GermanyLandesrecht Nordrhein-Westfalen
NRW legt 100.000-€-Förderung für junge Sozialunternehmen auf
Boost4Impact.NRW fördert junge Sozialunternehmen mit bis zu 70 % der Marktfestigungskosten (max. 100.000 €) — Anträge bis 31. März 2027, einmal je Unternehmen.
By Taxxa AI OyPublished 1 October 2026
Nordrhein-Westfalen hat ein neues Förderprogramm für junge Sozialunternehmen eröffnetNRW: Boost4Impact.NRW fördert Marktfestigungsausgaben nicht-börsennotierter Kleinstunternehmen
NRW, deren Gründung höchstens drei Jahre zurückliegt
NRW und deren Geschäftsmodell dem Gemeinwohl dient
NRW. Die Richtlinie (Runderlass) tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft und tritt mit Ablauf des 30. Juni 2027 außer Kraft
NRW; Anträge müssen bis zum 31. März 2027 bei der bewilligenden Stelle eingehen
NRW, und jedes Unternehmen kann die Förderung nur einmal erhalten
NRW.
Das Land gewährt die Mittel auf Antrag, ohne Rechtsanspruch — die bewilligende Stelle entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Ziel ist es, junge Gemeinwohlunternehmen zu befähigen, ihre organisatorischen und strukturellen Grundlagen so zu gestalten, dass sie Produkte und Dienstleistungen nachhaltig im Markt positionieren können; mehr als jedes zweite Unternehmen gibt seine Tätigkeit in den ersten fünf Jahren nach Gründung wieder auf. Gemeinwohlorientierte Lösungen sind unternehmerische Ansätze, die in besonderer Weise auf gesellschaftliche oder ökologische Herausforderungen reagieren und kollektive, nicht nur individuelle Vorteile schaffen.
Antragsberechtigt sind nicht-börsennotierte Kleinstunternehmen nach Artikel 22 der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO)NRW mit Sitz oder Betriebsstätte in NRW
NRW und höchstens drei Jahre alter Gründung
NRW — als Gründungszeitpunkt gilt die erste Handelsregistereintragung oder, ohne Eintragung, der frühere der Zeitpunkte von Tätigkeitsaufnahme oder Steuerpflicht. Sie müssen als Social Enterprise der Social-Business-Initiative der Europäischen Kommission vom 25. Oktober 2011 entsprechen (Gemeinwohlzweck als Geschäftsgrund, Gewinne überwiegend reinvestiert, partizipative Eigentumsstruktur), eine „Erklärung zum Gemeinwohlunternehmen“ und eine KMU-Erklärung vorlegen, keine Gewinne ausgeschüttet haben und dürfen oberhalb der 10-%-Umsatzschwellen weder ein anderes Unternehmen übernommen haben noch aus einem Zusammenschluss hervorgegangen sein. Ausgeschlossen sind die Sektoren nach Artikel 1 Abs. 2, 3 und 5 AGVO, Unternehmen in Schwierigkeiten sowie Empfänger nicht zurückgezahlter rechtswidriger Beihilfen. Eine Weiterleitung der Zuwendung an Dritte ist unzulässig.
Gefördert werden Lieferungen und Dienstleistungen, die die strukturellen, organisatorischen und vertrieblichen Voraussetzungen für eine nachhaltige Marktposition schaffen — Prototypen, externe Beratung, Coaching und Qualifizierung, Softwarelizenzen und digitale Lösungen, Marktstudien, Agentur- und Kreativleistungen, IT- und Implementierungsdienstleistungen sowie externe Finanz- und Bewertungsleistungen. Die Leistungserbringenden dürfen in keiner gesellschaftsrechtlichen Beziehung zum Begünstigten stehen und müssen zu Marktbedingungen leisten. Förderfähig sind materielle und immaterielle Anlagegüter über 1.000 € netto sowie Drittleistungen, die weder fortlaufend noch gewöhnliche Betriebskosten sind.
Die Zuwendung erfolgt als Projektförderung im Wege der Anteilsfinanzierung von bis zu 70 % der förderfähigen AusgabenNRW, begrenzt auf 100.000 € je Unternehmen
NRW mit einer Bagatellgrenze von 15.000 €. Coachingausgaben sind auf 5.000 € begrenzt bei höchstens 3.500 € Zuwendung. Doppelförderung ist ausgeschlossen, einschließlich gleichzeitiger Förderung nach dem Gründungsstipendium.NRW; die Kumulierungsregeln des Artikels 8 AGVO gelten.
Die Förderung setzt eine begleitende Beratung voraus: Der Coach muss sich zur Marktfestigungsunterstützung und bei Bedarf zur Bankfähigkeits- und Investoransprache verpflichten, mindestens vier der aufgeführten Start-up-Coaching-Kompetenzen mit drei höchstens drei Jahre alten Referenzprojekten nachweisen und nach dem Durchführungszeitraum einen einseitigen Sachbericht verfassen. Das Unternehmen muss mindestens einen verbindlichen Termin je Quartal wahrnehmen. Der Durchführungszeitraum beträgt bis zu zwölf Monate; geförderte Anlagegüter unterliegen einer dreijährigen Zweckbindung, und die Zuwendung wird anteilig zurückgefordert, wenn die Tätigkeit binnen drei Jahren nach der letzten Auszahlung aufgegeben oder aus NRW verlagert wird (außer nicht betrugsbedingter Insolvenz). Anträge gehen über das EFRE.NRW.online-Portal oder schriftlich an die Innovationsförderagentur NRW in Jülich.
Die Rechtsgrundlage in einem Satz zum Schluss: Die Richtlinie stützt sich auf die EFRE/JTF-Rahmenrichtlinie NRW, die §§ 23 und 44 der Landeshaushaltsordnung NRW, die Verordnungen (EU) 2021/1060 und 2021/1058 sowie die Verordnung (EU) Nr. 651/2014 (Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung), mit redaktioneller Anpassung an die neue Freistellungsverordnung nach deren Inkrafttreten.
Förderinteressierte junge Gemeinwohlunternehmen in NRW sollten die Antragsfrist 31. März 2027 wahren, einen qualifizierten Coach nach Nr. 4.2 der Richtlinie sichern und die Kumulierungs- sowie Ausschlussregeln vor Antragstellung prüfen.