GermanyBundeszentralamt für Steuern
MiKaDiv-FM-Meldungen brauchen Zeitzonen-Offsets und feste ID-Fallbacks
FM-Melder nach §45b/§45c müssen Zeitstempel mit +01:00/+02:00 liefern, W-IdNr um 00001 ergänzen, für Fonds ohne Kennzeichen 5000000000013 eintragen, Anhänge weglassen; falsche Zeitstempel erhalten Returncode 09.
By Taxxa AI OyPublished 4 November 2026
Industry: Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen
Kreditinstitute, die zum Kapitalertragsteuerabzug nach §§ 43 ff. Einkommensteuergesetz verpflichtet sind, auszahlende Stellen, Verwahrstellen, zertifizierte Finanzintermediäre, meldepflichtige Stellen und ihre Dienstleister, die MiKaDiv-FM-XML-Meldungen nach § 45b (ohne Absatz 9) und § 45c Einkommensteuergesetz über das DIP-Ziel-Fachverfahren MIKADIVFMBzst übermitteln, müssen verbindliche Übermittlungsinhalte für Zeitstempel, Personenkennzeichen und Nachrichtenanhänge anwenden
Bzst.
Jede selbständige Meldung trägt einen fachlichen Zeitstempel, der Korrektur-, Storno- und Ergänzungsketten ordnet: Folgemeldungen verweisen über die ErstmeldungUUID auf die zu korrigierende ErstMeldung, und der Zeitstempel legt die chronologische Position jeder Meldung im Lebenszyklus von der ErstMeldung bis zur Stornierung fest. Der Zeitstempel muss zwingend mit Zeitzonen-Offset in lokaler Zeit (Europe/Berlin) übermittelt werdenBzst: +01:00 für die Winterzeit
Bzst und +02:00 für die Sommerzeit
Bzst, zum Beispiel 2027-06-02T08:47:14+02:00 und 2027-11-02T08:47:14+01:00. Die explizite Angabe des Offsets vermeidet Fehler bei der Sommer-/Winterzeitumstellung. Eine Korrektur-, Storno- oder ErgänzungsMeldung, deren referenzierte ErstMeldung noch nicht verarbeitet wurde, wird bis zu zehn Tage in einen Wartezustand überführt
Bzst; geht innerhalb dieses Zeitraums keine Meldung mit älterem Zeitstempel ein, wird die wartende Meldung mit dem allgemeinen Returncode 03 abschließend abgewiesen
Bzst. Ein neuer allgemeiner Returncode 09 mit dem Titel Format bei Zeitstempel ungültig
Bzst weist eine Nachricht oder Meldung ab, deren Datums- und Zeitformat für den Zeitstempel ungültig ist
Bzst.
Für eine nicht-natürliche Person ist die deutsche Wirtschafts-Identifikationsnummer nach § 139c Abgabenordnung (Wirtschafts-Identifikationsnummer, W-IdNr) anzugeben, wenn sie bekannt istBzst. Die Stammnummer nach § 139c Absatz 1 Abgabenordnung wird hierbei um das Unterscheidungsmerkmal nach § 139c Absatz 5a Abgabenordnung mit "00001" ergänzt
Bzst, einheitlich und ohne rechtliche Wirkung. Wenn die W-IdNr nicht bekannt ist, aber die deutsche Steuernummer vorliegt, ist die Steuernummer das maßgebende Identifikationsmerkmal für die Datenübermittlung
Bzst. Für einen beschränkt steuerpflichtigen Gläubiger, für den weder die deutsche W-IdNr noch die deutsche Steuernummer bekannt sind, müssen der Legal Entity Identifier oder die European Unique Identifier angegeben werden
Bzst; eine nicht-natürliche Person ohne inländischen Geschäftssitz muss zusätzlich das vom Ansässigkeitsstaat vergebene Steueridentifikationsmerkmal angeben
Bzst, und wenn dieser Staat keines vergeben hat, sind Rechtsform und Gründungsdatum zwingend anzugeben
Bzst.
Für Investmentfonds nach § 45b Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe b Einkommensteuergesetz kann die vom Bundeszentralamt für Steuern vergebene Steuernummer (BZSt-Steuernummer) als alternatives Identifikationsmerkmal nach Randnummer 13 des Schreibens des Bundesministeriums der Finanzen vom 22. April 2025 zur Datenübermittlung nach §§ 45b und 45c Einkommensteuergesetz dienenBzst, doch das derzeit veröffentlichte XSD kann keine BZSt-Steuernummer aufnehmen
Bzst. Wenn kein anderes Identifikationsmerkmal nach § 45b Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe b Einkommensteuergesetz vorliegt, muss in das Datenfeld "Steuernummer" die Dummy-Nummer "5000000000013" eingetragen werden
Bzst. Die Vorgaben für Spezial-Investmentfonds mit Transparenzoption bleiben hiervon unberührt.
Anhänge dürfen nicht mit XML-basierten FM-Nachrichten versendet werdenBzst. Die Dateneinlieferung über die DIP-Schnittstelle erlaubt technisch zusätzliche Anhänge neben XML-basierten FM-Nachrichten, doch das MiKaDiv-Verfahren unterstützt diese Funktion nicht: Anhänge werden systemseitig nicht erfasst, gespeichert oder verarbeitet
Bzst, daher sichert der Verzicht auf sie einen reibungslosen Datentransfer. Das operative DIP-Setup ist das Ziel-Fachverfahren MIKADIVFM mit Fachverfahrensadapter V3.0
Bzst und DIP-Schnittstelle 2.1
Bzst.
Rechtsgrundlage sind §§ 45b und 45c Einkommensteuergesetz für die Meldepflichten, § 139c Abgabenordnung für die Wirtschafts-Identifikationsnummer sowie das Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 22. April 2025 zur Datenübermittlung nach §§ 45b und 45c Einkommensteuergesetz für die Investmentfonds-Kennzeichnungsalternative.
Aktualisieren Sie die FM-XML-Erzeugung, sodass Zeitstempel mit +01:00/+02:00 übermittelt, W-IdNr mit 00001 sowie Steuernummer/LEI/EUID-Fallback einschließlich Dummy 5000000000013 für Fonds angewendet, Anhänge weggelassen und Returncode 09 behandelt werden.