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EU registriert chinesische Polyetherpolyole für mögliche Rückwirkungszölle
Zoll muss chinesische Polyetherpolyole unter KN ex 3907 29 20 ab 7. November 2026 registrieren; rückwirkende Antidumpingzölle bleiben möglich – Beschwerde: 101 % Dumping, 60 % Schadensbeseitigung.
By Taxxa AI OyPublished 5 November 2026
Industry: Herstellung von chemischen Erzeugnissen
Ab dem 7. November 2026 registrieren die Zollbehörden alle Einfuhren bestimmter PolyetherpolyoleEuropa mit Ursprung in der Volksrepublik China
Europa. Die Registrierung selbst begründet keinen Zoll
Europa, erhält aber die Möglichkeit der Kommission, endgültige Antidumpingzölle auf die registrierten Einfuhren rückwirkend zu erheben, wenn die laufende Untersuchung zu Zöllen führt und die rechtlichen Voraussetzungen für die rückwirkende Erhebung erfüllt sind
Europa. Einführer der betroffenen Waren sowie die Zollagenten und handelsschutzrechtlichen Berater, die ihre Sendungen abfertigen, sollten Anmeldungen ab dem Registrierungsdatum als mit einem möglichen Zollrisiko behaftet ansehen
Europa.
Erfasst sind bestimmte Polyetherpolyole: organische Polymere mit mehreren Etherbindungen und chemisch nicht umgesetzten Hydroxylgruppen, mit einer Hydroxylzahl zwischen 10 und 520, hergestellt durch Polymerisation eines Starters mit Ethylenoxid und/oder Propylenoxid, derzeit eingereiht unter dem KN-Code ex 3907 29 20 (TARIC-Codes 3907 29 20 35 und 3907 29 20 90)Europa. In diesem Rahmen erfasst die Maßnahme reine Polyetherpolyole, Mischungen daraus, einzelne oder gemischte Polyetherpolyole mit dispergierten polymeren Feststoffpartikeln sowie Zubereitungen aus einem oder mehreren reinen Polyetherpolyolen mit Zusatzstoffen wie Flammschutzmitteln, Tensiden oder Stabilisatoren und/oder Katalysatoren, unabhängig davon, ob sie solche Partikel enthalten. Antioxidantien gelten nicht als Zusatzstoffe. Eine Ware fällt nur dann in den Anwendungsbereich, wenn mindestens 50 % ihres Gewichts aus reinem Polyetherpolyol bestehen
Europa, wobei ein reines Polyetherpolyol ein einzelnes Polyetherpolyol ist, das zu mindestens 90 Gewichtsprozent aus Polyetherpolyol mit Ursprung in China besteht. Polyethylenglykole (PEG) unter dem KN-Code 3907 29 11 sind ausdrücklich ausgenommen. Polyetherpolyole, die als No-longer-Polymere unter der REACH Regulation eingestuft sind, bleiben erfasst.
Die Registrierung wurde von der Kommission aus eigener Initiative angeordnet, gestützt auf Artikel 14 Absatz 5 der Antidumping-GrundverordnungEuropa. Sie folgt dem am 30. Juni 2026 eröffneten Antidumpingverfahren (Bekanntmachung C/2026/3478) nach einer Beschwerde, die am 8. Juni 2026 eingereicht wurde von BASF, Covestro, PCC Rokita, Shell und Chimcomplex im Namen von Herstellern, die mehr als 25 % der gesamten Unionsproduktion stellen. Ob Zölle tatsächlich rückwirkend erhoben werden können, wird in der Verordnung über etwaige endgültige Zölle geprüft
Europa; eine künftige Zahlungspflicht ergibt sich aus den Feststellungen dieser Untersuchung, nicht aus der Registrierung selbst
Europa.
In der Beschwerde werden Dumpingspannen von 101 %Europa und eine Schadensbeseitigungsschwelle von 60 % für den von den Beschwerdeberechnungen abgedeckten Zeitraum vom 1. Oktober 2024 bis zum 30. September 2025 veranschlagt. Die Dumping- und Schadensuntersuchung im zugrunde liegenden Verfahren betrifft den Zeitraum vom 1. April 2025 bis zum 31. März 2026
Europa. Nach der Regel des niedrigeren Zolls in Artikel 9 Absatz 4 der Grundverordnung würde eine künftige Belastung normalerweise auf den niedrigeren der beiden Werte – Dumping- oder Schadensspanne – festgesetzt
Europa. Stellt die Kommission Verzerrungen bei den Rohstoffen im Sinne von Artikel 7 Absatz 2a fest, könnte die Belastung stattdessen nach Artikel 7 Absatz 2b auf Höhe der Dumpingspanne festgesetzt werden, wenn ein niedrigerer Zoll zur Beseitigung der Schädigung des Wirtschaftszweigs der Union nicht ausreicht. Die Kommission erklärt, derzeit keine Schätzung der künftigen Belastung vornehmen zu können
Europa; die Zahlen der Beschwerde dienen daher nur zur Information und begründen keine Erwartung hinsichtlich des letztlich festgesetzten Zolls.
Die Registrierung endet neun Monate nach Inkrafttreten der Verordnung; im Zuge der Registrierung erhobene personenbezogene Daten werden nach der Regulation (EU) 2018/1725 behandelt. Betroffene Einführer sollten in der Praxis die Einreihung laufender und vereinbarter Lieferungen anhand der TARIC-Codes prüfen, Anmeldeunterlagen zum Nachweis von Zusammensetzung und Ursprung aufbewahren und mögliche Zölle bis zu den in der Beschwerde genannten Werten in Preise und Vertragsbedingungen einrechnen, bis die Untersuchung abgeschlossen ist.
Die Maßnahme ist die Commission Implementing Regulation (EU) 2026/2409Europa vom 5. November 2026
Europa, erlassen auf der Grundlage von Artikel 14 Absatz 5 der Regulation (EU) 2016/1036 über den Schutz gegen gedumpte Einfuhren
Europa.
Prüfen Sie laufende und vereinbarte Lieferungen chinesischer Polyetherpolyole anhand der TARIC-Codes 3907 29 20 35 und 3907 29 20 90, bewahren Sie Anmeldeunterlagen zu Zusammensetzung und Ursprung auf und kalkulieren Sie mögliche Rückwirkungszölle ein, bis die Untersuchung abgeschlossen ist.
Sources
- COMMISSION IMPLEMENTING REGULATION (EU) 2026/2409 of 5 November 2026 making imports of certain polyether polyols originating in the People’s Republic of China subject to registration with a view to allowing the levy of anti-dumping duties on the imports subject to registration
- EUR-Lex - 52026XC03478 - EN - EUR-Lex