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European Union·EUR-Lex

EU sanktioniert frühere RT-France-Chefin Xenia Fedorova

Der Rat listet die ehemalige RT-France-Chefin Xenia Fedorova als Eintrag 81 im Regime zu Russlands destabilisierenden Aktivitäten mit Wirkung vom 24. September 2026.

By Taxxa AI Oy · Published 24 September 2026

Financial Sector & Markets

Der Rat hat Xenia Vladimirovna Fedorova, die ehemalige Präsidentin und Informationsdirektorin von RT France, mit Wirkung vom 24. September 2026EuropaEuropa auf die EU-Sanktionsliste wegen der destabilisierenden Aktivitäten Russlands gesetzt.

Der Beschluss (GASP) 2026/2164 des Rates ändert den Beschluss (GASP) 2024/2643, und die Durchführungsverordnung (EU) 2026/2165 des Rates ändert die Verordnung (EU) 2024/2642Europa. Beide Rechtsakte wurden am 24. September 2026 in Brüssel angenommen und treten am Tag ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in KraftEuropaEuropa. Die Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat. Fedorova ist als Eintrag Nr. 81 unter der Überschrift „A. Natürliche Personen“ in Anhang I jedes Rechtsakts eingetragen.EuropaEuropa

Die für die Listung veröffentlichten Identifizierungsangaben nennen ihre Funktion als ehemalige Präsidentin und Informationsdirektorin von Russia Today France zwischen 2017 und 2022, Schriftstellerin, Journalistin und Kolumnistin, Geburtsdatum 26. Dezember 1980, russische Staatsangehörigkeit, weibliches Geschlecht sowie ihre X- und Instagram-Konten.

In der Begründung wird Fedorova als russische Medienfigur und ehemalige leitende Mitarbeiterin von RT France beschrieben, die im Zusammenhang mit Russlands Angriffskrieg gegen die Ukraine aktiv prorussische Narrative in Frankreich und der Union verbreitet. Sie kam 2005 zu RT, leitete von 2015 bis 2017 Ruptly, die Berliner Videoagentur von RT, und leitete danach ab 2017 RT France, wobei sie an der Umsetzung und Verbreitung seiner redaktionellen Linie mitwirkte, einschließlich Narrativen im Einklang mit den von den russischen Behörden verbreiteten. Nach der Aussetzung der Sendetätigkeit von RT in der Union verbreitete sie solche Narrative weiter in französischen Medien über den Krieg, die europäische Unterstützung für die Ukraine, die NATO und die Beziehungen zwischen Russland und der Union. Der Rat verweist insbesondere auf ihre Darstellung westlicher und europäischer Unterstützung für die Ukraine als kriegsverlängernd, ihre Darstellung Russlands als friedenssuchend, während Europa die Konfrontation anstrebe, ihre Infragestellung gesicherter Darstellungen der rechtswidrigen Verbringung und Deportation ukrainischer Kinder sowie ihre Narrative, die europäische und NATO-Politiken als Bedrohungen der europäischen Sicherheit darstellen. Seit 2025 schreibt sie regelmäßig für mehrere französische Medien, darunter CNews, Europe 1 und Le JDNews, und erreicht ein breites französisches Publikum.

In den Erwägungsgründen wird daran erinnert, dass der Rat am 8. Oktober 2024 den zugrunde liegenden Beschluss 2024/2643 und die Verordnung 2024/2642 angenommen hat und dass der Europäische Rat in seinen Schlussfolgerungen vom 18. und 19. Juni 2026 die jüngsten hybriden Angriffe gegen die Union und ihre Mitgliedstaaten verurteilt und zu dringenden Anstrengungen zur Stärkung der Resilienz und zur Reaktion auf hybride Angriffe, namentlich Russlands und Belarus', aufgerufen hat. Angesichts der Schwere der Lage hält der Rat es für angezeigt, diese eine natürliche Person in die Liste aufzunehmen.

In der Begründung heißt es weiter, die französischen Behörden hätten Fedorova öffentlich als Verbreiterin von Kreml-Desinformation benannt und im Juli 2026 eine Ausweisungsmaßnahme gegen sie erlassen. Für Praktiker bedeutet dies, dass Fedorova nun eine gelistete Person unter den restriktiven Maßnahmen angesichts der destabilisierenden Aktivitäten Russlands ist: Eintrag 81 mit dem 24.9.2026 als ListungsdatumEuropa steht nun in Anhang I des Beschlusses 2024/2643Europa und in Anhang I der Verordnung 2024/2642Europa.

Rechtsgrundlage: Beschluss (GASP) 2026/2164 des Rates zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2024/2643 und Durchführungsverordnung (EU) 2026/2165 des Rates zur Durchführung der Verordnung (EU) 2024/2642.

Nehmen Sie Xenia Vladimirovna Fedorova (Eintrag 81, gelistet am 24. September 2026) in das Sanktions-Screening gegen Anhang I des Beschlusses 2024/2643 und der Verordnung 2024/2642 auf und melden Sie Gelder oder Aktivitäten mit Bezug zu ihr der zuständigen Behörde.

Sources

  1. COUNCIL DECISION (CFSP) 2026/2164 of 24 September 2026 amending Decision (CFSP) 2024/2643 concerning restrictive measures in view of Russia’s destabilising activities
  2. COUNCIL IMPLEMENTING REGULATION (EU) 2026/2165 of 24 September 2026 implementing Regulation (EU) 2024/2642 concerning restrictive measures in view of Russia’s destabilising activities

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