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Luxemburg–Georgien-Abkommen: neue Auskunftsklausel
Das Protokoll vom 3. Juli 2025 ist am 6. Juli 2026 in Kraft getreten und gilt für Steuerjahre ab 1. Januar 2027; es ersetzt Artikel 27 über den Informationsaustausch.
By Taxxa AI OyPublished 23 October 2026
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Steuerpflichtige und Berater mit grenzüberschreitenden Positionen zwischen Luxemburg und Georgien stehen unter ihrem Abkommen vor einem neuen Informationsaustauschregime. Artikel 1 des Protocole, fait à Luxembourg, le 3 juillet 2025, streicht Artikel 27 (Échange de renseignements) der ConventionPublic entre le Gouvernement du Grand-Duché de Luxembourg et le Gouvernement de la Géorgie tendant à éviter les doubles impositions et à prévenir la fraude fiscale en matière d'impôts sur le revenu et sur la fortune, und des Protocole, signés à Luxembourg le 15 octobre 2007, und ersetzt ihn durch einen vollständig überarbeiteten Text
Public.
Die zuständigen Behörden tauschen Informationen aus, die für die Anwendung des Abkommens oder für die Verwaltung des innerstaatlichen Rechts über Steuern jeder Art, die für die Vertragsstaaten oder ihre politisch-administrativen Unterabteilungen oder Gebietskörperschaften erhoben werden, voraussichtlich erheblich sind, soweit die Besteuerung nicht gegen das Abkommen verstößt.Public Der Austausch ist durch die Artikel 1 und 2 nicht beschränkt.
Erhaltene Informationen bleiben geheim wie nach dem innerstaatlichen Recht des Empfängerstaats und gehen nur an die Personen und Behörden, die mit Festsetzung, Erhebung, Vollstreckung, Verfolgung, Rechtsbehelfen oder Aufsicht über die erfassten Steuern befasst sind, einschließlich Gerichte und Verwaltungsbehörden, und nur für diese Zwecke; sie dürfen sie in öffentlichen Gerichtsverhandlungen oder in Urteilen offenbaren. Jede Verwendung für andere Zwecke verlangt, dass die Gesetze beider Staaten sie zulassen und die zuständige Behörde des übermittelnden Staates sie genehmigt.
Absatz 3 verpflichtet einen Staat niemals, Maßnahmen zu ergreifen, die von seinem Recht oder seiner Praxis oder denen des anderen Staates abweichen, Informationen zu liefern, die nach seinem Recht oder seiner normalen Praxis oder denen des anderen Staates nicht beschaffbar wären, oder ein Geschäfts-, Betriebs-, Gewerbe- oder Berufsgeheimnis, ein Geschäftsverfahren oder Informationen preiszugeben, die der öffentlichen Ordnung widersprächen.
Der ersuchte Staat muss dennoch seine Befugnisse nutzen, um die erbetenen Informationen zu beschaffen, selbst ohne innerstaatlichen Steuerbedarf, und weicht von Absatz 3 nur ab, außer wenn eine Schranke den Austausch allein mangels innerstaatlichen Interesses blockieren würde. Und Absatz 3 erlaubt niemals eine Verweigerung allein deshalb, weil eine Bank, ein Finanzinstitut, ein Vertreter, ein Treuhänder oder ein Eigentumsregister die Informationen hält.
Artikel 2 regelt das Inkrafttreten durch schriftliche diplomatische Notifizierung, sobald jeder Staat seine anwendbaren Verfahren abgeschlossen hat, mit Wirkung bei Eingang der letzten Notifizierung. Die Voraussetzungen wurden am 12. Juni 2026 erfüllt, und das Protokoll ist am 6. Juli 2026 für beide Vertragsparteien in Kraft getretenPublic. Es gilt für Steuerjahre, die am oder nach dem 1. Januar des Kalenderjahres beginnen, das auf das Jahr des Inkrafttretens folgt, sodass der neue Artikel 27 für Steuerjahre gilt, die am oder nach dem 1. Januar 2027 beginnen
Public, und das Protokoll bleibt anwendbar, solange das Abkommen selbst in Kraft bleibt. Luxemburg hat das Protokoll durch das loi du 10 mars 2026 genehmigt, veröffentlicht im Journal officiel du Grand-Duché de Luxembourg, Mémorial A, N° 131 du 16 mars 2026, und es wurde am 3. Juli 2025 in Luxemburg in zwei Urschriften auf Französisch, Georgisch und Englisch geschlossen. Für die Praxis gilt unmittelbar: Bank- und Eigentumsinformationen zu Luxemburg–Georgien-Positionen für 2027 und spätere Jahre gelten bei voraussichtlich erheblichem Ersuchen als austauschbar
Public, und Mandatsschreiben, Aufbewahrung und Offenlegungsberatung sind darauf auszurichten.
Rechtsgrundlage: das Protocole, fait à Luxembourg, le 3 juillet 2025, Artikel 1 und Artikel 2, genehmigt durch das loi du 10 mars 2026 und in Kraft getreten am 6. Juli 2026Public.
Luxemburg–Georgien-Mandate für Steuerjahre ab 2027 aktualisieren und Bank- sowie Eigentumsinformationen als austauschbar behandeln; Mandatsschreiben und Offenlegungsberatung entsprechend ausrichten.
Sources
- Loi du 10 mars 2026 portant approbation du Protocole modifiant la Convention entre le Gouvernement du Grand-Duché de Luxembourg et le Gouvernement de la Géorgie tendant à éviter les doubles impositions et à prévenir la fraude fiscale en matière d’impôts sur le revenu et sur la fortune, fait à Luxembourg, le 3 juillet 2025.
- Protocole modifiant la Convention entre le Gouvernement du Grand-Duché de Luxembourg et le Gouvernement de la Géorgie tendant à éviter les doubles impositions et à prévenir la fraude fiscale en matière d’impôts sur le revenu et sur la fortune, fait à Luxembourg, le 3 juillet 2025 - Entrée en vigueur.