GermanyLandesrecht Nordrhein-Westfalen
NRW zahlt Nachzahlungen 2026 als Abschlag mit Dezemberbezügen
Bezügestellen zahlen Nachzahlungen zum Familienzuschlag und A-5/W-1-Einmalzahlungen 2026 mit den Dezemberbezügen unter Vorbehalt.
By Taxxa AI OyPublished 1 November 2026
Industry: Allgemeine öffentliche Verwaltung
Die nordrhein-westfälischen Bezügestellen zahlen Abschläge auf Nachzahlungen für Beamtinnen und Beamte für 2026 mit den Dezemberbezügen 2026 zur Auszahlung Ende November.NRW
NRW Die Abschläge decken höhere kinderbezogene Familienzuschläge der Mietenstufe I sowie zwei Einmalzahlungen ab,
NRW wobei jeder Mehrbetrag über die nach den geltenden Vorschriften zu zahlenden Beträge hinaus unter dem Vorbehalt einer späteren gesetzlichen Regelung steht.
NRW
Die kinderbezogenen Familienzuschläge der Mietenstufe I steigen auf das Niveau der Mietenstufe II, rückwirkend zum 1. Januar 2026.NRW Ab dem 1. April 2026 steigen die korrigierten Beträge um weitere 2,8 %,
NRW was die reguläre Besoldungsanpassung um 2,8 % für die korrigierten Beträge nachzeichnet. Die Anhebung sichert durchgängig im Jahr 2026 die durch 80 % des Median-Äquivalenzeinkommens definierte Mindestbesoldung.
Die Nachzahlung erhalten Empfängerinnen und Empfänger, die in diesem Zeitraum die Mietenstufe-I-Zulage erhalten haben.NRW Der monatliche Nachzahlungsbetrag ergibt sich aus einer Tabelle für Januar bis März 2026 und einer zweiten Tabelle für April bis Dezember 2026.
NRW Ein Monat zählt nur bei Anspruch auf Besoldung an mindestens einem Tag dieses Monats.
NRW
Für die Nachzahlung 2026 gilt keine zeitnahe Geltendmachung als Ausschluss.NRW Der Anspruch besteht auch ohne Antrag auf übergesetzliche Besoldung oder Widerspruch im Jahr 2026,
NRW abweichend von § 3 Absatz 7 Landesbesoldungsgesetz, weil das Anpassungsgesetz vom 21. Juli 2026 (GV. NRW. S. 474) diese Regel für 2026 ausgesetzt hat, um Nachteile bis zur Umsetzung der unten genannten verfassungsgerichtlichen Entscheidung zu vermeiden.
NRW
Das Paket wird durch zwei Einmalzahlungen ergänzt. Beamtinnen und Beamte, die 2021 nach Besoldungsgruppe A 5 ohne Amtszulage besoldet wurden, erhalten 430 Euro für 2021,NRW
NRW zur Harmonisierung der Abstände innerhalb der Besoldungsordnung A im Hinblick auf das Abstandsgebot 2026. Keine Zahlung ist geschuldet, wenn der übergesetzliche Anspruch nicht im Jahr 2021 schriftlich geltend gemacht wurde oder über den geltend gemachten Anspruch bereits abschließend entschieden worden ist.
NRW Beamtinnen und Beamte mit Anspruch auf Besoldung nach Besoldungsgruppe W 1 zu einem Zeitpunkt im Jahr 2026 erhalten 330 Euro für 2026,
NRW
NRW als Ausgleich der Fortschreibungsprüfung von Besoldungs- und Nominallohnentwicklung für W 1. Die Aussetzung der zeitnahen Geltendmachung für 2026 erfasst auch die W-1-Zahlung.
NRW
Jede Einmalzahlung mindert sich um ein Zwölftel für jeden Monat des Referenzjahres ohne mindestens einen Tag Anspruch in der qualifizierenden Gruppe.NRW Teilzeit mindert die Beträge anteilig nach § 8 Absatz 1 Landesbesoldungsgesetz;
NRW bei begrenzter Dienstfähigkeit gilt § 9 Absatz 1 Landesbesoldungsgesetz in Verbindung mit § 27 Beamtenstatusgesetz;
NRW die Rundung folgt § 3 Absatz 6 Landesbesoldungsgesetz. Inhaber mehrerer besoldeter Hauptämter nach § 5 Landesbesoldungsgesetz erhalten jede Einmalzahlung nur einmal.
NRW
Die Abschläge beruhen auf den Ermächtigungen im Landeshaushalt 2026 für Kapitel 20 020 Titel 461 10 und 461 11.NRW Die Bezügemitteilungen tragen im Auszahlungsmonat einen Vorbehaltsvermerk:
NRW Bei Familienzuschlägen heißt es, die Nachzahlung stehe unter dem Vorbehalt des Besoldungs- und Versorgungsrechtsneuausrichtungsgesetzes,
NRW bei der Zahlung für 2021, die Einmalzahlung für 2021 stehe unter dem Vorbehalt des Gesetzes über Einmalzahlungen für 2021 und 2026,
NRW und bei der Zahlung für 2026, die Einmalzahlung für 2026 stehe unter dem Vorbehalt desselben Gesetzes.
NRW Gemeinden, Gemeindeverbände sowie sonstige der Aufsicht des Landes unterstehende Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts sollen entsprechende Abschläge zum frühestmöglichen Zeitpunkt zahlen.
NRW
Hintergrund ist der am 13. Oktober 2026 gebilligte Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Besoldungs- und Versorgungsrechtsneuausrichtungsgesetz,NRW eingebracht in den Landtag zur Umsetzung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 17. September 2025 (2 BvL 20/17 u.a.)
NRW zur amtsangemessenen Alimentation,
NRW mit struktureller Neuausrichtung ab dem 1. Januar 2027.
NRW Für 2026 sieht der Entwurf nur punktuelle rückwirkende Korrekturen vor.
NRW Die Abschläge gelten ab dem 1. November 2026 und treten mit Ablauf des 28. Februar 2027 außer Kraft.
NRW
Rechtsgrundlage: Landesbesoldungsgesetz §§ 3, 5, 8, 9, 42 bis 44 mit Anlage 13, die Ermächtigungen im Landeshaushalt 2026, das Anpassungsgesetz vom 21. Juli 2026 (GV. NRW. S. 474), Beamtenstatusgesetz § 27 sowie das geplante Besoldungs- und Versorgungsrechtsneuausrichtungsgesetz mit dem Gesetz über Einmalzahlungen für 2021 und 2026.
Zahlen Sie die Abschläge mit den Dezemberbezügen 2026 unter dem genannten Vorbehalt, prüfen Sie die Vorgänge aus 2021 auf schriftliche A-5-Ansprüche und veranlassen Sie kommunale Arbeitgeber zu zeitnahen Abschlägen.