GermanyBundeszentralamt für Steuern
BZSt zertifiziert Riester- und Rürup-Produkte nach dem Recht ab 2027
Alte Riester-Zertifikate erlöschen am 1. Januar 2027 ohne Umstellung; Anbieter reichen neue Anträge elektronisch ein, für Vollprüfung von Mustern fallen 8.000 Euro an.
By Taxxa AI OyPublished 29 September 2026
Anbieter zertifizierter Riester- und Rürup-Produkte stehen zum Jahreswechsel vor einer Umstellungspflicht. Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt), die Zertifizierungsstelle nach dem Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz (AltZertG), zertifiziert Altersvorsorgeverträge und Basisrentenverträge nun in der ab dem 1. Januar 2027 geltenden Fassung des GesetzesBzst, eingeführt durch das Altersvorsorgereformgesetz, mit neuen Produktarten, die chancenreicher angelegt werden können und für die keine Garantien gegeben werden müssen.
Alte Zertifikate erlöschen kraft Gesetzes. Altersvorsorgeverträge, die nach § 5 in der bis zum Ablauf des 29. Mai 2026 geltenden Fassung (BGBl. 2026 I Nr. 156) zertifiziert wurden, gelten mit Wirkung ab dem 1. Januar 2027 als verzichtetBzst. Basisrentenverträge, deren Bedingungen auf die §§ 2a, 7, 7a, 7b oder 7c AltZertG in der am 31. Dezember 2026 geltenden Fassung verweisen, gelten ebenfalls als ab dem 1. Januar 2027 verzichtet, wenn der Anbieter die notwendigen Änderungen nicht nachvollzieht und anzeigt
Bzst. Anbieter, die nicht umstellen, verlieren ihre Zertifizierung daher automatisch zum Jahresende.
Die Zertifizierung bleibt der Schlüssel zu den Steuervorteilen: Sie ist Voraussetzung für den Sonderausgabenabzug und die staatliche Zulage bei RiesterverträgenBzst. Vor dem erstmaligen Vertrieb eines Produkts ist die Zertifizierung zwingend erforderlich
Bzst; nur betriebliche Altersvorsorgeverträge sind ausgenommen
Bzst. Die Zertifizierung von ab dem 1. Januar 2027 förderfähigen Produkten kann bereits jetzt beantragt werden
Bzst, der Vertrieb darf jedoch nicht vor diesem Datum beginnen
Bzst, da das neue Gesetz und die Produktinformationsverordnung erst dann in Kraft treten.
Für einen Altersvorsorgevertrag erteilt das BZSt die Zertifizierung auf Antrag, wenn der Anbieter die erforderlichen Angaben und Unterlagen vorlegt, auf dem Antrag und durch Ausfüllen der Checkliste bestätigt, dass die Bedingungen die Kriterien erfüllen, und die Anbietereigenschaft nach § 1 Absatz 2 AltZertG nachweistBzst. Ein nur als Muster verwendbarer Vertrag wird erst nach vollständiger Prüfung der Bedingungen zertifiziert, wenn ein Spitzenverband dies beantragt
Bzst. Bei einem Basisrentenvertrag prüft die Stelle die vorgelegten Musterverträge und die Bescheinigung über die Anbietereigenschaft nach § 2 Absatz 2 AltZertG. Dem Antrag ist eine aktuelle Erlaubnisbescheinigung nach § 4 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 AltZertG beizufügen, auch wenn bereits eine mit einer Änderungsanzeige „Anbieterdaten“ vorgelegt wurde
Bzst. Die Prüfung bleibt eng begrenzt: nur die zertifizierungsrelevanten Bestimmungen des AltZertG und des Einkommensteuergesetzes (EStG). Anträge werden in der Reihenfolge des postalischen Eingangs bearbeitet, vorab voll zu prüfende vor Änderungsanzeigen; eine verbindliche Vorabprüfung außerhalb des Antragsverfahrens ist nicht möglich.
Die Einreichung erfolgt nun elektronisch. Anträge laufen über das BZSt-Online-Portal (BOP) via Allgemeines Kontaktformular, mit Auswahl Einkommensteuer und der Zertifizierungs- oder Verzichtsleistung, nebst den erzeugten PDF-Dokumenten im Anhang; Zertifizierungsanträge können alternativ unterschrieben per E-Mail gesandt werdenBzst. Anhänge sind begrenzt auf 10 MB je Anhang, 150 MB insgesamt und 100 Dateien. Die Verzichtserklärung nach § 8 Absatz 2 AltZertG ist über das BOP zu richten
Bzst. Ein Verzicht wirkt nur für die Zukunft, frühestens mit Eingang
Bzst, und wird mit seinem Wirksamkeitsdatum im Bundessteuerblatt und in der Zertifikatsliste veröffentlicht. Vor Wirksamwerden eines Verzichts abgeschlossene Verträge bleiben voll förderfähig
Bzst, und die Pflichten gegenüber Bestandskunden bleiben unberührt.
Gebühren werden nach Eingang gesondert angefordertBzst; niemals ohne Aufforderung zahlen und stets das Kassenzeichen angeben. Ein Spitzenverbandsmuster oder Einzelanbietertrag kostet 5.000 Euro
Bzst, ein Spitzenverbandsmuster mit Vollprüfung 8.000 Euro
Bzst, ein einem zertifizierten Muster folgender Vertrag 500 Euro je Anbieter oder 250 Euro über einen Spitzenverband
Bzst und 250 Euro für die Ergänzung eines nach der Fassung vom 31. Dezember 2007 zertifizierten Vertrags um eine Darlehensoption. Neue Formulare: Checkliste 010229 (09/2026), Antrag 010234 nach §§ 1 und 2a AltZertG mit Wirksamkeit ab 1. Januar 2027, Konsortialvollmacht 010246, Basisrente-Qualifikationen 010236 und 010237, Checkliste 010240 (10/2025).
Rechtsgrundlage: Gesetz über die Zertifizierung von Altersvorsorge- und Basisrentenverträgen (AltZertG) in der ab dem 1. Januar 2027 geltenden Fassung sowie das Einkommensteuergesetz (EStG).
Überführen Sie bestehende Riester- und Rürup-Vertragsbedingungen in die ab dem 1. Januar 2027 geltende Fassung des AltZertG, reichen Sie den neuen Zertifizierungsantrag oder die Änderungsanzeige elektronisch über das BOP mit den aktuellen Formularen ein und halten Sie den Vertrieb neu zertifizierter Produkte bis zum 1. Januar 2027 zurück.