GermanyLandesrecht Nordrhein-Westfalen
NRW: Festsetzungsfrist bei Abwasserabgabe startet spätestens nach drei Jahren
Die seit 30. Oktober 2026 geltende Änderung ermächtigt zudem das Umweltministerium, die Jahresschmutzwassermenge per Verordnung zu regeln; Kommunen, Verbände und industrielle Einleiter erlangen früher Bestandskraft.
By Taxxa AI OyPublished 31 October 2026
Industry: Abwasserentsorgung
Nordrhein-Westfalen hat den offenen Beginn der Festsetzungsfrist für seine Abwasserabgabe beschnittenNRW und dem Umweltministerium die Befugnis gegeben, die Berechnung der Jahresschmutzwassermenge zu bestimmen
NRW. Beide Änderungen stehen im Abwasserabgabengesetz Nordrhein-Westfalen (AbwAG NRW) in der Fassung des Artikels 12 des Gesetzes vom 21. Oktober 2026
NRW, veröffentlicht als GV. NRW. 2026 S. 748 und in Kraft seit 30. Oktober 2026
NRW.
Die Änderung, die Praktiker zuerst spüren werden, betrifft die Bestandskraft. Die Abgabe wird weiterhin jährlich von der zuständigen Behörde festgesetzt, mit einer zweijährigen Festsetzungsfrist ab Ablauf des VeranlagungszeitraumsNRW. Wo die Festsetzung auf der Abgabeerklärung des Abgabepflichtigen beruht, beginnt diese Frist mit der Vorlage der erforderlichen Daten und Unterlagen durch den Abgabepflichtigen
NRW — nun jedoch mit einer absoluten Auffanggrenze: spätestens mit Ablauf des dritten Kalenderjahres, das auf das Kalenderjahr folgt, in dem die Abgabe entstanden ist
NRW. Eine verspätet abgegebene Erklärung verschiebt den Beginn der Festsetzungsfrist daher nicht mehr unbegrenzt
NRW. Angewandt auf eine im Kalenderjahr 2026 entstandene Abgabe beginnt die Frist spätestens am 31. Dezember 2029
NRW. Die zehnjährige Frist für Fälle, in denen die Abgabe hinterzogen oder leichtfertig verkürzt wurde, bleibt unberührt
NRW.
Die zweite Änderung ist eine Ermächtigung, noch keine Pflicht. Ein neuer Satz in § 5 Absatz 2 AbwAG NRW ermächtigt das Umweltministerium, durch Rechtsverordnung zu regeln, wie die Jahresschmutzwassermenge — die jährliche Schmutzwassermenge — ermittelt wird und wie die Grundlagen dieser Ermittlung nachzuweisen sindNRW. Die Methode des Gesetzes selbst ist unverändert: Die Jahresschmutzwassermenge wird aus einzelnen von Niederschlag unbeeinflussten Schmutzwassermengen in kürzeren Zeiträumen hochgerechnet, wobei regelmäßig wiederkehrende Schwankungen des Schmutzwasseranfalls im Verlauf des Jahres oder kürzerer Zeitabschnitte angemessen zu berücksichtigen sind
NRW. Die Änderung selbst legt keine Berechnungsmethode fest
NRW; der neue Satz schafft die Befugnis, eine solche zu regeln, während die beiden Sätze, die die bestehende Methode festlegen, unverändert fortgelten
NRW. Der Runderlass des Ministeriums von 2017, ergangen zur Durchführung des § 5 Absatz 2 in seiner jeweils geltenden Fassung, leitet die Jahresschmutzwassermenge für vermischtes Abwasser aus den Tagesabflüssen an Trockenwettertagen ab, gemessen an den Durchflussmesseinrichtungen der Kläranlagen und hochgerechnet auf das Jahr.
Die Menge ist maßgeblich, weil sie neben den Überwachungswerten die Zahl der Schadeinheiten festlegt, nach der die Abgabe für eine Schmutzwassereinleitung berechnet wirdNRW, und weil die Behörde sie im Einleitungsbescheid festzusetzen, mindestens alle fünf Jahre zu überprüfen und die Berechnung des Einleiters mit den zugrunde gelegten Messergebnissen und Daten bis zum 1. März des Folgejahres anfordern kann.
Abgabepflichtige nach dem AbwAG NRW — Kommunen, auch für Kleineinleiter und Niederschlagswasser aus öffentlichen Kanalisationen, Abwasserverbände und industrielle Direkteinleiter — sowie die Berater, die ihre Mengen berechnen und dokumentieren, sollten die neue Auffanggrenze für Erklärungsfälle vormerkenNRW und die Verordnung des Ministeriums beobachten, da sie die aufzubewahrenden Nachweise regeln wird. Erklärungen sollten weiterhin vollständig und rechtzeitig abgegeben werden: Unvollständige Angaben können mit einer Geldbuße bis zu 50.000 Euro nach § 18 AbwAG NRW geahndet werden
NRW.
Rechtsgrundlage: § 5 Absatz 2 und § 11 Absatz 2 des Abwasserabgabengesetzes Nordrhein-WestfalenNRW
NRW, jeweils „geändert durch Artikel 12 des Gesetzes vom 21. Oktober 2026, in Kraft getreten am 30. Oktober 2026“ (GV. NRW. 2026 S. 748).
Halten Sie die Auffangfrist bis zum Ende des dritten Kalenderjahres für erklärungsbasierte Festsetzungen nach und achten Sie auf die Verordnung des Umweltministeriums zur Ermittlung und Nachweisführung der Jahresschmutzwassermenge.
Sources
- Nordrhein-westfälisches Gesetz zur Ausführung des Abwasserabgabengesetzes
- Verwaltungsvorschrift zur Ermittlung der Jahresschmutzwassermenge bei Einleitung von mit Niederschlagswasser vermischtem Schmutzwasser Runderlass des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz - IV-7-031 003 0101 -