LuxembourgAdministration des Contributions Directes
Zwei Empfänger verlieren Anerkennung; eine Stiftung kommt hinzu
ANKAA Project asbl verliert den Status der Gemeinnützigkeit und die Fondation I comme Icare wird aufgelöst, beides zum 23. Oktober 2026; die Fondation Martine BUZON wird für 2026 neu aufgenommen.
By Taxxa AI OyPublished 6 November 2026
Spenden an ANKAA Project asbl sind nicht mehr steuerlich abzugsfähig, sobald die Vereinigung ihren Status der Gemeinnützigkeit verliertPublic, und zwar zum 23. Oktober 2026
Public. Die Vereinigung besaß die reconnaissance d'utilité publique seit 2021; ab dem 23.10.2026 endet diese Anerkennung
Public. Zuwendungen aus der Zeit des bestehenden Status bleiben durch den von der Verwaltung geführten Zeitraum 2021–2026 gedeckt, doch neue Spenden nach dem Verlust des Status fallen aus dem Kreis der zugelassenen Empfänger heraus
Public, sodass die Spender sie nicht mehr als dépenses spéciales abziehen können
Public.
Derselbe Tag beendet die Geschichte der Fondation I comme Icare als abzugsfähiger EmpfängerPublic. Die seit 2007 anerkannte Stiftung wurde aufgelöst
Public, die Auflösung genehmigt durch arrêté grand-ducal du 23/10/2026
Public, und ihr erfasster Zeitraum endet daher mit 2026. Stiftungen besitzen den Gemeinnützigkeitsstatus ab der Genehmigung durch großherzoglichen Beschluss nach Artikel 27 der loi modifiée du 21 avril 1928 sur les associations sans but lucratif et les établissements d'utilité publique; eine auf demselben Weg genehmigte Auflösung beendet diesen Status und damit den Abzug für die Spender.
In umgekehrter Richtung wird die Fondation Martine BUZON mit dem Jahr 2026 neu in die zugelassenen Empfänger aufgenommenPublic, sodass Spenden an sie ab dem Steuerjahr 2026 abzugsfähig sind
Public. Das einem Organismus auf dem zugelassenen Relevé beigefügte Jahr kennzeichnet das erste Steuerjahr, für das Zuwendungen an ihn abzugsfähig sind; deshalb tragen die beiden ausscheidenden Organismen Schlusszeiträume (2021–2026 und 2007–2026), während der Neuzugang nur ein Anfangsjahr trägt.
Nur Zuwendungen an anerkannte Organismen sind abzugsfähig.Public Geldspenden an organismes reconnus d'utilité publique sind als Sonderausgaben abzugsfähig innerhalb der Grenzen der Artikel 109 und 112 der loi modifiée du 4 décembre 1967 concernant l'impôt sur le revenu (L.I.R.), neben den festgelegten Wegen für Spenden über den Fonds culturel national, den Fonds national de soutien à la production audiovisuelle und Kultur | Ix – Arts Council Luxembourg. Die Administration des contributions directes veröffentlicht die Organismen, die abzugsfähige Spenden empfangen können, auf regelmäßig aktualisierten Relevés; die Bewegungen des Jahres 2026 stehen auf dem relevé des organismes agréés par le Ministère de la Justice ou reconnus par une loi spéciale. Vereinigungen erlangen den Status nach Artikel 26-2 des Gesetzes von 1928 auf Antrag beim Justizministerium, Stiftungen ab der großherzoglichen Genehmigung nach Artikel 27, und bestimmte öffentliche Einrichtungen durch Spezialgesetz mit Eintragung in den Relevé über das Finanzministerium.
Die Abzugsarithmetik bleibt unverändert: Die jährliche Gesamtspendensumme muss mindestens 120 Euro erreichen, der Jahresabzug darf 20 % des Nettoeinkommens und 1 000 000 Euro nicht übersteigen, und ein Überschuss ist unter denselben Bedingungen und Grenzen auf die beiden folgenden Steuerjahre vortragbar. Dieselben Bedingungen und Grenzen gelten bei der impôt commercial, und gebietsfremde Steuerpflichtige beantragen den Abzug nur im Wege der Veranlagung nach Artikel 157ter L.I.R. oder der anwendbaren abkommensrechtlichen Gleichstellung.
Rechtsgrundlage: die Artikel 109 und 112 L.I.R., die Artikel 26-2 und 27 des loi modifiée du 21 avril 1928, das Gesetz vom 4. März 1994 zur Änderung des Artikels 112 L.I.R. und die circulaire L.I.R. n° 112/1 du 8 novembre 2021.
Prüfen Sie vor der Beratung oder Geltendmachung eines Spendenabzugs 2026 den Empfänger anhand des aktuellen zugelassenen Relevés der ACD : streichen Sie ANKAA Project asbl und die Fondation I comme Icare von den Empfängerlisten und nehmen Sie die Fondation Martine BUZON auf.
Sources
- Relevé des organismes agréés par le Ministère de la Justice (MJ) ou reconnus par une loi spéciale
- Libéralités et dons
- Circulaire du directeur des contributions L.I.R. n° 112/1 (2021.11.08) Dons fiscalement déductibles dans le chef du donateur en faveur des organismes reconnus d'utilité publique Précisions relatives à l'article 112 L.I.R.