GermanyLandesrecht Nordrhein-Westfalen
NRW startet Gründungsstipendium neu: 1 200 Euro monatlich plus Diversitätsbonus
NRW ersetzt die Richtlinie von 2018: 1 200 Euro monatlich für bis zu zwölf Monate für innovative Gründungen, plus Zuschuss für gemischtgeschlechtliche Teams — Antrag vor der Gewerbeanmeldung, Juryvotum Pflicht.
By Taxxa AI OyPublished 1 October 2026
Nordrhein-Westfalen ersetzt seine Gründungsstipendium-Richtlinie von 2018 durch eine NeufassungNRW: Das Gründungsstipendium.NRW fördert Gründerinnen und Gründer mit einer innovativen Geschäftsidee in der Phase vor und zu Beginn der Existenzgründung — insbesondere bei Businessplan, Produktentwicklung und ersten Schritten in Richtung Markterschließung. Ziel ist, ihnen Freiraum zu verschaffen, sich im Hauptberuf der Vorbereitung und Umsetzung ihrer Idee zu widmen; im Durchführungszeitraum sollen sie deutliche Projektfortschritte erzielen, die sich im formalen Gründungsakt manifestieren.
Als innovativ gilt eine Gründung, deren Hauptgeschäftsgrundlage neue oder gegenüber dem Stand der Technik wesentlich verbesserte Produkte oder Verfahren betrifft, oder neue Dienstleistungen, die deutlichen Kundennutzen und Alleinstellungsmerkmale auf einem mindestens regionalen Markt erwarten lassen; die Idee muss zudem nachhaltige wirtschaftliche Erfolgsaussichten erkennen lassen. Das neu zu gründende Unternehmen muss einen Sitz, eine Betriebsstätte oder eine Niederlassung in Nordrhein-Westfalen haben. Zuwendungsempfangende sind natürliche Personen ab achtzehn Jahren mit Hauptwohnsitz in Nordrhein-Westfalen; in Teams können maximal drei Antragstellende mit unterschiedlichen, sich ergänzenden Fachkompetenzen gefördert werden.
Voraussetzung ist die Empfehlung durch ein akkreditiertes Gründungsnetzwerk aufgrund des Vorschlags einer qualifizierten JuryNRW — mindestens drei Personen verschiedenen Geschlechts mit Erfahrung in der Gründungsunterstützung — nach den Kriterien Gründungspersönlichkeit beziehungsweise Team, Innovativität, Machbarkeit, Kundennutzen und Bedarf sowie Markt, Branche und Wettbewerbssituation. Die Juryempfehlung ist grundsätzlich sechs Monate gültig; der Antrag ist innerhalb von zwei Monaten nach der Jurysitzung und vor der Gewerbeanmeldung oder dem Handelsregistereintrag
NRW zu stellen. Eine gleichzeitige Einreichung bei mehreren Netzwerken führt zur Ablehnung.
Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Festbetrag gewährt und beträgt 1 200 Euro pro Monat und Person bei bis zu zwölf Monaten FörderzeitraumNRW (Höchstbetrag des Basis-Stipendiums 14 400 Euro je Person
NRW). Ausgezahlt wird zunächst bis zu sechs Monate; die Zahlung ab dem siebten Monat hängt davon ab, dass innerhalb des Durchführungszeitraums ein nicht börsennotiertes kleines Unternehmen oder Kleinstunternehmen gegründet und die Gründungsidee weiterentwickelt wird und der Coach Betreuungsfahrplan und Meilensteine bestätigt — andernfalls entscheidet die Jury über die Fortsetzung, und bei Nichterfüllung endet die Förderung nach sechs Monaten. Stipendiatinnen, die während der Laufzeit ein Kind bekommen, können einmalig um bis zu drei Monate verlängern (Höchstbetrag dann 18 000 Euro). Neu ist ein Zuschuss für diverse Teams von 3 600 Euro pro Person
NRW (4 500 Euro bei Verlängerung), wenn bis zum Ende des Durchführungszeitraums als Team mit Personen verschiedenen Geschlechts gegründet wird; der Antrag folgt nach der Gründung zwischen siebtem und letztem Fördermonat.
Ausgeschlossen ist die Förderung unter anderem bei zeitgleichem Gründungszuschuss, Bürgergeld oder vergleichbaren Leistungen, bei Kombination mit einem anderen Lebensunterhalts-Stipendium, bei einem Hauptberuf-Beschäftigungsverhältnis oder einer Geschäftsführungs- oder Prokura-Tätigkeit in einem anderen Unternehmen. Reine Holding- und Vermögensverwaltungsgesellschaften sind vom Tätigkeits- und Beteiligungsverbot ausgenommen — auch die Gründung über die eigene Holding ist zulässig; Beteiligungen über 24,99 Prozent schließen aus, Nebentätigkeiten unter fünfzehn Wochenstunden bleiben zulässig. Wer bereits ein weiteres Unternehmen gegründet hatte, ist ausgeschlossen, sofern es nicht vor mehr als zwölf Monaten vor Antragstellung verkauft oder liquidiert wurde; der frühere Gründungszuschuss-Bezug schadet dagegen nicht.
Anträge können bis zum 30. September 2029 gestellt werdenNRW, Bewilligungen sind bis zum 31. Dezember 2029 möglich
NRW; entschieden wird grundsätzlich innerhalb von drei Monaten. Der Verwendungsnachweis mit Sachbericht und Coaching-Bestätigung folgt spätestens drei Monate nach Ende des Durchführungszeitraums. Förderungen ab der Unternehmensgründung stützen sich auf Artikel 22 der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 (Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung); Einzelbeihilfen über 100 000 Euro werden auf einer Beihilfe-Website veröffentlicht. Die Richtlinie tritt am 1. Oktober 2026 in Kraft
NRW und mit Ablauf des 31. Dezember 2030 außer Kraft
NRW; zum 1. Januar 2027 folgt die redaktionelle Anpassung an die neue Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung.
Rechtsgrundlage sind die Gründungsstipendium.NRW-Richtlinie vom 1. Oktober 2026 sowie Artikel 22, Artikel 8 und Artikel 1 Absatz 2 bis 6 der Verordnung (EU) Nr. 651/2014.
Über ein akkreditiertes Gründungsnetzwerk vor der Gewerbeanmeldung beantragen: Juryempfehlung einholen, innerhalb von zwei Monaten nach der Jurysitzung einreichen und die formale Unternehmensgründung im Förderzeitraum einplanen.