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European Union·EUR-Lex

EU verlängert Ukraine-Sanktionen bis 2029, streicht sieben Einträge

Der Beschluss 2014/145/GASP gilt nun bis 22. September 2029; sieben Einträge wurden gestrichen und 175 Einträge im Anhang der Verordnung 269/2014 aktualisiert.

By Taxxa AI Oy · Published 22 September 2026

Financial Sector & Markets

Die EU hat ihre Sanktionen betreffend die territoriale Unversehrtheit der Ukraine um weitere 36 Monate verlängertEuropa: Der Beschluss 2014/145/GASP sieht nun vor, dass er bis zum 22. September 2029 giltEuropa. Die Verlängerung wurde am 22. September 2026Europa durch den Beschluss (GASP) 2026/2161 des Rates beschlossenEuropa, der am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft tritt. Sein Begleitrechtsakt, die Durchführungsverordnung (EU) 2026/2160 des Rates, ändert Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 269/2014Europa und ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

Auf Grundlage der Überprüfung durch den Rat werden die Einträge zu drei verstorbenen Personen aus dem Anhang gestrichen: Yuri Nikolaevich Shvytkin, Ali Reza Tangsiri und Alexander Georgievich LeonovEuropa. Die Einträge zu vier weiteren Gelisteten werden ebenfalls aus dem Anhang gestrichen: Alisher Burkhanovich Usmanov, Mikhail Maratovich Fridman, Andrey Pavlovich Falaleev und Redbird Corporate Services LtdEuropa. Da ihre Einträge aus dem Anhang gestrichen sind, unterliegen diese Personen und diese Organisation nicht mehr dem Einfrieren von Geldern und wirtschaftlichen Ressourcen unter dieser Regelung.

Neben den Streichungen werden die Einträge zu 104 Personen und 71 Organisationen durch aktualisierte Identifizierungsangaben und Begründungen ersetztEuropaEuropa. Zu den ersetzten Einträgen gehören ehemalige Mitglieder der Staatsduma, die für die Resolution Nr. 58243-8 über den Appell zur Anerkennung der Volksrepublik Donezk und der Volksrepublik Luhansk gestimmt haben, militärische Befehlshaber, darunter der ehemalige belarusische Generalstabschef Viktor Gulevich und der Befehlshaber der russischen Landstreitkräfte Oleg Salyukov, sowie führende Geschäftsleute wie Petr Aven, Andrey Melnichenko, Dmitry Mazepin, German Khan, Alexey Kuzmichev und Suleyman Kerimov. Screeningdaten auf Basis von Namen, Geburtsdaten, Funktionen oder Begründungstexten sollten mit den neuen Anhangseinträgen abgeglichen werden.

Das Einfrieren und das Verbot, Gelder oder wirtschaftliche Ressourcen bereitzustellen, gelten weiterhin für alle, die in Anhang I verzeichnet bleibenEuropa. Die Erwägungsgründe des Rates knüpfen die 36-monatige Verlängerung an die Fortdauer der rechtswidrigen Handlungen Russlands unter Verstoß gegen das Gewaltverbot und das humanitäre Völkerrecht, unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates vom 18. und 19. Juni 2026.

Diese Änderungen erfolgten durch den Beschluss (GASP) 2026/2161 des Rates zur Änderung des Beschlusses 2014/145/GASP, gestützt auf Artikel 29 EUV, sowie durch die Durchführungsverordnung (EU) 2026/2160 des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 269/2014, gestützt auf Artikel 14 Absätze 1 und 3 der genannten Verordnung.

Geben Sie die eingefrorenen Gelder und wirtschaftlichen Ressourcen von Usmanov, Fridman, Falaleev und Redbird Corporate Services Ltd frei und gleichen Sie die Screeninglisten mit dem neuen Anhang ab.

Sources

  1. COUNCIL DECISION (CFSP) 2026/2161 of 22 September 2026 amending Decision 2014/145/CFSP concerning restrictive measures in respect of actions undermining or threatening the territorial integrity, sovereignty and independence of Ukraine
  2. COUNCIL IMPLEMENTING REGULATION (EU) 2026/2160 of 22 September 2026 implementing Regulation (EU) No 269/2014 concerning restrictive measures in respect of actions undermining or threatening the territorial integrity, sovereignty and independence of Ukraine
  3. COUNCIL REGULATION (EU) No 269/2014 of 17 March 2014 concerning restrictive measures in respect of actions undermining or threatening the territorial integrity, sovereignty and independence of Ukraine

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