GermanyBundeszentralamt für Steuern
MiKaDiv-FB-Meldungen brauchen Zeitzonen-Offsets bei Zeitstempeln
FB-Melder zur Aktionärsidentität nach §45b Abs. 9 müssen Zeitstempel mit +01:00/+02:00 liefern; falsche Formate erhalten Returncode 09, verspätete Referenzen warten zehn Tage und erhalten Code 03.
By Taxxa AI OyPublished 4 November 2026
Industry: Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen
Inländische börsennotierte Gesellschaften, die die Identität ihrer Aktionäre zum Zeitpunkt des Gewinnverteilungsbeschlusses verlangen müssen und die erhaltenen Informationen an das Bundeszentralamt für Steuern übermitteln, sowie die Dienstleister und DIP-Übermittler, die die XML-Meldungen für sie erstellen und versenden, müssen verbindliche Zeitstempelinhalte in MiKaDiv-FB-Meldungen nach § 45b Absatz 9 Einkommensteuergesetz anwendenBzst.
Jede selbständige Meldung trägt einen fachlichen Zeitstempel, der Korrektur- und Stornoketten ordnetBzst: Folgemeldungen verweisen über die ErstmeldungUUID auf die zu korrigierende ErstMeldung, und der Zeitstempel legt die chronologische Position jeder Meldung im Lebenszyklus von der ErstMeldung bis zur Stornierung fest. Der Zeitstempel muss zwingend mit Zeitzonen-Offset in lokaler Zeit (Europe/Berlin) übermittelt werden
Bzst: +01:00 für die Winterzeit
Bzst und +02:00 für die Sommerzeit
Bzst, zum Beispiel 2027-06-02T08:47:14+02:00 und 2027-11-02T08:47:14+01:00. Die explizite Angabe des Offsets vermeidet Fehler bei der Sommer-/Winterzeitumstellung. Eine Korrektur- oder StornoMeldung, deren referenzierte ErstMeldung noch nicht verarbeitet wurde, wird bis zu zehn Tage in einen Wartezustand überführt; geht innerhalb dieses Zeitraums keine Meldung mit älterem Zeitstempel ein, wird die wartende Meldung mit dem allgemeinen Returncode 03 abschließend abgewiesen. Ein neuer allgemeiner Returncode 09
Bzst mit dem Titel Format bei Zeitstempel ungültig weist eine Nachricht oder Meldung ab, deren Datums- und Zeitformat für den Zeitstempel ungültig ist
Bzst.
Eine selbständige Meldung ist eine Aktionärsbeteiligungsmeldung der Meldeart 31 für Identitätsinformationen zum Zeitpunkt des Gewinnverteilungsbeschlusses: Sie muss die Wertpapiergattung, das Datum ihres Gewinnverteilungsbeschlusses und die beteiligten Aktionäre als Referenzen auf Beteiligungsmeldungen angeben. Eine Meldung mit Beteiligungsangaben trägt die ausführlichen Aktionärs- und Beteiligungsdetails für einen Gewinnverteilungsbeschluss einer Wertpapiergattung, enthält selbst keinen fachlichen Zeitstempel und kein Meldejahr und kann daher über mehrere selbständige Meldungen wiederverwendet werden, was auch dem Korrekturverfahren dient. Eine Beteiligungsmeldung muss vor der selbständigen Meldung eingeliefert werden, die auf sie verweist; wenn nur das Beschlussdatum in einer selbständigen Meldung falsch ist, darf die bereits bekannte Beteiligungsmeldung erneut referenziert werden, ohne ihre Inhalte erneut zu übermitteln. Eine Korrektur ersetzt die referenzierte ErstMeldung vollständig, und eine Stornierung erfasst alle früheren Meldungen desselben Meldejahres für den betroffenen Sachverhalt.
FB-Nachrichten enthalten nur Meldungen derselben Meldeart, damit maximale Größe und Stückzahlen zielgenauer bestimmt werden können, und eine Nachricht darf 200 MB nicht überschreiten. Das operative DIP-Setup ist das Ziel-Fachverfahren MIKADIVFBBzst mit Fachverfahrensadapter V3.0 und DIP-Schnittstelle 2.1.
Rechtsgrundlage sind § 45b Absatz 9 Einkommensteuergesetz für die ÜbermittlungspflichtBzst, § 67d Aktiengesetz für den Informationsanspruch der Gesellschaft gegenüber Intermediären sowie § 93c Abgabenordnung für die elektronische Übermittlung an das Bundeszentralamt für Steuern.
Aktualisieren Sie die FB-XML-Erzeugung, sodass Zeitstempel mit +01:00/+02:00 übermittelt, jede Beteiligungsmeldung vor der verweisenden Meldung der Meldeart 31 eingeliefert und die Returncodes 03 und 09 behandelt werden.