GermanyWirtschaftsprüferkammer
AMLA finalisiert erste Geldwäschestandards; manuelle Sanktionsprüfung bleibt
Die AMLA hat Standards zu Kundenprüfungen, Geschäftsbeziehungen und gruppenweiten Leitlinien zur Genehmigung an die Kommission übermittelt; manuelles Sanktionslistenscreening bleibt für kleinere Verpflichtete erhalten.
By Taxxa AI OyPublished 6 October 2026
Die Anti-Money Laundering Authority (AMLA) der EU hat ihre ersten drei technischen Regulierungsstandards finalisiertWPK und der Europäischen Kommission zur Genehmigung zugeleitet
WPK. Das Paket, das in der AMLA-Pressemitteilung vom 1. Oktober 2026 angekündigt und von der WPK am 6. Oktober 2026 gemeldet wurde, umfasst die Kunden-Due-Diligence, die Kriterien zur Feststellung von Geschäftsbeziehungen und gelegentlichen Transaktionen sowie gruppenweite Vereinbarungen
WPK
Europa. Die AMLA leitet ihr Mandat aus dem EU-Geldwäschepaket ab, das sie berechtigt und verpflichtet, die technischen Standards und Leitlinien zu erarbeiten, die konkretisieren und vereinheitlichen, wie Verpflichtete ihren Pflichten nachkommen.
Bei der Kunden-Due-Diligence enthält der endgültige Text zwei Entlastungen, auf die der deutsche Berufsstand der Wirtschaftsprüfer in der Konsultation gedrängt hatteWPK. Ein Verpflichteter darf Sanktionslisten vollständig manuell prüfen, sofern Größe, Komplexität und Risiko dies zulassen
WPK; der Entwurf hatte kein ausschließlich manuelles Screening vorgesehen
WPK. Und die im Entwurf vorgesehene Pflicht, Identifizierungsdokumente auf Echtheit zu überprüfen, ist vollständig entfallen
WPK
WPK.
Der Standard zu gruppenweiten Vereinbarungen richtet sich nun an einen enger gefassten AdressatenkreisWPK. Der sehr weitreichende Netzwerkbegriff des Entwurfs hatte Befürchtungen geweckt, dass auch Netzwerke in den Anwendungsbereich fallen, deren Mitglieder nur sehr lose miteinander verbunden sind. Auch die Kriterien zur Festlegung des Mutterunternehmens wurden überarbeitet, nachdem kritisiert worden war, dass der Jahresumsatz allein als einziges Auffangkriterium diente.
Die Wirtschaftsprüferkammer (WPK) hat sich an den öffentlichen Konsultationen der AMLA zu den Due-Diligence- und gruppenweiten Standards beteiligt und berichtet, dass einige ihrer Anregungen in den endgültigen Texten aufgegriffen wurden. Nach der EU-Geldwäscheverordnung wenden Verpflichtete die Standards und Leitlinien der AMLA an, sodass der Vorbehalt manuellen Screenings und die enger gefassten Adressaten das operative Signal für kleinere Unternehmen und freie Berufe sind: Verhältnismäßigkeit nach Größe, Komplexität und Risiko statt einer einzigen automatisierten Kontrolle für alle.
Rechtsgrundlage: Verordnung (EU) 2024/1624, Artikel 19 Absatz 9 (Geschäftsbeziehungen und gelegentliche Transaktionen) und Artikel 28 Absatz 1 (Sorgfaltspflichten gegenüber Kunden), umgesetzt durch die drei Abschlussberichte der AMLA, die der Kommission nun zur Genehmigung vorliegenWPK.
Prüfen Sie, ob Ihre Sanktionslisten- und Kundenprüfverfahren die Verhältnismäßigkeitsvorbehalte (Größe, Komplexität, Risiko) dokumentieren, statt pauschal auf automatisierte Kontrollen umzustellen.
Sources
- AMLA finalisiert die ersten drei technischen Regulierungsstandards
- Press Release: AMLA finalises key standards for the private sector
- Konsultationen der AMLA zu Entwürfen von technischen Regulierungsstandards
- Stellungnahme der Bundessteuerberaterkammer vom 8. Mai 2026 zu den Entwürfen technischer Regulierungsstandards zu Kriterien für Geschäftsbeziehungen, gelegentliche Transaktionen und verbundene Transaktionen sowie niedrigere Schwellenwerte gemäß Artikel 19 (9) der Verordnung (EU) 2024/1624 (EU-GwVO)
- Stellungnahme der Bundessteuerberaterkammer vom 8. Mai 2026 zum Entwurf technischer Regulierungsstandards gemäß Artikel 28 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2024/1624 (EU-GwVO)