GermanyBundeszentralamt für Steuern
BZSt: neue Erstattungsfragebögen für Fonds aus drei Staaten
Fonds aus Australien, Liechtenstein, den Niederlanden und Fällen ohne DBA-Besonderheiten erhalten eigene BZSt-Erstattungsfragebögen; bestehende Fragebögen wurden durch barrierefreie Versionen ersetzt.
By Taxxa AI OyPublished 28 September 2026
Ausländische Investmentfonds, die eine Erstattung deutscher Kapitalertragsteuer beantragen, sehen sich Fragebögen für vier weitere Fälle gegenüber: drei länderspezifische für Fonds mit Sitz in Australien, Liechtenstein und den NiederlandenBzst
Bzst
Bzst sowie einen für Fonds, die unter keine vertragsspezifischen Bestimmungen fallen („ohne DBA-Besonderheiten“)
Bzst. Das Bundeszentralamt für Steuern listet die neuen Fragebogen Investmentfonds Australien, Liechtenstein, Niederlande und ohne DBA-Besonderheiten neben den bestehenden
Bzst für Luxemburg, Spanien, Frankreich, Irland, das Vereinigte Königreich und die Vereinigten Staaten. Fonds aus anderen Staaten warten weiter: Weitere Fragebögen sind für einen späteren Zeitpunkt angekündigt. Ein Investmentfonds, der den Fragebogen für seine Jurisdiktion erhält, sollte ihn vollständig beantworten, auch wenn dieselben Angaben bereits mit dem Erstattungsantrag übermittelt wurden
Bzst — vollständige Antworten ermöglichen eine schnellere und gezieltere Bearbeitung des Antrags.
Alle bestehenden Fragebogen-PDFs wurden gleichzeitig durch kleinere, barrierefreie Versionen ersetzt, mit reduzierten DateigrößenBzst (Frankreich zum Beispiel 272 KB zuvor und 140 KB jetzt) und mehreren Einträgen, die von „nicht barrierefrei“ auf „barrierefrei/barrierearm“ umgestellt wurden. Antragsteller sollten vor der Einreichung die aktuelle Version herunterladen, statt eine gespeicherte Kopie eines Fragebogens wiederzuverwenden.
Die Fragebögen dienen dem antragsgebundenen Erstattungsverfahren nach § 50c Absatz 3 EStGBzst für inländische Kapitalerträge im Sinne des § 49 Absatz 1 Nr. 5 EStG
Bzst, die dem Steuerabzug nach § 43 EStG unterliegen
Bzst. Es kommt nur tatsächlich entrichtete Steuer in Betracht
Bzst — sei es im Steuerabzugsverfahren oder aufgrund eines Haftungs- oder Nachforderungsbescheids
Bzst; eine bloße Anmeldung oder Einbehaltung der Kapitalertragsteuer genügt nicht
Bzst. Der Erstattungsantrag ist innerhalb von vier Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres zu stellen, in dem die Erträge zugeflossen sind
Bzst, und die Frist endet nicht vor Ablauf eines Jahres seit Entrichtung der Steuer
Bzst; eine günstigere Frist in einem Doppelbesteuerungsabkommen geht vor
Bzst. Anlagen zum Antrag sind ausschließlich über das BZSt-Online-Portal einzureichen und nicht per Post oder E-Mail; der Erstattungsantrag selbst kann auch im schriftlichen Verfahren gestellt werden
Bzst. Zu den einzureichenden Nachweisen gehören vor allem die von der inländischen Zahlstelle ausgestellte Steuerbescheinigung und die Ansässigkeitsbescheinigung der im Zuflusszeitpunkt zuständigen Steuerbehörde
Bzst. Anträge werden in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet und erst, wenn die Unterlagen vollständig vorliegen
Bzst; bei Bearbeitungszeiten von über 20 Monaten werden Sachstandsanfragen nicht beantwortet.
Fonds, die außerhalb eines Abkommens beantragen, sollten beachten, dass § 44a Absatz 9 EStG ihnen nicht hilftBzst: Für Kapitalerträge, die einer ausländischen Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse zufließen, erstattet diese Vorschrift zwei Fünftel der einbehaltenen Kapitalertragsteuer und des Solidaritätszuschlags
Bzst, doch die Erstattung an einen ausländischen Investmentfonds nach ihr ist ausgeschlossen
Bzst (vgl. § 7 Absatz 1 Satz 2 InvStG)
Bzst. Erstattungen an Fonds folgen stattdessen § 11 InvStG
Bzst — über das Betriebsstättenfinanzamt des Entrichtungspflichtigen oder das Bundeszentralamt für Steuern bei beschränkt körperschaftsteuerpflichtigen Fonds
Gesetze IM Internet — auf Antrag innerhalb von zwei Jahren nach Ablauf des Geschäftsjahres des Fonds
Gesetze IM Internet, unter Beifügung der Steuerbescheinigung und der Erklärung des Entrichtungspflichtigen, dass keine Erstattung vorgenommen wurde oder wird
Gesetze IM Internet.
Rechtsgrundlage: § 50c Absatz 3 und § 44a Absatz 9 EStG sowie § 11 InvStG für FondserstattungenBzst; § 7 Absatz 1 Satz 2 InvStG schließt Fondserstattungen nach § 44a Absatz 9 EStG aus
Gesetze IM Internet.
Investmentfonds aus Australien, Liechtenstein oder den Niederlanden, die eine Erstattung deutscher Kapitalertragsteuer beantragen, sollten den neuen länderspezifischen Fragebogen vollständig beantworten und die aktuellen barrierefreien PDF-Versionen über das BZSt-Online-Portal einreichen.