liegt nur der Verdacht einer rechtswidrigen Handlung vor. Die Kenntnis anderer Akteure (DP0401) darf nur verpflichtend sein, soweit verfügbar
WPK, denn ob andere wissen, ist nicht zwingend bekannt; das Kontenfeld (DP0501) darf nur verpflichtend sein, soweit verfügbar, oder besser optional
WPK, denn Mandatssachverhalte bei Prüfern müssen kein Konto berühren; und die Transaktionsfelder (DP0601, DP0605, DP0607–DP0609, DP0616, DP0617) müssen alle optional statt verpflichtend sein
WPK, aus demselben Grund.
Bei den Kosten bewertet die WPK die Einmalinvestition in der Begründung als gravierendWPK, sieht aber keine Änderung des Meldeverfahrens selbst
WPK: Die Folgenabschätzung klammert die technische Umsetzung aus, goAML ist in Deutschland für die Abgabe von Verdachtsmeldungen vorgeschrieben
WPK, und das soll sich nicht ändern
WPK — es liegt im Interesse der Mitgliedstaaten und der FIUs, dass Meldungen überhaupt abgegeben werden, und bei Wirtschaftsprüfern dürfen keine Kosten entstehen
WPK. Laufende Kosten akzeptiert sie nur, soweit Änderungen in goAML eingepflegt werden und die FIUs die Kosten tragen
WPK. Länderspezifische Datenpunkte bewertet sie als herausfordernd
WPK und weist auf grenzüberschreitende Inkongruenzen hin, die aber nur in den wenigsten Fällen auftreten dürften.
Rechtsgrundlage: ITS-Entwurf nach Artikel 69 Absatz 3 Verordnung (EU) 2024/1624 (AMLR)WPK; WPK-Stellungnahme vom 7. September 2026 in der AMLA-Konsultation mit Frist 20. September 2026, angekündigt am 16. September 2026.
Prüfen Sie bis zum 20. September 2026 die AMLA-Konsultation zum ITS-Format für Verdachtsmeldungen und richten Sie die Meldeprozesse darauf aus, dass Konten- und Transaktionsfelder für Prüfer optional bleiben — melden Sie der WPK Fälle, in denen Pflichtfelder eine Abgabe blockieren würden.